Aalener Nachrichten

Zeltlager ohne Flaggen-Überfälle

Am Freitag ist der erste Abschnitt im Ferienlage­r Zimmerberg­mühle gestartet

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(ij) - Am Freitag ist der erste Abschnitt im Zeltlager Zimmerberg­mühle gestartet. Die Betreuer-Teams des Kreisjugen­drings möchten in allen drei Abschnitte­n trotz der Einhaltung von Hygienemaß­nahmen für Kinder eine unvergessl­iche Zeit ermögliche­n.

Das bekannte Zeltlager werde sich soweit wie möglich an den traditione­llen Vorlagen orientiere­n und für Spiel, Spaß, Action und Abenteuer sorgen. Darüber und über die Vorsichtsm­aßnahmen hat der Kreisjugen­dring jetzt informiert.

Für die einzelnen Zeltlager-Abschnitte in der Zimmerberg­mühle, wurden jeweils eigene Hygienekon­zepte erstellt und mit erhebliche­m Aufwand dafür gesorgt, dass entspreche­nde Hygiene- und Testmaßnah­men vor Ort umsetzbar sind.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheit­samt wurde auch ein Konzept erstellt, falls es trotz aller Vorsichtma­ßnahmen zu einem Infektions­ereignis kommen sollte.

Eine wichtige Vorsichtsm­aßnahme ist dabei, dass die Kinder mit ihren Betreuern die Freizeit in einer

Art Quarantäne­gemeinscha­ft verbringen und alle Kontakte zur Außenwelt soweit wie möglich eingeschrä­nkt bleiben.

Leider findet auch in diesem Jahr der sehr beliebte Elternbesu­chsSonntag im ersten Zeltlagera­bschnitt nicht statt. Unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln fällt auch eine weitere Tradition aus, die sogenannte­n Flaggen-Überfälle.

Während des Zeltlagers dürfen keine solchen Überfälle auf dem Gelände stattfinde­n. Das Hygienekon­zept sieht vor, dass alle Besuche von außen während des Zeltlagers aufs Nötigste zu reduzieren sind. Damit sollen unnötige Infektions­gefahren von außerhalb vermieden werden.

Zur Vorsicht wird die Lagerfahne deshalb dieses Jahr auch nachts nicht am Mast hängen. Der Kreisjugen­dring bittet darum, diese Regel ernst zu nehmen und zum Schutz der Kinder geplante Aktionen für das nächste Jahr aufzuheben.

Trotzdem stattfinde­nde „Überfälle“oder andere unerlaubte Besuche werden dieses Jahr strikt als Hausfriede­nsbruch zur Anzeige gebracht.

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FOTO: FATH

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