NSU-Urteile haben Bestand
Bundesgerichtshof weist Revision Zschäpes zurück
(dpa) - Die Terroristin Beate Zschäpe muss wegen der rassistisch motivierten Anschlagsserie des NSU als Mörderin hinter Gittern bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf ihre Revision nach Angaben vom Donnerstag. „Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“Damit ist Zschäpe auch für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter
im April 2007 in Heilbronn rechtskräftig verurteilt.
Die Urteile gegen die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. sind ebenso rechtskräftig. Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie die Polizistin Kiesewetter.
(AFP/dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht (OLG) München aus dem Jahr 2018 ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen.
Zschäpe wurde 2018 unter anderem wegen zehnfachen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, zudem stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen das Urteil legte sie beim BGH Revision ein. Der dritte Strafsenat musste es auf Rechtsfehler prüfen und die Frage beantworten, ob Zschäpe tatsächlich als Mittäterin verurteilt werden konnte, obwohl nicht nachgewiesen ist, dass sie an einem Tatort war. Dies bejahte der BGH nun. Die Ziele des NSU hätten nicht erreicht werden können ohne das von Zschäpe versprochene Verhalten, Beweise zu vernichten und das Bekennervideo zu verschicken. Außerdem habe sie maßgeblichen Einfluss genommen auf den gemeinsamen Entschluss zu den Taten, die Planung und auch den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen, die Taten zu begehen, hieß es. Zschäpes Interesse an den Taten stehe nicht hinter dem der anderen NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zurück.
Die Gesamtbetrachtung auf Grundlage der vom OLG getroffenen Feststellungen führe zu dem Ergebnis, dass Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos begangen habe. Die Beweiswürdigung weise keine Rechtsfehler auf. Der BGH strich zwar eine Einzelstrafe, die jedoch an der Gesamtstrafe nichts änderte. Die Verurteilung Zschäpes zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld bleibt bestehen. Sie kann somit nicht früher entlassen werden.
Zschäpe war 1998 zusammen mit Böhnhardt und Mundlos untergetaucht. Zwischen 2000 und 2007 beging die Terrorzelle neun Morde an Menschen mit Migrationshintergrund und einen an einer deutschstämmigen Polizistin. Es bestand jedoch nie ein Verdacht gegen die drei. Erst 2011 fielen sie nach einem Banküberfall einem Zeugen auf. Böhnhardt und Mundlos begingen vermutlich Suizid. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, um Beweismittel zu vernichten. Außerdem verschickte sie Bekenner-DVDs, bevor sie sich nach einer Flucht stellte.
Der Prozess gegen sie, Wohlleben, G. und zwei weitere Helfer begann im Mai 2013 in München und dauerte mehr als fünf Jahre bis zum Urteil im Juli 2018. Auch die Haftstrafen für Wohlleben und G. bestätigte der BGH nun. Wohlleben war in München wegen Beihilfe zum neunfachen Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere NPDFunktionär hatte dem NSU unter anderem eine Pistole beschafft. G. bekam drei Jahre Gefängnis wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Beide saßen ihre Strafen noch nicht vollständig ab und müssen nun zurück ins Gefängnis. Im Fall des mutmaßlichen NSU-Helfers
André E. verhandelt der BGH dagegen noch einmal mündlich. Gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren legten sowohl er selbst als auch der Generalbundesanwalt Revision ein. Darüber wird am 2. Dezember verhandelt, wie der BGH nun mitteilte. Eine Entscheidung könnte demnach am 15. Dezember fallen. Ein weiteres Urteil gegen den NSU-Helfer Carsten S. wurde bereits zuvor rechtskräftig.
Die Frankfurter Rechtsanwältin und Opfervertreterin Seda BasayYildiz zeigte sich erleichtert über die rechtskräftige gewordene Verurteilung Zschäpes. Im „schlimmsten Fall“hätte es passieren können, dass Zschäpe frei komme, sagte Basay-Yildiz am Donnerstag in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur. Doch nun sei das Urteil „Gott sei Dank“rechtskräftig. Auch ihre Mandanten seien erleichtert. Basay-Yildiz hatte als Nebenklageanwältin Angehörige des ersten NSU-Mordopfers vertreten. Der Blumenhändler Enver Simsek aus Schlüchtern im Main-KinzigKreis war im Jahr 2000 in Nürnberg erschossen worden.