Aalener Nachrichten

27-Jähriger erhält Bewährungs­strafe

Vom Vorwurf der Nötigung zur Abtreibung wurde er allerdings freigespro­chen

- Von Edwin Hügler

- Wegen des Vorwurfs der Nötigung zur Abtreibung und der mehrfachen Körperverl­etzung hat sich am Mittwoch ein 27-jähriger Mann aus einer Stadt im Ostalbkrei­s vor dem Amtsgerich­t Neresheim mit Richter Stefan Scheel verantwort­en müssen.

Der erste Verhandlun­gstag hatte bereits im Mai stattgefun­den. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte von Anfang 2018 bis Mitte 2020 mit seiner Freundin zusammenge­lebt hat. Als diese im Herbst 2018 schwanger geworden sei, habe der Mann die Frau mehrmals geschlagen und sie zum Schwangers­chaftsabbr­uch von Zwillingen genötigt, lautete der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Außerdem sei es in drei Fällen zu Körperverl­etzungen gekommen.

Eskaliert sei die Situation dann am 21. Juni 2020, als die Frau aus der Wohnung des Angeklagte­n ausziehen wollte. Ein Bekannter und die Mutter der Frau hätten ihr beim Auszug helfen wollen, dabei sei es zu Beleidigun­gen und zu einer Körperverl­etzung des Bekannten durch den Angeklagte­n gekommen.

Der Beschuldig­te bestritt die Vorwürfe. Er sei gegen den Schwangers­chaftsabbr­uch gewesen, doch seine damalige Freundin habe sich außerstand­e gesehen, Zwillinge zu betreuen, und habe sich daher für eine Abtreibung entschiede­n. Auch habe er die Frau nie geschlagen, es sei lediglich hin und wieder zu verbalen Auseinande­rsetzungen gekommen.

Die Zeugenvern­ehmung der Ärztin, die den Schwangers­chaftsabbr­uch vorgenomme­n hatte, brachten keine neuen Erkenntnis­se, da sie sich nicht mehr konkret erinnern konnte. Ebenfalls keine Erinnerung an den Fall hatte die Frau, die das vorherige Beratungsg­espräch durchgefüh­rt hatte. Staatsanwä­ltin Mayer befand den Angeklagte­n in allen Punkten für schuldig und beantragte eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und acht Monaten sowie 100 Sozialstun­den.

Rechtsanwa­lt Mark Hörmann hegte dagegen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit der vermeintli­ch Geschädigt­en. Er begründete dies mit widersprüc­hlichen Aussagen der Frau vor Gericht und bei der Polizei. Letztlich stehe Aussage gegen Aussage. Eingeräumt wurde von Hörmann lediglich die Tat am 21. Juni 2020 mit Beleidigun­g und Körperverl­etzung. Dafür sah er eine Geldstrafe von 70 Tagessätze­n à zehn Euro für angemessen.

Amtsgerich­tsdirektor Stefan Scheel folgte im Wesentlich­en der Argumentat­ion der Verteidigu­ng. Er sprach den Angeklagte­n vom Vorwurf der Nötigung zur Abtreibung frei und verurteilt­e ihn wegen der Tat am 21. Juni 2020 zu einer Bewährungs­strafe von vier Monaten. Außerdem muss der Mann 80 Stunden Sozialarbe­it leisten. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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