Aus purer Laune wurde Einbruch in Gaststätte geplant
Zwei 19-Jährige mussten sich vor dem Amtsgericht verantworten und wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt
(ehü) - Wegen des Vorwurfs, gemeinschaftlich in einer Gaststätte in Aalen eingebrochen und einen versuchten Diebstahl begangen zu haben, mussten sich zwei 19-jährige Frauen aus zwei Städten im Ostalbkreis vor dem Aalener Amtsgericht verantworten.
Den Ausführungen von Staatsanwältin Unterweger zufolge ist es am 14. Oktober 2020 zu der Tat gekommen. Neben den beiden Frauen war noch ein Mann beteiligt. Dieser ist bereits in einem gesonderten Verfahren verurteilt worden. Die Drei wurden bei ihrem Einbruch in die Gaststätte von einem
Nachbarn beobachtet, der die Polizei alarmierte. Diese konnte die Einbrecher festnehmen.
Die beiden Frauen zeigten sich geständig. Man habe in etwa zwei Wochen vor der Tat in leicht angetrunkenem Zustand aus einem Spaß heraus vereinbart, den Einbruch auszuführen. Man habe Geld und Alkohol entwenden wollen. Allerdings ist es dazu nicht gekommen, da das Trio vorzeitig fliehen musste. Am Gebäude entstand durch zertrümmerte Fenster ein Sachschaden in Höhe von 2700 Euro.
Im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten wurde schnell klar, dass beide in schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen sind. Beide konsumierten zeitweilig Drogen und haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Eine weitere Parallele ist, dass die zwei Freundinnen derzeit hochschwanger sind und je einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen eines Diebstahldeliktes haben. Die Verfahren wurden jeweils eingestellt.
Die Gretchenfrage beim Prozess war, ob die Tat nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist. Zum Tatzeitpunkt waren beide Angeklagten 18 Jahre alt. Thomas
Kröhl von der Jugendgerichtshilfe des Landratsamts plädierte dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden, da bei beiden Beschuldigten eine Verzögerung in der persönlichen Entwicklung festzustellen sei. Er hielt eine Jugendstrafe mit einer zweijährigen Bewährungszeit in Verbindung mit 30 Tagen Sozialarbeit und einem Drogenscreening für angemessen. Zudem sollten die beiden Frauen die Familienhilfe in Anspruch nehmen. Das Strafmaß befürwortete auch Staatsanwältin Unterweger und Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff, der den Anträgen der Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwaltschaft folgte.