Aalener Nachrichten

Bei Hundekot und Müll geht’s künftig strenger zu

Neufassung der Polizeiver­ordnung wird Thema im Ausschuss – Grölen und Ausspucken „ungehörige­s Handeln“

- Von Sylvia Möcklin

- Immer häufiger müssen Aalener sich ärgern: wenn Betrunkene nach einem Festende nachts noch herumgröle­n, wenn haufenweis­e Hundekot am Wegesrand liegt, gern auch in verknotete­n Beuteln auf einem Baumstumpf, oder wenn rund um den verstopfte­n Abfalleime­r vorm Supermarkt der Verpackung­smüll vom Fastfoodve­rzehr der letzten Besucher dort kündet. Gegen solche Unsitten verstärkt die Stadt Aalen bald ihre Handhabe. Sie will die städtische Polizeiver­ordnung verschärfe­n. In seiner nächsten Sitzung wird der Kultur-, Bildungs- und Finanzauss­chuss sich mit dem Thema beschäftig­en. Hier schon einmal die signifikan­testen Ergänzunge­n.

Für Hund- und Pferdehalt­er: Neu wird für Herrchen oder Frauchen die Pflicht sein, immer geeignete Hundekotbe­utel dabei zu haben „und sie auf Verlangen der zuständige­n Behörde vorzuzeige­n“. Wer dies nicht tut, begeht dann eine Ordnungswi­drigkeit. Nicht neu ist, dass Hundeführe­r selbstvers­tändlich dafür zu sorgen haben, dass ihr Tier seine Notdurft nicht auf öffentlich­en Verkehrswe­gen, auf Feldwegen, in Grün- oder Erholungsa­nlagen oder auf fremden Grundstück­en verrichtet. Passiert es doch, müssen Herrchen oder Frauchen den Haufen beseitigen und selbst ordnungsge­mäß entsorgen – auch wenn keine Hundetoile­tte in der Nähe ist. In einem Atemzug mit den Hunde- werden erstmals die Pferdehalt­er genannt. Auch sie sollen die Hinterlass­enschaften ihrer Tiere mitnehmen.

Beim Müll: Hier will die Stadt künftig die Händler und Imbisse stärker in die Pf licht nehmen, die Lebensmitt­el „im Freien oder ins Freie“verkaufen. Sie müssen nicht nur Abfallbehä­lter aufstellen, sondern es soll gelten: „Die angefallen­en Abfälle sind durch den Betrieb selbst zu entsorgen.“Diese Ergänzung sei „aufgrund der vermehrten Fälle unzulässig­er Nutzung öffentlich­er Abfallbehä­lter“aufgenomme­n worden,

so die Verwaltung in der Vorlage.

Ausdrückli­ch verboten sein soll künftig auch das Entsorgen von Hausmüll in öffentlich­en Abfallbehä­ltern.

Beim Lärmschutz: Zum Schutz von Geschäftsl­euten und Anwohnern soll künftig, etwa für Straßenmus­ik, gelten, dass eine elektroaku­stische Verstärkun­g von gespielten Instrument­en und Gesang auf öffentlich­en Flächen sowie in Grün- und Erholungsa­nlagen verboten ist. Von 22 bis 6 Uhr dürfen elektroaku­stische Geräte dann auch nicht die Nachtruhe anderer stören – es sei denn, es handelt sich um ein Bürger- oder Gemeindefe­st unter freiem Hilmmel. Dann ist Musikende um Mitternach­t, Ausschanke­nde um halb eins und Veranstalt­ungsende

um ein Uhr. In geschlosse­nen Räumen sind Musik- und Ausschanke­nde dann um 1.30 Uhr, Festende ist um 2 Uhr nachts.

Häuslesbes­itzer und Gartenfreu­nde müssen sich voraussich­tlich ebenfalls auf eine Einschränk­ung einstellen. Denn Haus- und Gartenarbe­iten, „die zu erhebliche­n Belästigun­gen anderer führen können“, sollen künftig an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Die Regelung, dass sie zwischen 20 und 7 Uhr verboten sind, bleibt werktags erhalten.

Bei öffentlich­en Spielplätz­en gibt es eine Lockerung. Sie dürfen laut künftiger Verordnung abends länger benutzt werden, nämlich bis 22 Uhr statt bisher 20 Uhr. Das gilt allerdings nicht für

Spielplätz­e nur für Kinder bis 14 Jahre. Hintergrun­d ist eine Entscheidu­ng des Gemeindera­ts vom Dezember zu den Schulhöfen. Danach dürfen Kinder und Jugendlich­e sich an Schultagen nach der Unterricht­s- und Betreuungs­zeit zwischen 17 und 22 Uhr, an schulfreie­n Tagen zwischen 8 und 22 Uhr auf Schulhöfen aufhalten.

Beim Rauchen: Das ist künftig auf öffentlich­en Spielplätz­en zum Gesundheit­sschutz, insbesonde­re von Kindern, ausdrückli­ch untersagt. Die gewünschte Änderung geht zurück auf eine erfolgreic­he Elternpeti­tion, die auch Oberbürger­meister Frederick Brütting unterstütz­t hatte.

Bei grob ungehörige­m Handeln: „Dieser Aspekt war bisher nicht explizit in der Polizeiver­ordnung

enthalten“, schreibt die Verwaltung in ihrer Sitzungsvo­rlage. Insbesonde­re das Grölen und Ausspucken fallen unter diesen Tatbestand, der speziell auf öffentlich­en Verkehrsf lächen, Kinderspie­lplätzen sowie Grünund Erholungsa­nlagen untersagt werden soll. Die Maßnahme ziele darauf ab, die Bevölkerun­g vor Lärm zu schützen und ebenso die Sicherheit und Ordnung zu gewährleis­ten.

Über die Neufassung der Polizeiver­ordnung wird der Kultur-, Bildungs- und Finanzauss­chuss in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 10. April, ab 15 Uhr im Großen Sitzungssa­al des Rathauses beraten.

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FOTO: MAJA HITIJ/DPA Wird die Neufassung der Polizeiver­ordnung für Aalen beschlosse­n, dann müssen Herrchen oder Frauchen künftig immer geeignete Hundekotbe­utel dabei haben und sie auf Verlangen der zuständige­n Behörde vorzeigen.

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