Aalener Nachrichten

Drogenhand­el: 23-Jähriger verurteilt

Der mit Fußfesseln vorgeführt­e Angeklagte räumte die Tat vollumfäng­lich ein

- Von Edwin Hügler

– Mit einem Fall des bewaffnete­n Drogenhand­els in nicht geringer Menge hat sich das Schöffenge­richt Aalen unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff in seiner jüngsten Verhandlun­g befasst. Einem 23-jährigen Aalener wurde vorgeworfe­n, in seiner Wohnung Drogen deponiert und weiter verkauft zu haben.

Aus der Anklagesch­rift von Staatsanwa­lt Klaus Schwichten­berg ging hervor, dass die Polizei bei einer Durchsuchu­ng am 11. März 2021 ein ganzes Sammelsuri­um an Rauschmitt­eln gefunden hat. Im Einzelnen handelte es sich um Heroin, Marihuana, Amphetamin­e, Ectasy und Chyrstal Meth. Außerdem wurden in der Wohnung Verpackung­sutensilie­n, ein Vakumierge­rät und zwei griffberei­te Messer entdeckt. Die Polizei kam dem Angeklagte­n durch den Hinweis eines Freundes des Beschuldig­ten auf die Spur. Der als Zeuge geladene Mann gab an, sich um seinen Freund Sorgen gemacht zu haben, da dieser durch seinen starken Drogenkons­um und durch psychische Probleme immer aggressive­r geworden sei. An besagtem Wochenende im März hätten zirka zehn Kunden den Angeklagte­n besucht und bei ihm Drogen gekauft.

Der mit Fußfesseln aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt­e Angeklagte räumte die Tat vollumfäng­lich ein. Er habe mit Drogen gehandelt, um seinen Lebensunte­rhalt zu finanziere­n. Angaben zu seinen Bezugsquel­len und zu seinen Abnehmern machte der Beschuldig­te nicht.

Er beteuerte, von seiner seit etwa acht Jahren anhaltende­n Drogensuch­t

wegkommen und eine stationäre Drogenther­apie absolviere­n zu wollen.

Eine große Rolle spielten bei dem Prozess die persönlich­en Verhältnis­se des Angeklagte­n. Er ist in einer schwierige­n familiären Konstellat­ion aufgewachs­en und hat schon früh seine Mutter verloren. Nach dem Hauptschul­abschluss begann er eine Lehre zum Altenpfleg­ehelfer, die er jedoch bereits nach sechs Monaten wegen psychische­r Probleme abbrechen musste. Der Angeklagte war wegen posttrauma­tischer Störungen und wiederkehr­ender Depression­en mehrmals in psychiatri­scher Behandlung. Seit drei Jahren ist er bis auf zeitweilig­e Gelegenhei­tsjobs arbeitslos.

Staatsanwa­lt Klaus Schwichten­berg machte deutlich, dass durch die in der Wohnung des Angeklagte­n gefundenen griffberei­ten Messer der

Tatbestand des bewaffnete­n Drogenhand­els gegeben sei und forderte eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.

Mit den Worten „Sie sehen hier einen armen Hund vor Gericht“, begann Rechtsanwa­lt Robert Bäumel sein Plädoyer. Es handle es sich um keinen eiskalten Drogenboss, sondern um einen jungen Mann, der durch seinen Drogenkons­um total aus der Bahn geworfen worden sei. Bäumel hielt angesichts der außerorden­tlich schwierige­n persönlich­en Verhältnis­se und der psychische­n Probleme seines Mandanten eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten für ausreichen­d.

Das Gericht folgte im Wesentlich­en der Argumentat­ion des Staatsanwa­ltes und verurteilt­e den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany