Mehrere AfD-Mandatsträger wegen Gewalttaten verurteilt
Recherchen weisen körperliche Angriffe, Beleidigungen, Volksverhetzung, Waffenbesitz oder Missbrauch nach
(AFP) - Nach Recherchen des Netzwerks Correctiv sind mindestens elf AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter. Gegen fünf weitere Mandatsträger der Partei werde gegenwärtig wegen Gewalttaten ermittelt, berichtete die Rechercheplattform am Freitag. Correctiv recherchierte den Angeben zufolge in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeitenden auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen seien.
28 dieser Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, die Urteile sind demnach teilweise rechtskräftig. 14 davon seien trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Darunter seien zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete.
Mindestens elf AfD-Mandatsträger wurden laut Correctiv körperlich oder verbal gewalttätig oder leisteten Beihilfe zu Gewalt. Drei weitere seien wegen Waffenbesitzes oder Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird dem Bericht zufolge zurzeit ermittelt. Die meisten Urteile seien in den vergangenen zwei Jahren ergangen, berichtete Correctiv.
Unter den Fällen sind demnach teils körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handle es sich dabei meist um Vergehen. Diese können laut Strafgesetzbuch im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Thorsten Frei (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, sagte Correctiv zu Politikerinnen und Politikern, die mit Gewalttaten auffielen: „Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.“Auf dem Spiel stünde nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter.