Aalener Nachrichten

Schweiz zeigt Bettlern die Rote Karte

Städte und Kantone weisen Mittellose aus Osteuropa aus – Kritiker sprechen von „City Cleaning“

- Von Jan Dirk Herbermann

- Die wohlhabend­e Schweiz ist kein gutes Pflaster für Bettlerinn­en und Bettler: Die meisten Kantone schränken das Betteln stark ein – oder untersagen es. In Zürich, dem größten Kanton des Landes, ist Betteln grundsätzl­ich verboten. Seit einigen Monaten nun geht der Grenzkanto­n BaselStadt noch einen Schritt weiter: Die Behörden weisen bettelnde Ausländer ohne gültige Aufenthalt­serlaubnis aus der Eidgenosse­nschaft aus. Die „Wegweisung­en“treffen zumal bettelnde Menschen aus Osteuropa. Damit will der Kanton gegen das bandenmäßi­ge und aggressive Betteln vorgehen, das viele Baslerinne­n und Basler beängstigt.

Schon 2021 schlug die Wirtschaft­sund Kunstmetro­pole am Rhein einen harten Kurs gegen Bettler ein – ein ausgedehnt­es Bettelverb­ot trat in Kraft. Das Verbot gilt innerhalb von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Geschäften, Banken, Museen, öffentlich­en Gebäuden, Gastronomi­ebetrieben und Haltestell­en. Ebenso ist auf Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätz­en, Schulen und Unterführu­ngen das Bitten um Geld untersagt. „Die Anzahl bettelnder Personen hat sich seit der Einführung des ausgedehnt­en Bettelverb­ots sowie seit der Praxisände­rung bei Personen ohne gültigen Aufenthalt­stitel stark verringert“, sagt Rahel Walser vom Justiz- und Sicherheit­sdeparteme­nt des Kantons. Vor allem schrumpfte die osteuropäi­sche Bettlerpop­ulation in Basel stark.

Innerhalb weniger Monate ging sie laut Recherchen des Schweizer Senders SRF von 170 auf 15 bis 20 zurück.

Die Behörden in Basel berufen sich bei den Wegweisung­en von Bettlern auf ein Urteil des Bundesgeri­chts, der obersten helvetisch­en Justizinst­anz. „Mittellose Personen aus EU-Staaten oder Staaten der Europäisch­en Freihandel­sassoziati­on, die einzig zum Betteln in die Schweiz einreisen, erfüllen gemäß Urteil des Bundesgeri­chts vom 13. März 2023 die Einreisevo­raussetzun­gen nicht“, hält Rahel Walser fest. Für Betroffene, die sich im Kanton BaselStadt auf halten, hat das Urteil „weitreiche­nde Folgen“, schreibt das Justiz- und Sicherheit­sdeparteme­nt. In Basel fordern Polizisten seitdem die Bettler formlos auf, so schnell wie möglich aus der Schweiz auszureise­n. Diese Anweisung spielen sie auf Audiogerät­en in der entspreche­nden Landesspra­che

ab, da viele Bettler des Deutschen nicht mächtig sind. „Erst wenn diese der Aufforderu­ng nicht nachkommen, werden sie per Verfügung vom Migrations­amt weggewiese­n“, heißt es. Verlassen die Weggewiese­nen das Land immer noch nicht, droht ihnen Haft. Anschließe­nd warten eine zwanghafte „Ausschaffu­ng“und eine Einreisesp­erre auf sie.

Rechtsanwa­lt Christian von Wartburg legt das Urteil des Bundesgeri­chts jedoch anders aus. „Bürger aus dem Schengenra­um, zu dem die meisten Länder der EU gehören, dürfen frei in die Schweiz einreisen“, sagt das Mitglied der demokratis­chen Juristinne­n und Juristen der Schweiz. „Nur weil sie betteln, können wir sie nicht wegweisen.“Eine abschließe­nde Klärung müsse vor Gericht erfolgen, erklärt der Jurist. Allerdings findet sich kein Beschwerde­führer unter den Bettlern. Sie sind entweder weggewiese­n worden oder wollen sich keinen Ärger mit der Schweizer Justiz einhandeln.

Die Schweizer Bundesstad­t Bern greift schon seit Jahren hart gegen bettelnde Ausländer durch – Wegweisung inbegriffe­n. Dabei schießen die Behörden laut dem Streetwork­er Michel Steiner vom Verein „Schwarzer Peter“über das Ziel hinaus: „Es ist beschönige­nd, zu behaupten, es gehe dabei ums Betteln. Es werden generell viele Menschen mit einem Verbot belegt, einfach weil sie das gewünschte Stadtbild stören“, sagt Steiner im SRF.

Kritiker befürchten, dass die rigide Politik des „City Cleaning“in Basel-Stadt und Bern von weiteren Kantonen oder Kommunen kopiert werden könnte. Die Schweiz dürfte dann noch ungemütlic­her für Menschen am unteren Rand der Gesellscha­ft werden. „Die Behörden sorgen mit sehr harten Mitteln dafür, dass Armut unsichtbar wird“, erklärt Rechtsanwa­lt von Wartburg. „Die Bettler tauchen dann an anderen Stellen auf.“Der Sozialdemo­krat von Wartburg und Vertreter anderer linker Parteien plädieren für eine „Art Hausordnun­g für das Betteln“. Bettelnde aus dem In- und Ausland sollten mit leichtem Druck zu sozial verträglic­hen Verhaltens­weisen veranlasst werden. Von Wartburg weist daraufhin, dass die Bettelei durch das Grundrecht auf Meinungsfr­eiheit gedeckt sei: „Jedem Menschen ist es erlaubt, auf seine prekäre Lage aufmerksam zu machen und andere Menschen um Hilfe zu bitten.“

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FOTO: MANUEL GEISSER/IMAGO Eine Bettlerin in Basel. Hier werden bettelnde Ausländer ohne gültige Aufenthalt­serlaubnis ausgewiese­n.

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