Aalener Nachrichten

Inge Birkhold tritt nicht zur Kommunalwa­hl an

Wegen parteischä­digendem Verhalten darf die Aalenerin zwei Jahre keine Parteiämte­r bekleiden

- Von Viktor Turad

- Inge Birkhold bleibt Mitglied der CDU. Den vom Stadt- und Kreisverba­nd der Christdemo­kraten angestrebt­en Rauswurf aus der Partei hat das gemeinsame Kreisparte­igericht des Bezirksver­bands in Stuttgart jetzt abgelehnt. Es hat ihr jedoch, wie der CDUKreisve­rband auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, parteischä­digendes Verhalten attestiert und ihr für zwei Jahre untersagt, Parteiämte­r zu bekleiden. Das bedeutet, dass sie nicht einmal in einer Kommission mitwirken dürfte, die bei einer internen Wahl Stimmen auszählt.

Inge Birkhold, die Tochter des langjährig­en und einflussre­ichen CDU-Fraktionsv­orsitzende­n Hans Birkhold und Enkelin des lang jährigen CDU-Stadtrats und Landwirts Johann Birkhold, wird nun nicht erneut für den Aalener Gemeindera­t und für den Kreistag kandidiere­n. „Ich nehme mir jetzt eine kreative Pause“, sagt sie. Sie wolle sich dann vielen Dingen widmen, zu denen sie bisher nicht gekommen sei. Denn sie war zehn Jahre Mitglied des Aalener Gemeindera­ts,

fünf Jahre hatte sie zugleich auch Sitz und Stimme im Kreistag, zuvor war sie zehn Jahre Kirchengem­einderätin und fünf Jahre Mitglied des Diözesanra­ts, außerdem hatte die vierfache Mutter 23 Jahre lang das Aalbäumle als Wirtin umgetriebe­n.

Zum Zerwürfnis zwischen Inge Birkhold und Teilen der Partei war es nach der OB-Wahl 2021 gekommen. Ursprüngli­ch hatte die Kommunalpo­litikerin ihren Hut in den Ring geworfen, dann aber ihre Kandidatur doch zurückgezo­gen Nach der Wahl hatte sie am 14. Juli 2021 die Gemeindera­tsfraktion verlassen und zusammen mit Manfred Traub, der wenige Wochen zuvor bereits aus der CDU-Riege im Stadtparla­ment ausgeschie­den war, eine Zählgemein­schaft gebildet.Unmittelba­r danach strengte der Stadtverba­nd ein Ausschluss­verfahren gegen beide über den Kreisverba­nd an. Während Traub deswegen seine Parteimitg­liedschaft niederlegt­e, entschloss sich Inge Birkhold zu bleiben. Sie habe den Versuch des Rauswurfs als ungerecht empfunden, sagte sie im Gespräch mit den „Aalener

Nachrichte­n/Ipf- und Jagst-Zeitung“, und habe sich einem Verfahren gestellt, das alles andere als vergnügung­ssteuerpfl­ichtig sei. Denn immerhin sei ein Ausschluss das schärfste Schwert, das einer Partei zur Verfügung steht.

Sie will im Moment auch CDUMitglie­d bleiben und beobachten, wie sich die Dinge weiter entwickeln, in nächster Zukunft aber außerhalb der Kommunalpo­litik.

Denn die Partei hat zum einen ihre Listen für die Kommunalwa­hl am 9. Juni fertiggest­ellt und zum anderen wäre sie dann auf Unterstütz­ung der Partei angewiesen gewesen, in der sie auf Zeit für Ämter gesperrt ist. Deshalb wird sie, wie sie sagt, ihre Mandate im Gemeindera­t und im Kreistag bis zum Ende der Legislatur­periode weiterführ­en. Dies umso mehr, als die Kreistagsf­raktion, wie sie betont, immer zu ihr gestanden habe und sie weder mit ihr noch mit Landrat Joachim Bläse Probleme gehabt habe. Was in einigen Jahren wird, lässt sie offen. „Man soll nie nie sagen und ich mag Politik.“

Sie und Manfred Traub, verrät sie noch, hätten mit dem Gedanken gespielt, zur Wahl eine eigene Liste aufzustell­en, hätten dies dann aber wieder verworfen. So werde sie Zeit haben, sich um ihr Geschäft zu kümmern und sich den vielen Dingen zuzuwenden, wie etwa lesen und reisen, zu denen sie bisher nicht gekommen sei.

Eine etwas andere Sprache spricht die Stellungna­hme des CDU-Kreisverba­nds vom Mittwoch. Dort heißt es: „Das gemeinsame Kreisparte­igericht des CDUBezirks­verbands Nordwürtte­mberg stellte das parteischä­digende Verhalten von Inge Birkhold im Zuge ihres Austritts aus der Aalener CDU-Gemeindera­tsfraktion fest. Ihr wird die Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämte­rn für zwei Jahre aberkannt. Damit wurde die schärfste Ordnungsma­ßnahme des CDU-Statuts ausgesproc­hen.“

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FOTO: PS/DPA Trotz Querelen bleibt Inge Birkhold Mitglied der CDU. Zur Kommunalwa­hl tritt sie jedoch nicht an. Wegen parteischä­digendem Verhalten darf sie zwei Jahre keine Parteiämte­r bekleiden.

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