An der Zielgruppe vorbei
Gut gemeint und gut gemacht sind zwei paar Stiefel. Das ist keine neue Erkenntnis, aber im Falle des umstrittenen Demokratiefördergesetzes trifft sie zu 100 Prozent zu. Den Ministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser, die das Vorhaben vorangetrieben haben, schwebt vor, mit Geld aus dem Bundeshaushalt Organisationen zu unterstützen, die sich für Toleranz im gesellschaftlichen Miteinander und gegen Extremismus einsetzen. Aber welcher Effekt lässt sich per Gesetz erzielen? Dass bestimmte Initiativen, deren Projekte den Behörden genehm sind, mehr finanzielle Planungssicherheit haben. Zu bezweifeln ist allerdings, ob diese Organisationen tatsächlich jene erreichen, bei denen die Demokratieförderung am dringlichsten wäre. Das spricht nicht gegen diese Projekte an sich, es stellt aber das Demokratiefördergesetz in der jetzigen Form infrage.
Wenn der Bund im Geld schwimmen würde, wäre es tatsächlich fast nebensächlich, dass Millionen Euro für Projekte ausgegeben werden, die sich irgendwie positiv auf das menschliche Zusammenleben auswirken. In Zeiten knapper Kassen ist eine Förderung, die nicht nach der Effizienz fragt und keine genauen Kriterien benennt, aber kaum vermittelbar. Doch genau diese Leerstellen lässt das geplante Demokratiefördergesetz. Die FDP drängt deshalb zurecht auf eine „Extremismusklausel“, also auf ein Bekenntnis der Initiativen zum Grundgesetz, die eigentlich nicht nötig sein sollte.
Letztlich bleibt die Frage: Wenn es so offensichtlich ist, dass die Demokratie in Gefahr ist, warum setzen Politiker nicht dort an, wo sie mit Geld das meiste erreichen können? In den Schulen beispielsweise, wo Kinder und Jugendliche aller gesellschaftlicher Milieus präsent sind. Jeder Cent, der in Bildung investiert wird, der es Kindern ermöglicht, sich fürs Lernen, für Sport, Kunst oder Musik zu begeistern, zahlt sich doppelt und dreifach aus. Denn wer Chancen auf ein gutes Auskommen im Leben hat, zweifelt meist weniger an der Demokratie.