Rentner zahlen zunehmend Steuern
Mit Ausgabenposten und Freibeträgen lässt sich die Steuerlast drücken
- Viele Rentner rätseln, ob sie auch im Alter Steuern zahlen müssen oder ihren Ruhestand ohne Finanzamt genießen können. Das bleibt für viele ein unerfüllbarer Traum, denn Renten gehören seit jeher zum steuerpflichtigen Einkommen. Allerdings müssen sie momentan oft noch nicht voll versteuert werden. Das Finanzamt erfährt durch ein lückenloses Meldeverfahren automatisch von sämtlichen Rentenzahlungen aus öffentlichen und privaten Kassen. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist das eine – ob das Finanzamt am Ende überhaupt eine Steuer einfordert, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Faustregel: Wer im Jahr 2020 in den alten Bundesländern in den Ruhestand gegangen ist und nur von einer Altersrente in Höhe von bis zu 1171 Euro lebt, bleibt steuerfrei.
Steuerpflichtig sind sämtliche Altersrenten aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu gehört auch die Mütterrente. Welcher Anteil der Rente steuerpflichtig ist, entscheidet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Renten, die vor 2006 begonnen haben, sind zu 50 Prozent steuerpflichtig. Wer 2020 in Rente gegangen ist, versteuert bereits 80 Prozent seiner Altersbezüge – 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner 81 Prozent. Spätere Rentensteigerungen sind voll steuerpflichtig. Das kann dazu führen, dass Rentner nach einer Rentenerhöhung erstmals Einkommensteuer zahlen müssen. Vom Rentenplus bleibt dann spürbar weniger im Geldbeutel.
Bezüge aus privaten Rentenversicherungen oder Renten aus dem Verkauf eines Mietshauses unterliegen auch der Steuerpflicht – allerdings nur mit einem niedrigen Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn und gilt lebenslang. Für Berufs- und Erwerbsminderungsrenten mit befristeter Laufzeit greifen niedrigere Werte.
Staatlich geförderte private Renten sind je nach Vertragstyp in voller
Höhe oder nur zum Teil steuerpflichtig. Bei Riester- und Rürup-Verträgen hält der Fiskus für die kompletten Auszahlungen die Hand auf. Bei Betriebsrenten hängt die Steuerpflicht der Rente davon ab, ob man seinen Rentenanspruch durch eigene Beiträge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen oder ohne eigenes Zutun aufgebaut hat. Ist Ersteres der Fall, unterliegt die Betriebsrente mit einem niedrigen Ertragsanteil der Besteuerung. Im zweiten Fall erfasst die Steuerpflicht die komplette Rente. Ärgerlich: Zusätzlich zehren Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung an der Zusatzrente.
Zahlen Rentner doppelt Steuern, weil die während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen aufgebrachten Beiträge zum Aufbau der eigenen Altersversorgung höher waren als die später anteilig steuerfrei bleibende Rente? Die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH) wiesen die Klagen mit Urteilen vom 19. Mai 2021 zwar ab. Trotzdem können einige aktuelle und viele Angehörige künftiger Rentnergenerationen mit weniger Steuern auf ihre Altersversorgung rechnen. Denn nach Einschätzung des BFH besteht bereits heute sehr wohl die Gefahr einer Doppelbesteuerung. Um die vom Gericht deshalb angemahnten Änderungen an der aktuellen Rentenbesteuerung muss sich die nächste Bundesregierung kümmern. Kurz vor der Bundestagswahl hat allerdings noch keine Partei konkrete Reformpläne offengelegt.
Auch Rentner und Pensionäre können Steuervergünstigungen wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen. Trotz hohem Einkommen im Ruhestand geht der Fiskus deshalb oft leer aus. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bringen als größte Position die meiste Ersparnis.