Einbrüche: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
(vs) - Eine Woche ist es her, dass ein 26-jähriger polizeibekannter Aalener in das Goldankauf-Geschäft der Baritli Edelmetallhandel GmbH in der Roßstraße und das Geschäft Saturn Herrenmode am Spritzenhausplatz eingebrochen sein soll. Einen Haftbefehl erließ der zuständige Haftrichter zum Unverständnis vieler Bürger nicht. Dagegen legte am Mittwoch auch die Ellwanger Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, sagt der Pressesprecher Maximilian Adis auf Nachfrage der „Aalener Nachrichten/Ipfund Jagst-Zeitung“. Nur wenige Tage auf freiem Fuß soll der 26-Jährige am Sonntagabend einen Autofahrer mit einem Messer bedroht haben.
Die Tat hat sich laut Polizei gegen 22.30 Uhr in der Schelmenstraße ereignet. Dort hielt ein 26Jähriger ein Auto an, öffnete die Fahrertüre und bedrohte den 18 Jahre alten Fahrer mit einem Messer. Zudem trat er auf den Mann und auf die Fahrzeugtüre ein. Erst als ihn seine Begleiterin von dem Auto wegzog, konnten die drei Fahrzeuginsassen flüchten. Dass es sich bei dem Täter um den mutmaßlichen Einbrecher handelt, bestätigte die Polizei auf Nachfrage der „Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung“.
Dass der 26-Jährige, der in der Vergangenheit bereits mehrere Einbrüche oder ähnlich gelagerte Taten begangen haben soll, erneut straffällig wird, haben einige Bürger befürchtet. Die Entscheidung des Haftrichters, diesen nach den Einbrüchen wieder „laufen zu lassen“, können viele nicht nachvollziehen.
Im Gegensatz zu der Staatsanwaltschaft Ellwangen, die einen Haftbefehl beantragt hat, habe dieser nach eingehender Prüfung der Akten den Haftgrund einer Wiederholungsgefahr nicht gesehen, sagt der Direktor des Aalener Amtsgerichts, Martin Reuff. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, was eine weitere Prüfung durch den Haftrichter zur Folge habe. Wenn dieser dennoch keinen Haftbefehl erlässt, werde die Akte dem Landgericht in Ellwangen vorgelegt, das dann darüber zu entscheiden habe, ob der 26-Jährige in Untersuchungshaft kommt.