Wenn die Zugfahrt zur Glückssache wird
Bei Zugausfällen, Verspätungen und verpassten Anschlüssen haben Reisende ein Anrecht auf Entschädigung
(wom) - Reisenden droht schon von Mittwoch an Chaos – die Lokführergewerkschaft GDL hat im Tarifstreit mit der Bahn zu Streiks aufgerufen. Wenn Züge ausfallen, deutlich zu spät kommen oder dadurch der Anschluss verpasst wird, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Die wichtigsten Infos zu Ersatzfahrplan und Tickets:
Fahren bis Freitag gar keine Züge?
Die Deutsche Bahn will mit einem Ersatzfahrplan möglichst viel Verkehr aufrechterhalten. Das Unternehmen geht davon aus, dass immerhin jeder vierte Zug auch fahren kann. Das soll laut Bahn auf den besonders häufig gebuchten Verbindungen zwischen dem Rhein-RuhrGebiet und Berlin, zwischen Hamburg und Frankfurt sowie den Verbindungen an wichtige Flughäfen der Fall sein. Auf weiteren Hauptachsen
sollen alle zwei Stunden Züge unterwegs sein. Garantiert ist das allerdings nicht, da niemand die genauen Streikpläne der GDL kennt.
Wie sieht es im Nahverkehr aus?
In einigen Verkehrsverbünden, insbesondere den S-Bahnen in großen Ballungsgebieten rechnen die Fachleute mit erheblichen Einschränkungen. Ausgenommen vom Streik sind laut GDL alle nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Bahnunternehmen. Die privaten Anbieter könnten durch blockierte Strecken aber vom Bahnstreik in Mitleidenschaft gezogen werden.
Läuft am Wochenende der Bahnverkehr wieder normal?
Zumindest nehmen die Lokführer am Freitag frühmorgens die Arbeit wieder auf. Wie lange sich der Stillstand noch auf den Fahrplan auswirkt, lässt sich nicht sagen. In der Vergangenheit
hat die Bahn stets einige Zeit gebraucht, um den Regelverkehr wieder in Gang zu bekommen.
Wo erhalte ich Informationen über Fahrtmöglichkeiten?
Auf dem Onlineportal Bahn.de informiert die Deutsche Bahn über den aktuell geltenden Ersatzfahrplan. Die Informationen sind auch über die App des Unternehmens abrufbar. Alternative Fahrtmöglichkeiten mit dem Bahnkonkurrenten Flixtrain oder Fernbussen wie Blablablabus oder Flixbus finden sich jeweils auf deren Internetseiten.
Kann ich bereits gekaufte Tickets zurückgeben?
Fahrscheine für die Zeit des Streiks werden auf Wunsch kostenlos erstattet. Alternativ behalten sie ihre Gültigkeit. Bis zum 20. August dürfen Kunden damit flexibel reisen.
Darf ich mit einem SparpreisTicket auch andere Züge als den gebuchten nutzen?
Die Zugbindung von Sparpreisen und Supersparpreisen ist aufgehoben, bis der Streik vorbei ist. Reisende können für die Weiterfahrt auch Züge anderer Kategorien nutzen. In diese Möglichkeit sind Nahverkehrszüge eingeschlossen.
Gibt es bei Verspätungen auch bei Streik eine Entschädigung?
Der Grund einer Verspätung spielt für die Erstattungsansprüche in diesem Fall keine Rolle. Erreicht ein Zug mehr als eine Stunde zu spät sein Ziel, werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei mehr als zwei Stunden wird die Hälfte fällig. Die Verspätung sollten sich Fahrgäste aber vom Zugpersonal oder einer der Bahnvertretungen an den Bahnhöfen bestätigen lassen.