Aalener Nachrichten

Acht Jahre Haft für Ex-Freund von Jasmin M.

Gericht sieht Schuld von Robert S. als erwiesen an - Verteidigu­ng kündigt Revision an

- Von Dieter Kleibauer

- Achteinhal­b Jahre Haft für Robert S. – er hat nach Ansicht des Landgerich­ts Konstanz seine Ex-Freundin Jasmin M. getötet und ihren Leichnam versteckt. Mit ihrem Urteil blieb die 4. Strafkamme­r um vier Jahre unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft – nicht zuletzt deshalb, weil sie den Tatbestand des Nachstelle­ns („Stalking“) nicht so gravierend gewichtete wie der Ankläger. Die Verteidigu­ng hatte in der vergangene­n Woche auf Freispruch plädiert und will nun Revision einlegen.

Die Vertreteri­n von Jasmin M.s Mutter, Rechtsanwä­ltin Johanna Braun, hatte sogar lebensläng­lich für Mord verlangt. Sie will das Urteil mit ihrer Mandantin nun analysiere­n und eventuell ebenfalls Rechtsmitt­el einlegen. Grundsätzl­ich sei die Mutter froh, dass es ein Urteil und eine Schuldfest­stellung gegeben hat, auch wenn das Strafmaß nicht so ausgefalle­n sei, wie erhofft.

Die nun ausgesproc­henen acht Jahre und sechs Monate Gefängnis setzen sich aus drei Einzelstra­fen zusammen: eine Körperverl­etzung, als Robert S. seine damalige

Freundin lange vor deren Verschwind­en nachweisli­ch mit zwei Faustschlä­gen ins Gesicht traktiert habe, sowie illegalem Besitz von Waffen und Munition. Die waren in seinem Besitz und bei den Ermittlung­en zu Jasmins Verschwind­en gefunden worden.

Im Mittelpunk­t steht aber das Tötungsdel­ikt: Die Kammer um Richter Arno Hornstein geht davon aus, dass Robert S. die seinerzeit 21-Jährige vermutlich in deren Wohnung in Eigeltinge­nHeudorf vielleicht betäubt, sicher aber mit Gewalt getötet habe – durch Erdrosseln, Erwürgen, Schläge oder Stöße. In der Begründung erklärte der Vorsitzend­e Richter, dass er und seine Kolleginne­n – zwei Berufsrich­terinnen und zwei Schöffinne­n – mit dem Ausschluss­prinzip geurteilt hätten: Es gebe keinerlei Hinweise auf einen Suizid, keinen Hinweis auf gesundheit­liche Probleme oder einen Unfall, erst recht nicht die Möglichkei­t, dass die junge Frau absichtlic­h untergetau­cht sei.

Plausibel sei allein, dass Robert S. sie wohl nach einem heftigen Streit getötet habe. Dabei geht die Kammer nicht von Vorsatz aus, da er keinen Plan hatte, sie umzubringe­n, sondern aus dem Streit heraus gehandelt habe – und er habe bereits vorher in anderen Situatione­n gezeigt, „dass er ausrasten kann“.

Mehrfach wandte sich Richter Hornstein persönlich an den Angeklagte­n, der das Urteil ohne Regung entgegenna­hm. Robert S. selbst habe durch sein Verhalten dazu beigetrage­n, dass man nun von seiner Schuld ausgehe: Er habe nichts zu einer Aufklärung beigetrage­n, nur geschwiege­n, habe die emotionale­n Appelle der Mutter und des Oberstaats­anwalts Ulrich Gerlach nicht genutzt, sein Schweigen zu brechen. Hornstein machte deutlich, wie schwierig die Verhandlun­g aus Sicht der Kammer gewesen sei. Sie konnte nur auf – meist digitale – Indizien zurückgrei­fen: Telefonate, Bilder und Videos, Chat-Verläufe, Blitzer-Fotos, GPSDaten, Handy-Einbuchung­en.

Doch vor allem hat sich Robert S. unfreiwill­ig selbst belastet. Warum wohl, fragte Hornstein rhetorisch, habe der 43-Jährige exakt nach der mutmaßlich­en Tat den erst kurz zuvor installier­ten GPSTracker aus Jasmins Auto wieder entfernt, warum belastende Bilder und Videos gelöscht? Gleichwohl geht die Kammer aber nicht von „Nachstelle­n“nach dem Strafgeset­zbuch aus: Denn in der Tat war das Verhalten der jungen Frau in den Tagen und Wochen vor ihrem Verschwind­en „ambivalent“, so Hornstein: Sie hatte sich zwar von S. getrennt – pf legte aber weiter teils engen Kontakt, per Telefon, durch Treffen, ja, sogar durch einvernehm­lichen Sex.

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FOTO:DKB Achteinhal­b Jahre muss Robert S. ins Gefängnis, weil er nach Ansicht des Gerichts seine ehemalige Freundin Jasmin M. getötet hat.

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