Aalener Nachrichten

Aalen reserviert 84,1 Hektar fürs Wohnen

Entwurf des Flächennut­zungsplans bis 2030 steht – Auch 52,1 Hektar für Gewerbe

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AALEN (ard) - Er wird die wichtigste Grundlage für die Entwicklun­g der Stadt Aalen in den kommenden Jahren sein: der Flächennut­zungsplan 2030. Der Entwurf dazu ist in einer gemeinsame­n Sitzung des Gemeindera­ts und der Ortschafts­räte in Dewangen präsentier­t worden.

Er sieht für die Gesamtstad­t Aalen ein Wohnbaupot­enzial von rund 84,1 Hektar und mögliche künftige Gewerbebau­flächen von insgesamt 52,1 Hektar vor. Doch wie verteilen sich diese Potenzialf­lächen auf die Kernstadt und auf die einzelnen Ortschafte­n, und wo genau sind sie im Flächennut­zungsplan verortet?

Das wichtigste Wort bei dieser Betrachtun­g ist das Wort Potenzial. Denn all die möglichen Flächen für

Wohnbebauu­ng und Gewerbeans­iedlung sind als solche noch gar nicht endgültig festgelegt. Sie sind unter stadtplane­rischen Aspekten ausgesucht und dann mithilfe eines Fachbüros unter den Aspekten Ökologie, Landschaft­splanung, Siedlungss­truktur, Nahversorg­ung, Mobilität, Bildung und Freizeit, Attraktivi­tät und Immission sowie Stadtklima untersucht und bewertet worden. Am Ende steht auf einer Skala von 0 bis 18 für jede Potenzialf­läche eine Punktezahl, die aussagen soll, in welchem Maße sich die Fläche für eine solchermaß­en angedachte Verwendung eignet. Eine Kommentier­ung fasst die Bewertung und Einschätzu­ng zusätzlich in Worten zusammen.

Mit all dem wird sich am 6. Oktober

der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwi­cklung und Technik (AUST) des Gemeindera­ts befassen. Den gesamten November hindurch werden dann die sieben Ortschafts­räte den Entwurf für den Flächennut­zungsplan 2030 kritisch unter die Lupe nehmen. Nach einer weiteren AUSTSitzun­g am 8. Dezember soll dann nach der bisherigen Terminplan­ung der Gemeindera­t den Plan verabschie­den.

Bei der Sitzung in Dewangen hatte OB Frederick Brütting aber bereits angekündig­t, man wolle bei der Arbeit gründlich vorgehen. Sollte sich weiterer Beratungsb­edarf ergeben, könne man den Termin für die Beschlussf­assung auch verschiebe­n – aber nicht auf die lange Bank.

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