30 Milliarden Euro für den Fonds „Aufbauhilfe 2021“
Bund und Länder werden sich die Kosten für den Wiederaufbau nach Flutkatastrophe teilen
(dpa) - Die Schäden der Flutkatastrophe sind riesig, die Kosten immens – das Geld dafür soll aus einem Wiederaufbaufonds kommen. Bund und Länder beschlossen am Dienstag, diesen großen Topf mit 30 Milliarden Euro auszustatten. Der Fonds „Aufbauhilfe 2021“soll als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden.
Für den Wiederaufbau in den betroffenen Ländern werden allein 28 Milliarden Euro veranschlagt. Sie sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. „Das ist ein Zeichen gesamtstaatlicher Solidarität“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen.
Bei den übrigen zwei Milliarden handelt es sich um Schäden an Bundeseinrichtungen, die auch nur der Bund zahlt, also etwa zerstörte Bahnbrücken, Schienenwege oder Autobahnen.
Für das schwer zerstörte und traumatisierte Ahrtal im Norden von Rheinland-Pfalz ist die Einigung eine wichtige Nachricht. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) werden die Schäden hier und in den weiteren Hochwasserregionen des Landes im Raum Trier und in der Eifel auf insgesamt 15 Milliarden Euro geschätzt. Der Wiederaufbau vor allem im Ahrtal dürfte sich Jahre hinziehen. In Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro.
Laschet betonte nach den Beratungen, dass mit dem Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten jetzt schnell begonnen werden könne. „Und wer mit dem Wiederaufbau anfängt, braucht nicht auf einen Bewilligungsbescheid warten, braucht nicht darauf zu warten, dass die Gesetze beschlossen werden, sondern mit der heutigen Konferenz ist diese Zusage auch noch einmal bestätigt worden“, unterstrich der NRW-Regierungschef und Unions-Kanzlerkandidat.
Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Der Bund geht dabei quasi in Vorleistung. Die Länder bekommen 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Dies soll über die Umsatzsteuer geschehen, indem der jährliche Anteil der Länder an der Umsatzsteuer 30 Jahre lang entsprechend gekürzt wird.
Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Laut Merkel ist für kommenden Mittwoch ein Kabinettsbeschluss geplant. Der Bundestag werde dieses voraussichtlich in einer Sondersitzung in der Woche darauf in erster Lesung beraten. Laut Laschet ist diese Sitzung für den 25. August geplant. Die Verabschiedung könnte dann in der für den 7. September vorgesehenen Sitzung erfolgen.