Baden-Württemberg erwägt 2G-Modell gegen Corona
Um das Gesundheitssystem zu schützen, dürfen Ungeimpfte vielleicht bald nicht mehr ins Restaurant
- Mit negativem Testergebnis, aber ohne Impfschutz oder Genesenennachweis ins Restaurant oder Kino? In Baden-Württemberg könnte das bald nicht mehr möglich sein. Das Sozialministerium bereitet derzeit eine Corona-Verordnung vor, die für Ungeimpfte weitere Beschränkungen vorsieht. Zum einen soll es dabei um Kontaktbeschränkungen gehen. In einem zweiten Schritt könnte Ungeimpften die Teilnahme an manchen Bereichen des öffentlichen Lebens verwehrt werden – aufgrund der sogenannten 2GRegelung. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald sich die Lage im Land weiter verschärft.
„Die Infektion breitet sich zurzeit vor allem unter den Nichtgeimpften aus – deshalb müssen wir hier die Lage genau im Blick haben und Vorsorge treffen, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird“, sagt ein Sprecher des Sozialministeriums der „Schwäbischen Zeitung“. Deutlich wird das auch durch den Inzidenzwert, den das Landesgesundheitsamt am Freitag erstmals getrennt nach Geimpften und Ungeimpften veröffentlichte. Demnach liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei vollständig Geimpften bei 13,18 pro 100 000 Personen. Bei Menschen ohne vollständigen Impfschutz oder ohne Angaben zum Impfstatus liegt der Wert bei 147,25. Für die neue Verordnung schlägt das Ministerium deshalb zwei Werte vor, ab denen eingegriffen wird. Im ersten Schritt soll es erste Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene geben. „Das diskutieren wir zumindest gerade im Gesundheitsministerium“, sagt der Sprecher. Der zweite Schritt werde dann voraussichtlich die sogenannte 2G-Regelung beinhalten. Das würde also bedeuten, dass Nichtgeimpfte nicht mehr an manchen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen könnten. Ein Test würde dann für einen Kinooder Restaurantbesuch nicht mehr ausreichen.
Die neue Corona-Verordnung soll nächste Woche in die Abstimmung zwischen den Ministerien gehen. Die Länder müssen reagieren, weil der Bund angekündigt hat, die 50er-Inzidenz als Leitwert aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen. Baden-Württemberg ist diesen Schritt bereits gegangen. Im Lagebericht, den das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht, werden deshalb auch die Bettenauslastung und der Anteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen aufgeführt. Über mögliche neue Grenzwerte und Indikatoren werde derzeit intensiv zwischen Bund und Ländern diskutiert, sagt der Sprecher des Sozialministeriums
weiter. „Wir wollen Anfang September handlungsfähig sein. Sobald die Krankenhäuser Alarm schlagen, werden wir handeln müssen.“
Bereits am Mittwoch war bekannt geworden, dass Baden-Württemberg künftig auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten will. „Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne“, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. Das Land will jedoch daran festhalten, dass etwa die Besucher von Gaststätten, Kinos oder Museen ihre persönlichen Daten hinterlegen müssen, etwa mithilfe der Luca-App oder handschriftlich.
Die Bundesregierung prüft derweil, ob die 3G-Regel künftig auch in Fernzügen und bei Inlandsflügen gelten soll. Passagiere müssten dann nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vorbild für eine Einführung im Fernverkehr sei Frankreich, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert der dpa. Dort gelte die 3G-Nachweispflicht bereits. Die Kontrollen übernehme das Bahnpersonal. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies darauf hin, dass Kontrollen in Zügen ja bereits wegen der Maskenpflicht nötig seien. Er schätze es als „nicht ganz ausgeschlossen“ein, auch die 3G-Regeln im Zug kontrollieren zu können.