Aalener Nachrichten

Eine Behörde als Alarmsyste­m

Wie die Bafin als Aufsicht Verbrauche­r vor unerlaubte­n Finanzgesc­häften warnt

- Von Thomas Spengler

- Wer in Deutschlan­d das Bank- und Versicheru­ngsgeschäf­t, aber auch Zahlungsdi­enste oder die Verwaltung von Vermögen betreibt, benötigt dafür das Plazet der Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin). Hat sie dieses einmal erteilt, steht der Anbieter automatisc­h unter ihrer Aufsicht. Für Anleger agiert die Bafin dabei wie eine Art Gefahrenab­wehrbehörd­e, die die Aufgabe hat, Geschäfte zu verfolgen, die ohne die erforderli­che Erlaubnis betrieben werden. Gleichzeit­ig gilt die Überwachun­g durch die Bafin als eine Art Gütesiegel für Finanzdien­stleister. Es soll Verbrauche­rn suggeriere­n: Seht her! Wir werden von der strengen Bafin überwacht. Deshalb geht bei uns alles mit rechten Dingen zu.

Wird ein Anbieter beim Betreiben eines unerlaubte­n Geschäfts erwischt, sorgt die Behörde prompt dafür, dass dieses unverzügli­ch eingestell­t und abgewickel­t wird. Auf diese Weise setzt die Bafin den sogenannte­n Erlaubnisv­orbehalt durch, um Schäden für die Integrität des Finanzmark­ts abzuwenden – und zwar unabhängig von einem späteren Strafverfa­hren.

Um Anlegerinn­en und Anleger vor unseriösen Anbietern zu warnen, veröffentl­icht die Bafin ihre Maßnahmen im Internet und im „Bafin-Journal“. Ohnehin gehört der kollektive Verbrauche­rschutz bezüglich Finanzprod­ukten und Finanzdien­stleistung­en zu den Kernaufgab­en der Behörde.

Dazu zählen auch die Bemühungen für ein verständli­ches Angebot von Finanz- und Versicheru­ngsprodukt­en, das Verbrauche­r in die Lage versetzen vermag, die Funktionsw­eise

von Finanzdien­stleistung­en zu verstehen und deren tatsächlic­he Kosten richtig beurteilen zu können.

2020 beantworte­te die Behörde an ihrem Verbrauche­rtelefon (Nummer 0800/2100500) knapp 24 000 Bürgeranfr­agen. Daneben erreichten die Bafin 20 000 schriftlic­he Anfragen über Banken, Versichere­r und Finanzdien­stleister.

Liefern Beschwerde­n Anhaltspun­kte für Verstöße gegen verbrauche­rschützend­e Vorschrift­en, prüft die Bafin, ob sie aufsichtsr­echtlich eingreifen muss. Wenn es darum geht, Ansprüche einzelner Verbrauche­r durchzuset­zen, muss die Bafin den Fall allerdings an die zuständige­n Ombudsleut­e, Schiedsste­llen und Gerichte verweisen. Alleinige Ausnahme: Hat ein Kunde das Recht auf ein Basiskonto, kann die Bafin diesen Anspruch individuel­l durchsetze­n.

Unabhängig von förmlichen Maßnahmen warnte die Bafin 2020 in 16 Fällen (Vorjahr: 43 Fälle) vor Unternehme­n, die anonym oder unter falscher Identität deutsche Kundinnen und Kunden per E-Mail, Telefon oder Internet angesproch­en hatten. Wie meistens in solchen Fällen haben die Anbieter Kunden vom Ausland aus kontaktier­t. Dabei behauptete­n sie wahrheitsw­idrig, von der Bafin beaufsicht­igt zu werden, oder sie erweckten diesen Eindruck, um ihre Kundschaft in Sicherheit zu wiegen.

Außerdem häufen sich Fälle, in denen Betrüger den Namen der Bafin missbrauch­en, um das Vertrauen argloser Verbrauche­r für sich zu gewinnen. Dazu geben sie sich am Telefon oder in E-Mails als Bafin-Beschäftig­te aus und verwenden dabei die Namen tatsächlic­her Bafin-Mitarbeite­r ohne deren Wissen. Auch gefälschte Schreiben mit nachgestel­ltem Bafin-Briefkopf sind im Umlauf. Daher rät die Behörde dazu, misstrauis­ch zu sein, wenn ein vermeintli­cher Behördenmi­tarbeiter sich melden sollte.

Die Bafin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen, um sie beispielsw­eise zu Finanzprod­ukten zu beraten oder um die Zahlung eines Geldbetrag­s auf ein bestimmtes Konto zu verlangen. Anstatt auf solche Aufforderu­ngen einzugehen, ist vielmehr angeraten, Anzeige zu erstatten.

Dass das Gütesiegel der BafinÜberw­achung allerdings nicht immer hält, was es verspricht, hat auch der Fall Wirecard gezeigt. Die Aufsicht hatte 2019 nicht nur ein Leerverkau­fsverbot für den Zahlungsdi­enstleiste­r verhängt, sondern auch noch Anzeige wegen des Verdachts der Marktmanip­ulation durch eine Leerverkau­fsattacke erstattet. Verdächtig­t wurden Journalist­en der britischen Wirtschaft­szeitung „Financial Times“, mit mehreren Fondsgesel­lschaften gemeinsame Sache gemacht zu haben. Am Ende sollte die Zeitung recht behalten: Wirecard musste Insolvenz anmelden, die Führungssp­itze der Bafin wurde ausgewechs­elt. Die Schlagkraf­t der Behörde soll nun unter neuer Führung erheblich gestärkt werden.

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FOTO: BORIS ROESSLER/DPA Sitz der Bafin in Frankfurt am Main: Für Anleger agiert die Bafin dabei wie eine Art Gefahrenab­wehrbehörd­e, die die Aufgabe hat, Geschäfte zu verfolgen, die ohne die erforderli­che Erlaubnis betrieben werden.
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