Nachts gilt jetzt ein Tempolimit in der Haller Straße
Auf zwei Abschnitten dürfen Autofahrer nur noch maximal 40 km/h fahren – Stadt kündigt vorerst mobile Verkehrskontrollen an
- Nach monatelanger, kontroverser Diskussionen hat der Ellwanger Gemeinderat im Mai ein nächtliches Tempolimit in der Haller Straße und in der Konrad-AdenauerStraße beschlossen. Jetzt ist der Beschluss umgesetzt. Denn seit wenigen Tagen stehen die entsprechenden Verkehrsschilder an der Westtangente. Das bestätigt Thomas Steidle, Leiter des Ellwanger Ordnungsamts, auf Nachfrage der „Ipfund Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichten“.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt von 22 bis 6 Uhr auf zwei
Abschnitten – und zwar zwischen Konrad-Adenauer-Straße 30 bis Aalener Straße 23 und zwischen Haller Straße 4 bis Pfeffermühle 1 am Ortsende. Die Stadt hatte ursprünglich durchgehend 40 Kilometer pro Stunde beantragt. Aber da hat das Regierungspräsidium nicht mitgespielt.
Begründung: Zwischen den zwei Tempo-40-Zonen gibt es eine etwa einen Kilometer lange Lücke „ohne Betroffenheiten“. Anders ausgedrückt: Etwa zwischen Hochbrücke und Alamannenmuseum muss niemand vor Verkehrslärm geschützt werden. Laut Gesetz darf die Lücke übrigens maximal 300 Meter lang sein.
Grundlage der Geschwindigkeitsbegrenzung ist der städtische Lärmaktionsplan. Formal angeordnet hat sie die Stadt. Weil es sich bei der Westtangente aber um eine Bundesstraße handelt, musste die Straßenmeisterei die Anordnung umsetzen. Sie hat die Schilder aufgestellt.
Wie viel wert ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn sie nicht kontrolliert wird? Auch darüber wurde lange gestritten. Anfang Juli hat der Gemeinderat beschlossen: Die Stadt darf einen Blitzeranhänger anschaffen, der im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommt. Kosten: rund 210 000 Euro. Die Grünen hatten zwei stationäre Blitzer an der
B290 gefordert, kamen damit aber nicht durch. Auch andere, abweichende Anträge wurden abgelehnt.
Die halbstationäre Blitzeranlage werde beschafft wie beschlossen, informiert Ordnungsamtsleiter Steidle auf Nachfrage. Aber es wird nach seinen Worten noch etwas dauern. Unter anderem, weil der Auftrag erst ausgeschrieben werden muss.
Autofahrer haben aber keine Schonfrist. Denn auch wenn der neue Blitzeranhänger noch nicht da ist, wird die Stadt den Verkehr auf der Konrad-Adenauer-Straße und der Haller Straße mobil überwachen. Davon lebe eine Geschwindigkeitsbegrenzung ja, meint Steidle.