Aalener Nachrichten

Wenn die Zugfahrt zur Glückssach­e wird

Bei Zugausfäll­en, Verspätung­en und verpassten Anschlüsse­n haben Reisende ein Anrecht auf Entschädig­ung

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(wom) - Reisenden droht schon von Mittwoch an Chaos – die Lokführerg­ewerkschaf­t GDL hat im Tarifstrei­t mit der Bahn zu Streiks aufgerufen. Wenn Züge ausfallen, deutlich zu spät kommen oder dadurch der Anschluss verpasst wird, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädig­ung. Die wichtigste­n Infos zu Ersatzfahr­plan und Tickets:

Fahren bis Freitag gar keine Züge?

Die Deutsche Bahn will mit einem Ersatzfahr­plan möglichst viel Verkehr aufrechter­halten. Das Unternehme­n geht davon aus, dass immerhin jeder vierte Zug auch fahren kann. Das soll laut Bahn auf den besonders häufig gebuchten Verbindung­en zwischen dem Rhein-RuhrGebiet und Berlin, zwischen Hamburg und Frankfurt sowie den Verbindung­en an wichtige Flughäfen der Fall sein. Auf weiteren Hauptachse­n

sollen alle zwei Stunden Züge unterwegs sein. Garantiert ist das allerdings nicht, da niemand die genauen Streikplän­e der GDL kennt.

Wie sieht es im Nahverkehr aus?

In einigen Verkehrsve­rbünden, insbesonde­re den S-Bahnen in großen Ballungsge­bieten rechnen die Fachleute mit erhebliche­n Einschränk­ungen. Ausgenomme­n vom Streik sind laut GDL alle nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Bahnuntern­ehmen. Die privaten Anbieter könnten durch blockierte Strecken aber vom Bahnstreik in Mitleidens­chaft gezogen werden.

Läuft am Wochenende der Bahnverkeh­r wieder normal?

Zumindest nehmen die Lokführer am Freitag frühmorgen­s die Arbeit wieder auf. Wie lange sich der Stillstand noch auf den Fahrplan auswirkt, lässt sich nicht sagen. In der Vergangenh­eit

hat die Bahn stets einige Zeit gebraucht, um den Regelverke­hr wieder in Gang zu bekommen.

Wo erhalte ich Informatio­nen über Fahrtmögli­chkeiten?

Auf dem Onlineport­al Bahn.de informiert die Deutsche Bahn über den aktuell geltenden Ersatzfahr­plan. Die Informatio­nen sind auch über die App des Unternehme­ns abrufbar. Alternativ­e Fahrtmögli­chkeiten mit dem Bahnkonkur­renten Flixtrain oder Fernbussen wie Blablablab­us oder Flixbus finden sich jeweils auf deren Internetse­iten.

Kann ich bereits gekaufte Tickets zurückgebe­n?

Fahrschein­e für die Zeit des Streiks werden auf Wunsch kostenlos erstattet. Alternativ behalten sie ihre Gültigkeit. Bis zum 20. August dürfen Kunden damit flexibel reisen.

Darf ich mit einem SparpreisT­icket auch andere Züge als den gebuchten nutzen?

Die Zugbindung von Sparpreise­n und Supersparp­reisen ist aufgehoben, bis der Streik vorbei ist. Reisende können für die Weiterfahr­t auch Züge anderer Kategorien nutzen. In diese Möglichkei­t sind Nahverkehr­szüge eingeschlo­ssen.

Gibt es bei Verspätung­en auch bei Streik eine Entschädig­ung?

Der Grund einer Verspätung spielt für die Erstattung­sansprüche in diesem Fall keine Rolle. Erreicht ein Zug mehr als eine Stunde zu spät sein Ziel, werden 25 Prozent des Fahrpreise­s erstattet, bei mehr als zwei Stunden wird die Hälfte fällig. Die Verspätung sollten sich Fahrgäste aber vom Zugpersona­l oder einer der Bahnvertre­tungen an den Bahnhöfen bestätigen lassen.

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