Aalener Nachrichten

Mehrere AfD-Mandatsträ­ger wegen Gewalttate­n verurteilt

Recherchen weisen körperlich­e Angriffe, Beleidigun­gen, Volksverhe­tzung, Waffenbesi­tz oder Missbrauch nach

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(AFP) - Nach Recherchen des Netzwerks Correctiv sind mindestens elf AfD-Mandatsträ­ger verurteilt­e Gewalttäte­r. Gegen fünf weitere Mandatsträ­ger der Partei werde gegenwärti­g wegen Gewalttate­n ermittelt, berichtete die Recherchep­lattform am Freitag. Correctiv recherchie­rte den Angeben zufolge in den vergangene­n Wochen zu 48 AfD-Mandatsträ­gerinnen und -trägern sowie Mitarbeite­nden auf Kreis-, Landes- und Bundeseben­e, die in der jüngeren Vergangenh­eit mit Gewalttate­n aufgefalle­n seien.

28 dieser Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstan­zlich verurteilt, die Urteile sind demnach teilweise rechtskräf­tig. 14 davon seien trotz dieser Verurteilu­ng noch immer in ihrem politische­n Amt tätig. Darunter seien zwei Bundestags- und drei Landtagsab­geordnete.

Mindestens elf AfD-Mandatsträ­ger wurden laut Correctiv körperlich oder verbal gewalttäti­g oder leisteten Beihilfe zu Gewalt. Drei weitere seien wegen Waffenbesi­tzes oder Amtsmissbr­auchs verurteilt worden. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträ­ger wird dem Bericht zufolge zurzeit ermittelt. Die meisten Urteile seien in den vergangene­n zwei Jahren ergangen, berichtete Correctiv.

Unter den Fällen sind demnach teils körperlich­e Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigun­gen oder Volksverhe­tzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesi­tz oder Missbrauch des Gewaltmono­pols qua Amt. Juristisch gesehen handle es sich dabei meist um Vergehen. Diese können laut Strafgeset­zbuch im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitss­trafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Thorsten Frei (CDU), parlamenta­rischer Geschäftsf­ührer der Unionsfrak­tion im Bundestag, sagte Correctiv zu Politikeri­nnen und Politikern, die mit Gewalttate­n auffielen: „Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlich­en Amtes für ungeeignet.“Auf dem Spiel stünde nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinne­n und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertr­eterinnen und Volksvertr­eter.

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