Eine Behörde als Alarmsystem
Wie die Bafin als Aufsicht Verbraucher vor unerlaubten Finanzgeschäften warnt
- Wer in Deutschland das Bank- und Versicherungsgeschäft, aber auch Zahlungsdienste oder die Verwaltung von Vermögen betreibt, benötigt dafür das Plazet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Hat sie dieses einmal erteilt, steht der Anbieter automatisch unter ihrer Aufsicht. Für Anleger agiert die Bafin dabei wie eine Art Gefahrenabwehrbehörde, die die Aufgabe hat, Geschäfte zu verfolgen, die ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben werden. Gleichzeitig gilt die Überwachung durch die Bafin als eine Art Gütesiegel für Finanzdienstleister. Es soll Verbrauchern suggerieren: Seht her! Wir werden von der strengen Bafin überwacht. Deshalb geht bei uns alles mit rechten Dingen zu.
Wird ein Anbieter beim Betreiben eines unerlaubten Geschäfts erwischt, sorgt die Behörde prompt dafür, dass dieses unverzüglich eingestellt und abgewickelt wird. Auf diese Weise setzt die Bafin den sogenannten Erlaubnisvorbehalt durch, um Schäden für die Integrität des Finanzmarkts abzuwenden – und zwar unabhängig von einem späteren Strafverfahren.
Um Anlegerinnen und Anleger vor unseriösen Anbietern zu warnen, veröffentlicht die Bafin ihre Maßnahmen im Internet und im „Bafin-Journal“. Ohnehin gehört der kollektive Verbraucherschutz bezüglich Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen zu den Kernaufgaben der Behörde.
Dazu zählen auch die Bemühungen für ein verständliches Angebot von Finanz- und Versicherungsprodukten, das Verbraucher in die Lage versetzen vermag, die Funktionsweise
von Finanzdienstleistungen zu verstehen und deren tatsächliche Kosten richtig beurteilen zu können.
2020 beantwortete die Behörde an ihrem Verbrauchertelefon (Nummer 0800/2100500) knapp 24 000 Bürgeranfragen. Daneben erreichten die Bafin 20 000 schriftliche Anfragen über Banken, Versicherer und Finanzdienstleister.
Liefern Beschwerden Anhaltspunkte für Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften, prüft die Bafin, ob sie aufsichtsrechtlich eingreifen muss. Wenn es darum geht, Ansprüche einzelner Verbraucher durchzusetzen, muss die Bafin den Fall allerdings an die zuständigen Ombudsleute, Schiedsstellen und Gerichte verweisen. Alleinige Ausnahme: Hat ein Kunde das Recht auf ein Basiskonto, kann die Bafin diesen Anspruch individuell durchsetzen.
Unabhängig von förmlichen Maßnahmen warnte die Bafin 2020 in 16 Fällen (Vorjahr: 43 Fälle) vor Unternehmen, die anonym oder unter falscher Identität deutsche Kundinnen und Kunden per E-Mail, Telefon oder Internet angesprochen hatten. Wie meistens in solchen Fällen haben die Anbieter Kunden vom Ausland aus kontaktiert. Dabei behaupteten sie wahrheitswidrig, von der Bafin beaufsichtigt zu werden, oder sie erweckten diesen Eindruck, um ihre Kundschaft in Sicherheit zu wiegen.
Außerdem häufen sich Fälle, in denen Betrüger den Namen der Bafin missbrauchen, um das Vertrauen argloser Verbraucher für sich zu gewinnen. Dazu geben sie sich am Telefon oder in E-Mails als Bafin-Beschäftigte aus und verwenden dabei die Namen tatsächlicher Bafin-Mitarbeiter ohne deren Wissen. Auch gefälschte Schreiben mit nachgestelltem Bafin-Briefkopf sind im Umlauf. Daher rät die Behörde dazu, misstrauisch zu sein, wenn ein vermeintlicher Behördenmitarbeiter sich melden sollte.
Die Bafin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen, um sie beispielsweise zu Finanzprodukten zu beraten oder um die Zahlung eines Geldbetrags auf ein bestimmtes Konto zu verlangen. Anstatt auf solche Aufforderungen einzugehen, ist vielmehr angeraten, Anzeige zu erstatten.
Dass das Gütesiegel der BafinÜberwachung allerdings nicht immer hält, was es verspricht, hat auch der Fall Wirecard gezeigt. Die Aufsicht hatte 2019 nicht nur ein Leerverkaufsverbot für den Zahlungsdienstleister verhängt, sondern auch noch Anzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation durch eine Leerverkaufsattacke erstattet. Verdächtigt wurden Journalisten der britischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“, mit mehreren Fondsgesellschaften gemeinsame Sache gemacht zu haben. Am Ende sollte die Zeitung recht behalten: Wirecard musste Insolvenz anmelden, die Führungsspitze der Bafin wurde ausgewechselt. Die Schlagkraft der Behörde soll nun unter neuer Führung erheblich gestärkt werden.