Psychiatriepatient wegen Mordes vor Gericht
Frau nach Messerangriff in Geschäft in Wiesloch gestorben – Heute beginnt der Prozess
(dpa) - Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Frau mutmaßlich durch einen Psychiatriepatienten in Wiesloch (RheinNeckar-Kreis) im Herbst hat das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) mit Stadt und Polizei am Sicherheitskonzept gearbeitet. So seien etwa Schnittstellen zwischen Polizei und PZN optimiert worden, teilten Einrichtung und Stadt mit. An diesem Dienstag soll der Prozess gegen den Mann beginnen. Am Mittwoch wird die Psychiatriesicherheit auch noch mal Thema im Sozialausschuss des Landtages werden, wenn sich Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) zur Situation im Maßregelvollzug äußern will.
In der gemeinsamen Mitteilung von PZN, Stadt Wiesloch und Polizei hieß es weiter: Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg etwa habe vor allem die Gebäudesicherheit in den Blick genommen. „Die bestmögliche Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität und wir werden weiterhin alles tun, um solche tragischen Vorfälle künftig zu vermeiden“, sagte Oberbürgermeister Dirk Elkemann (parteilos).
Im Fall einer sogenannten Entweichung im Maßregelvollzug – wenn also ein Patient unerlaubt fernbleibt oder weggeht – sollen zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ort des Geschehens
geleitet werden, wie PZN und Stadt darüber hinaus mitteilten. Alle Beschäftigten der forensischpsychiatrischen Klinik hätten sogenannte Personennotrufgeräte, mit denen gleichzeitig viele Kolleginnen und Kollegen alarmiert werden können. Außerhalb der Stationsgebäude hätten die Beschäftigten zusätzlich ein Handy als Personennotrufgerät. Zudem wolle das PZN die Personalbesetzung „qualitativ und quantitativ auf bedarfsgerechtem Niveau“sicherstellen, hieß es weiter – ohne konkrete Zahlen zu nennen.
Der psychisch kranke Mann soll das 30 Jahre alte, ihm unbekannte Opfer im September nach einer Flucht vom PZN-Gelände in der Wieslocher Innenstadt mit einem
Schälmesser getötet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass der 34 Jahre alte Somalier wegen Mordes wieder in die Psychiatrie kommt. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei dem Vorfall nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen. Das Landgericht Heidelberg hat sechs Verhandlungstermine bis in die zweite Märzhälfte hinein angesetzt. Es könnte sein, dass die Öffentlichkeit von Teilen des Verfahrens oder komplett ausgeschlossen wird.
Der Mann war nach früheren Angaben infolge eines Gerichtsurteils seit 2021 wegen mehrerer Delikte wie vorsätzliche Körperverletzung
und Nötigung auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation im PZN untergebracht. Das nennt man Maßregelvollzug. Dieser ist für Straftäter vorgesehen, die etwa psychisch krank oder süchtig sind. Der Beschuldigte hatte damaligen Informationen zufolge die fünfte von neun Lockerungsstufen erreicht. Die im Maßregelvollzug vorgesehenen Lockerungen seien weiterhin wichtiger Teil der Behandlung, erklärten Stadt und PZN. „Zumal es der gesetzliche Auftrag der forensischpsychiatrischen Klinik ist, Patientinnen und Patienten nach hinreichenden Therapiefortschritten auf eine gesellschaftliche Wiedereingliederung vorzubereiten.“
SPD und FDP im Landtag hatten das Thema Psychiatriesicherheit für die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses nach eigenen Angaben beantragt, um Minister Lucha vor allem zu einem bisher ungeklärten Todesfall in der Entziehungsanstalt Fauler Pelz in Heidelberg befragen zu können. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte, war ein 27-Jähriger am 14. Februar in der Einrichtung gestorben. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis sei die Todesursache weiter unklar, sagte ein Sprecher vergangene Woche. Die Staatsanwaltschaft warte aktuell die weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen ab.