Drogenhandel: 23-Jähriger verurteilt
Der mit Fußfesseln vorgeführte Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein
– Mit einem Fall des bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge hat sich das Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff in seiner jüngsten Verhandlung befasst. Einem 23-jährigen Aalener wurde vorgeworfen, in seiner Wohnung Drogen deponiert und weiter verkauft zu haben.
Aus der Anklageschrift von Staatsanwalt Klaus Schwichtenberg ging hervor, dass die Polizei bei einer Durchsuchung am 11. März 2021 ein ganzes Sammelsurium an Rauschmitteln gefunden hat. Im Einzelnen handelte es sich um Heroin, Marihuana, Amphetamine, Ectasy und Chyrstal Meth. Außerdem wurden in der Wohnung Verpackungsutensilien, ein Vakumiergerät und zwei griffbereite Messer entdeckt. Die Polizei kam dem Angeklagten durch den Hinweis eines Freundes des Beschuldigten auf die Spur. Der als Zeuge geladene Mann gab an, sich um seinen Freund Sorgen gemacht zu haben, da dieser durch seinen starken Drogenkonsum und durch psychische Probleme immer aggressiver geworden sei. An besagtem Wochenende im März hätten zirka zehn Kunden den Angeklagten besucht und bei ihm Drogen gekauft.
Der mit Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein. Er habe mit Drogen gehandelt, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Angaben zu seinen Bezugsquellen und zu seinen Abnehmern machte der Beschuldigte nicht.
Er beteuerte, von seiner seit etwa acht Jahren anhaltenden Drogensucht
wegkommen und eine stationäre Drogentherapie absolvieren zu wollen.
Eine große Rolle spielten bei dem Prozess die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Er ist in einer schwierigen familiären Konstellation aufgewachsen und hat schon früh seine Mutter verloren. Nach dem Hauptschulabschluss begann er eine Lehre zum Altenpflegehelfer, die er jedoch bereits nach sechs Monaten wegen psychischer Probleme abbrechen musste. Der Angeklagte war wegen posttraumatischer Störungen und wiederkehrender Depressionen mehrmals in psychiatrischer Behandlung. Seit drei Jahren ist er bis auf zeitweilige Gelegenheitsjobs arbeitslos.
Staatsanwalt Klaus Schwichtenberg machte deutlich, dass durch die in der Wohnung des Angeklagten gefundenen griffbereiten Messer der
Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels gegeben sei und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.
Mit den Worten „Sie sehen hier einen armen Hund vor Gericht“, begann Rechtsanwalt Robert Bäumel sein Plädoyer. Es handle es sich um keinen eiskalten Drogenboss, sondern um einen jungen Mann, der durch seinen Drogenkonsum total aus der Bahn geworfen worden sei. Bäumel hielt angesichts der außerordentlich schwierigen persönlichen Verhältnisse und der psychischen Probleme seines Mandanten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für ausreichend.
Das Gericht folgte im Wesentlichen der Argumentation des Staatsanwaltes und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.