27-Jähriger erhält Bewährungsstrafe
Vom Vorwurf der Nötigung zur Abtreibung wurde er allerdings freigesprochen
- Wegen des Vorwurfs der Nötigung zur Abtreibung und der mehrfachen Körperverletzung hat sich am Mittwoch ein 27-jähriger Mann aus einer Stadt im Ostalbkreis vor dem Amtsgericht Neresheim mit Richter Stefan Scheel verantworten müssen.
Der erste Verhandlungstag hatte bereits im Mai stattgefunden. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte von Anfang 2018 bis Mitte 2020 mit seiner Freundin zusammengelebt hat. Als diese im Herbst 2018 schwanger geworden sei, habe der Mann die Frau mehrmals geschlagen und sie zum Schwangerschaftsabbruch von Zwillingen genötigt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem sei es in drei Fällen zu Körperverletzungen gekommen.
Eskaliert sei die Situation dann am 21. Juni 2020, als die Frau aus der Wohnung des Angeklagten ausziehen wollte. Ein Bekannter und die Mutter der Frau hätten ihr beim Auszug helfen wollen, dabei sei es zu Beleidigungen und zu einer Körperverletzung des Bekannten durch den Angeklagten gekommen.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Er sei gegen den Schwangerschaftsabbruch gewesen, doch seine damalige Freundin habe sich außerstande gesehen, Zwillinge zu betreuen, und habe sich daher für eine Abtreibung entschieden. Auch habe er die Frau nie geschlagen, es sei lediglich hin und wieder zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen.
Die Zeugenvernehmung der Ärztin, die den Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hatte, brachten keine neuen Erkenntnisse, da sie sich nicht mehr konkret erinnern konnte. Ebenfalls keine Erinnerung an den Fall hatte die Frau, die das vorherige Beratungsgespräch durchgeführt hatte. Staatsanwältin Mayer befand den Angeklagten in allen Punkten für schuldig und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie 100 Sozialstunden.
Rechtsanwalt Mark Hörmann hegte dagegen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der vermeintlich Geschädigten. Er begründete dies mit widersprüchlichen Aussagen der Frau vor Gericht und bei der Polizei. Letztlich stehe Aussage gegen Aussage. Eingeräumt wurde von Hörmann lediglich die Tat am 21. Juni 2020 mit Beleidigung und Körperverletzung. Dafür sah er eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro für angemessen.
Amtsgerichtsdirektor Stefan Scheel folgte im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung. Er sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung zur Abtreibung frei und verurteilte ihn wegen der Tat am 21. Juni 2020 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Außerdem muss der Mann 80 Stunden Sozialarbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.