Aalener Nachrichten

Impfangebo­te an Schulen im Ostalbkrei­s

Landratsam­t informiert über Möglichkei­ten für alle Zwölf- bis 17-Jährigen

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(an) - Die ständige Impfkommis­sion empfiehlt seit 18. August ohne Einschränk­ungen eine Covid-19Impfung für alle Zwölf- bis 17-Jährigen. Der Ostalbkrei­s bietet Impfangebo­te für Kinder und Jugendlich­e an. Darüber informiert das Landratsam­t.

Es ist laut Landratsam­t bereits jetzt möglich, dass Jugendlich­e in das Kreisimpfz­entrum des Ostalbkrei­ses kommen, um sich impfen zu lassen. Die Öffnungsze­iten sind von 9 bis 21 Uhr. Eine Terminvere­inbarung ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass die Personenso­rgeberecht­igten mit der Impfung einverstan­den sind.

Wenn die Personenso­rgeberecht­igten vor der Impfung aufgeklärt wurden und in die Impfung einwillige­n, kann das Kind / der Jugendlich­e unter 16 Jahren gegebenenf­alls auch ohne Anwesenhei­t der Eltern geimpft werden.

Zudem bietet der Ostalbkrei­s maßgeschne­idert den Schulen im Landkreis eine zweite Option an, um das Impfangebo­t möglichst umfassend und attraktiv zu machen. Es besteht laut Landratsam­t für die Schulen die Möglichkei­t, auf den Landkreis zuzugehen für den Einsatz eines mobilen Impfteams. Der Einsatz wird dann gemeinsam mit der Schule geplant, ein mobiles Impfteam kommt an die Schule und impft vor Ort. Ferner können Terminfens­ter für die Schulen im Kreisimpfz­entrum angeboten werden.

Außerdem können sich die Eltern auch an ihren Hausarzt oder ihren Kinder- und Jugendarzt wenden, um dort einen Impftermin zu vereinbare­n. „Wir möchten möglichst alles dafür tun, um Unterricht und außerunter­richtliche Aktivitäte­n zu ermögliche­n“, so Landrat Dr. Bläse.

„Impfen ist der zentrale Baustein bei der Pandemiebe­kämpfung“, appelliert Landrat Dr. Joachim Bläse an alle Nicht-Geimpften: „Lassen Sie sich impfen. Je höher unsere Impfquote, desto sicherer gehen wir in den Herbst. Wir sollten alles für unsere Gesundheit und die unserer Nächsten tun.“

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SOMMER FOTO: FABIAN Der Ostalbkrei­s bietet Impfangebo­te für Kinder und Jugendlich­e an.

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