ARD und ZDF benötigen Reform
Der Bedeutungsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begann 1984, als die erste Sendung der privaten Konkurrenz an den Start ging. Erstmals hatten die Fernsehzuschauer die Wahl, den staatlichen Sendern den Rücken zu kehren. Dutzende private Anbieter sind inzwischen dazugekommen. 2014, ziemlich genau dreißig Jahre nach den Privaten, startete der Onlinedienst Netflix mit großem Erfolg. Die YouTube-Generation der unter 30-Jährigen findet die Vorstellung schräg, zu einem vorgegebenen Zeitpunkt den Fernseher anzuschalten.
Die Nachfrage nach den Angeboten von ZDF, ARD und Co., so gut diese im Einzelnen auch sein mögen, lässt stetig nach, und genau deshalb sind die hohen Ausgaben der Anstalten von über acht Milliarden Euro ein stetig wachsendes Problem. Zwar hat es in der Vergangenheit immer mal wieder Einsparungen gegeben, doch diese spiegeln den Bedeutungsverlust nur ansatzweise wieder.
Jetzt hat das Verfassungsgericht das Veto Sachsen-Anhalts gegen eine Gebührenerhöhung gekippt und den Weg frei gemacht. Doch die Politik und vor allem die Sender und ihre Intendanten müssen sich fragen lassen, ob wirklich alle Sparpotenziale gehoben wurden, auch wenn der Beitrag „nur“um 86 Cent pro Haushalt steigt: Ist eine eigene Rundfunkanstalt in Bremen notwendig? Eine im Saarland? Finden Kanäle wie One, Alpha und ZDFneo genügend Zuschauer? Sind wirklich alle 25 Orchester, Bigbands und Chöre unverzichtbar? Warum finanzieren Fernsehund Rundfunksender kostenlose Nachrichtenseiten im Internet?
Das Verfassungsgericht hat die Sender aber auch zu Reformen aufgerufen. Hoffentlich gerät das nicht in Vergessenheit angesichts der Freude. Einer gründlichen Reform sollte im Übrigen auch das Beschlussverfahren für die Gebührenerhöhung unterzogen werden. Zwar sind die Länder zuständig. Das Votum der einzelnen Landtage zählt aber nach Einschätzung der obersten Richter nicht, weil das Verfahren das ausschließe. Einstimmigkeit ist quasi Verfassungspflicht. Das klingt absurd – und das ist es auch.