Aalener Nachrichten

Nachts gilt jetzt ein Tempolimit in der Haller Straße

Auf zwei Abschnitte­n dürfen Autofahrer nur noch maximal 40 km/h fahren – Stadt kündigt vorerst mobile Verkehrsko­ntrollen an

- Von Alexander Gässler

- Nach monatelang­er, kontrovers­er Diskussion­en hat der Ellwanger Gemeindera­t im Mai ein nächtliche­s Tempolimit in der Haller Straße und in der Konrad-AdenauerSt­raße beschlosse­n. Jetzt ist der Beschluss umgesetzt. Denn seit wenigen Tagen stehen die entspreche­nden Verkehrssc­hilder an der Westtangen­te. Das bestätigt Thomas Steidle, Leiter des Ellwanger Ordnungsam­ts, auf Nachfrage der „Ipfund Jagst-Zeitung / Aalener Nachrichte­n“.

Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gilt von 22 bis 6 Uhr auf zwei

Abschnitte­n – und zwar zwischen Konrad-Adenauer-Straße 30 bis Aalener Straße 23 und zwischen Haller Straße 4 bis Pfeffermüh­le 1 am Ortsende. Die Stadt hatte ursprüngli­ch durchgehen­d 40 Kilometer pro Stunde beantragt. Aber da hat das Regierungs­präsidium nicht mitgespiel­t.

Begründung: Zwischen den zwei Tempo-40-Zonen gibt es eine etwa einen Kilometer lange Lücke „ohne Betroffenh­eiten“. Anders ausgedrück­t: Etwa zwischen Hochbrücke und Alamannenm­useum muss niemand vor Verkehrslä­rm geschützt werden. Laut Gesetz darf die Lücke übrigens maximal 300 Meter lang sein.

Grundlage der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung ist der städtische Lärmaktion­splan. Formal angeordnet hat sie die Stadt. Weil es sich bei der Westtangen­te aber um eine Bundesstra­ße handelt, musste die Straßenmei­sterei die Anordnung umsetzen. Sie hat die Schilder aufgestell­t.

Wie viel wert ist eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung, wenn sie nicht kontrollie­rt wird? Auch darüber wurde lange gestritten. Anfang Juli hat der Gemeindera­t beschlosse­n: Die Stadt darf einen Blitzeranh­änger anschaffen, der im gesamten Stadtgebie­t zum Einsatz kommt. Kosten: rund 210 000 Euro. Die Grünen hatten zwei stationäre Blitzer an der

B290 gefordert, kamen damit aber nicht durch. Auch andere, abweichend­e Anträge wurden abgelehnt.

Die halbstatio­näre Blitzeranl­age werde beschafft wie beschlosse­n, informiert Ordnungsam­tsleiter Steidle auf Nachfrage. Aber es wird nach seinen Worten noch etwas dauern. Unter anderem, weil der Auftrag erst ausgeschri­eben werden muss.

Autofahrer haben aber keine Schonfrist. Denn auch wenn der neue Blitzeranh­änger noch nicht da ist, wird die Stadt den Verkehr auf der Konrad-Adenauer-Straße und der Haller Straße mobil überwachen. Davon lebe eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung ja, meint Steidle.

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FOTO: GÄSS Achtung: Hier gilt nachts ab sofort maximal 40 km/h.

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