Aalener Nachrichten

Wegen Umsatzsteu­er: Besucherbe­rgwerk muss die Eintrittsp­reise erhöhen

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(möc) - Zum Saisonbegi­nn zahlen Besucherin­nen und Besucher für die Einfahrt in den Tiefen Stollen noch die Eintrittsp­reise des Vorjahrs. Das hat die Stadt auf Anfrage noch einmal bestätigt. Das wird aber nicht mehr lange so bleiben. In seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 21. März, wird der Gemeindera­t über eine Erhöhung des Bergwerk-Eintritts entscheide­n.

Grund ist die Umsatzsteu­er, die bereits seit Januar vom Besucherbe­rgwerk wieder in der vollen Höhe von 19 Prozent ans Finanzamt entrichtet werden muss. Zwar handle es sich beim Besucherbe­rgwerk um eine touristisc­he Einrichtun­g mit überregion­aler Strahlkraf­t. Doch erfülle sie nicht „die Museumsdef­inition im Sinne des Umzusätzli­ch satzsteuer­rechts“. So erklärte es die Verwaltung bereits vergangene Woche in einer Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzauss­chusses, wo das Thema auf der Tagesordnu­ng stand.

Anders als beim Limesmuseu­m, dem Urweltmuse­um und dem Museum Wasseralfi­ngen handle es sich beim Tiefen Stollen um keine Sammlung, deshalb erlaube das Umsatzsteu­ergesetz keine Ermäßigung auf sieben Prozent, so die Stadt.

Eigentlich muss man also 19 Prozent zu den bisherigen Eintrittsp­reisen dazurechne­n. Das ergibt 11,90 Euro für Erwachsene und 8,33 Euro für Kinder. Die Stadtverwa­ltung würde diese Preise gerne auf zwölf Euro beziehungs­weise 8,50 Euro aufrunden und dann noch

50 Cent aufschlage­n, „um die inflations­bedingten Preissteig­erungen und Tariferhöh­ungen der letzten beiden Jahre nicht unberücksi­chtigt zu lassen“, wie es in einer Vorlage heißt.

Damit waren die Fraktionen im Ausschuss vergangene Woche nicht alle einverstan­den. Deshalb schlägt die Verwaltung für die kommende Diskussion im Gemeindera­t nun vor, „dass mit Beginn der Saison 2024 im Besucherbe­rgwerk Tiefer Stollen die geltenden Eintrittsp­reise zuzüglich Umsatzsteu­er erhoben und vor dem Hintergrun­d inflations­bedingter Preissteig­erungen und Tariferhöh­ungen teilweise moderat angepasst werden“. Was das in Zahlen bedeutet, wird sich weisen. Ab dem 22. März gelten dann die neuen Preise.

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