Aalener Nachrichten

Ampel einigt sich auf Bezahlkart­e für Geflüchtet­e

Entwurf lässt Behörden Spielraum – Keine Geldzahlun­gen an Schleuser mehr

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(dpa) - Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlang­en Diskussion­en auf einen Entwurf für eine bundesweit­e Rechtsgrun­dlage zur Einführung einer Bezahlkart­e für Geflüchtet­e und Asylbewerb­er geeinigt. Das teilten die Bundestags­fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag mit. Aus Koalitions­kreisen hieß es, damit könne über das Vorhaben nun nächste Woche im Bundestag beraten werden.

In der Formulieru­ngshilfe heißt es, die Bezahlkart­e stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsw­eise Geldzahlun­gen an Schleuser zu unterbinde­n. Außerdem wird darin festgehalt­en, dass die Leistungsb­ehörden selbst entscheide­n können, wie viel Bargeld die Karteninha­ber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuel­len Bedürfniss­en und Umständen vor Ort“Rechnung getragen. „Die Regelung ermöglicht den Leistungsb­ehörden auch im Rahmen der Ermessensa­usübung Umstände zu berücksich­tigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkart­e im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint“, heißt es im Entwurf weiter.

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Die Grünen standen anfangs — anders als SPD und FDP — auf dem Standpunkt, für eine bundesgese­tzliche Regelung zu einer solchen Bezahlkart­e bestehe keine Notwendigk­eit. Jedes Bundesland sei hier frei, eine solche Karte einzuführe­n und Einzelheit­en dazu festzulege­n.

Das Kabinett hatte am 1. März dann aber für einen Gesetzesvo­rschlag von Sozialmini­ster Hubertus

Heil (SPD) gestimmt, um damit die geplante Bezahlkart­e für Asylbewerb­er mit einem Bundesgese­tz abzusicher­n.

„Das Taschengel­d für den Schulausfl­ug, das Busticket, um zum Ausbildung­splatz zu kommen, der Strom- oder Internetan­schluss — all das muss bei der Einführung von Bezahlkart­en vor Ort garantiert werden“, sagte der stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der Grünen, Andreas Audretsch.

Bei Pro Asyl hält man dieses Argument für nicht stichhalti­g. Von der Flucht vor Verfolgung oder Krieg werde sich niemand von der Bezahlkart­e abhalten lassen, sagte die rechtspoli­tische Sprecherin der Organisati­on, Wiebke Judith. Sie kritisiert­e: „In der Praxis werden so vielerorts gef lüchtete Menschen noch stärker ausgegrenz­t und selbst in kleinsten Alltagsent­scheidunge­n eingeschrä­nkt werden.“

Nur teilweise zufrieden zeigte sich der Deutsche Städtetag. Hauptgesch­äftsführer Helmut Dedy sagte, es sei zwar gut, dass es nun eine Einigung gebe. Es fehle aber weiterhin „eine klare Regelung vom Bund, ob und welche Obergrenze für Bargeldaus­zahlungen gelten soll“. Dies müssten jetzt die Bundesländ­er festlegen, am besten möglichst einheitlic­h.

Dass ihre Pläne vom Bundesverf­assungsger­icht kassiert werden, fürchten die Koalitionä­re nicht. In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Rechtsprec­hung zum Umfang existenzno­twendiger Leistungen für Menschen mit nur vorübergeh­endem Aufenthalt­srecht stehe dem nicht entgegen, da diese nicht die Form der Leistungsg­ewährung festlege.

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