Aalener Nachrichten

Aus purer Laune wurde Einbruch in Gaststätte geplant

Zwei 19-Jährige mussten sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en und wurden nach Jugendstra­frecht verurteilt

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(ehü) - Wegen des Vorwurfs, gemeinscha­ftlich in einer Gaststätte in Aalen eingebroch­en und einen versuchten Diebstahl begangen zu haben, mussten sich zwei 19-jährige Frauen aus zwei Städten im Ostalbkrei­s vor dem Aalener Amtsgerich­t verantwort­en.

Den Ausführung­en von Staatsanwä­ltin Unterweger zufolge ist es am 14. Oktober 2020 zu der Tat gekommen. Neben den beiden Frauen war noch ein Mann beteiligt. Dieser ist bereits in einem gesonderte­n Verfahren verurteilt worden. Die Drei wurden bei ihrem Einbruch in die Gaststätte von einem

Nachbarn beobachtet, der die Polizei alarmierte. Diese konnte die Einbrecher festnehmen.

Die beiden Frauen zeigten sich geständig. Man habe in etwa zwei Wochen vor der Tat in leicht angetrunke­nem Zustand aus einem Spaß heraus vereinbart, den Einbruch auszuführe­n. Man habe Geld und Alkohol entwenden wollen. Allerdings ist es dazu nicht gekommen, da das Trio vorzeitig fliehen musste. Am Gebäude entstand durch zertrümmer­te Fenster ein Sachschade­n in Höhe von 2700 Euro.

Im Hinblick auf die persönlich­en Verhältnis­se der Angeklagte­n wurde schnell klar, dass beide in schwierige­n familiären Verhältnis­sen aufgewachs­en sind. Beide konsumiert­en zeitweilig Drogen und haben keine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung. Eine weitere Parallele ist, dass die zwei Freundinne­n derzeit hochschwan­ger sind und je einen Eintrag im Bundeszent­ralregiste­r wegen eines Diebstahld­eliktes haben. Die Verfahren wurden jeweils eingestell­t.

Die Gretchenfr­age beim Prozess war, ob die Tat nach Erwachsene­nstrafrech­t oder nach Jugendstra­frecht zu beurteilen ist. Zum Tatzeitpun­kt waren beide Angeklagte­n 18 Jahre alt. Thomas

Kröhl von der Jugendgeri­chtshilfe des Landratsam­ts plädierte dafür, Jugendstra­frecht anzuwenden, da bei beiden Beschuldig­ten eine Verzögerun­g in der persönlich­en Entwicklun­g festzustel­len sei. Er hielt eine Jugendstra­fe mit einer zweijährig­en Bewährungs­zeit in Verbindung mit 30 Tagen Sozialarbe­it und einem Drogenscre­ening für angemessen. Zudem sollten die beiden Frauen die Familienhi­lfe in Anspruch nehmen. Das Strafmaß befürworte­te auch Staatsanwä­ltin Unterweger und Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff, der den Anträgen der Jugendgeri­chtshilfe und der Staatsanwa­ltschaft folgte.

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