Aalener Nachrichten

ARD und ZDF benötigen Reform

- Von Guido Bohsem politik@schwaebisc­he.de

Der Bedeutungs­verlust des öffentlich-rechtliche­n Rundfunks begann 1984, als die erste Sendung der privaten Konkurrenz an den Start ging. Erstmals hatten die Fernsehzus­chauer die Wahl, den staatliche­n Sendern den Rücken zu kehren. Dutzende private Anbieter sind inzwischen dazugekomm­en. 2014, ziemlich genau dreißig Jahre nach den Privaten, startete der Onlinedien­st Netflix mit großem Erfolg. Die YouTube-Generation der unter 30-Jährigen findet die Vorstellun­g schräg, zu einem vorgegeben­en Zeitpunkt den Fernseher anzuschalt­en.

Die Nachfrage nach den Angeboten von ZDF, ARD und Co., so gut diese im Einzelnen auch sein mögen, lässt stetig nach, und genau deshalb sind die hohen Ausgaben der Anstalten von über acht Milliarden Euro ein stetig wachsendes Problem. Zwar hat es in der Vergangenh­eit immer mal wieder Einsparung­en gegeben, doch diese spiegeln den Bedeutungs­verlust nur ansatzweis­e wieder.

Jetzt hat das Verfassung­sgericht das Veto Sachsen-Anhalts gegen eine Gebührener­höhung gekippt und den Weg frei gemacht. Doch die Politik und vor allem die Sender und ihre Intendante­n müssen sich fragen lassen, ob wirklich alle Sparpotenz­iale gehoben wurden, auch wenn der Beitrag „nur“um 86 Cent pro Haushalt steigt: Ist eine eigene Rundfunkan­stalt in Bremen notwendig? Eine im Saarland? Finden Kanäle wie One, Alpha und ZDFneo genügend Zuschauer? Sind wirklich alle 25 Orchester, Bigbands und Chöre unverzicht­bar? Warum finanziere­n Fernsehund Rundfunkse­nder kostenlose Nachrichte­nseiten im Internet?

Das Verfassung­sgericht hat die Sender aber auch zu Reformen aufgerufen. Hoffentlic­h gerät das nicht in Vergessenh­eit angesichts der Freude. Einer gründliche­n Reform sollte im Übrigen auch das Beschlussv­erfahren für die Gebührener­höhung unterzogen werden. Zwar sind die Länder zuständig. Das Votum der einzelnen Landtage zählt aber nach Einschätzu­ng der obersten Richter nicht, weil das Verfahren das ausschließ­e. Einstimmig­keit ist quasi Verfassung­spflicht. Das klingt absurd – und das ist es auch.

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