Bei Hundekot und Müll geht’s künftig strenger zu
Neufassung der Polizeiverordnung wird Thema im Ausschuss – Grölen und Ausspucken „ungehöriges Handeln“
- Immer häufiger müssen Aalener sich ärgern: wenn Betrunkene nach einem Festende nachts noch herumgrölen, wenn haufenweise Hundekot am Wegesrand liegt, gern auch in verknoteten Beuteln auf einem Baumstumpf, oder wenn rund um den verstopften Abfalleimer vorm Supermarkt der Verpackungsmüll vom Fastfoodverzehr der letzten Besucher dort kündet. Gegen solche Unsitten verstärkt die Stadt Aalen bald ihre Handhabe. Sie will die städtische Polizeiverordnung verschärfen. In seiner nächsten Sitzung wird der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss sich mit dem Thema beschäftigen. Hier schon einmal die signifikantesten Ergänzungen.
Für Hund- und Pferdehalter: Neu wird für Herrchen oder Frauchen die Pflicht sein, immer geeignete Hundekotbeutel dabei zu haben „und sie auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen“. Wer dies nicht tut, begeht dann eine Ordnungswidrigkeit. Nicht neu ist, dass Hundeführer selbstverständlich dafür zu sorgen haben, dass ihr Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrswegen, auf Feldwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Passiert es doch, müssen Herrchen oder Frauchen den Haufen beseitigen und selbst ordnungsgemäß entsorgen – auch wenn keine Hundetoilette in der Nähe ist. In einem Atemzug mit den Hunde- werden erstmals die Pferdehalter genannt. Auch sie sollen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitnehmen.
Beim Müll: Hier will die Stadt künftig die Händler und Imbisse stärker in die Pf licht nehmen, die Lebensmittel „im Freien oder ins Freie“verkaufen. Sie müssen nicht nur Abfallbehälter aufstellen, sondern es soll gelten: „Die angefallenen Abfälle sind durch den Betrieb selbst zu entsorgen.“Diese Ergänzung sei „aufgrund der vermehrten Fälle unzulässiger Nutzung öffentlicher Abfallbehälter“aufgenommen worden,
so die Verwaltung in der Vorlage.
Ausdrücklich verboten sein soll künftig auch das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern.
Beim Lärmschutz: Zum Schutz von Geschäftsleuten und Anwohnern soll künftig, etwa für Straßenmusik, gelten, dass eine elektroakustische Verstärkung von gespielten Instrumenten und Gesang auf öffentlichen Flächen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verboten ist. Von 22 bis 6 Uhr dürfen elektroakustische Geräte dann auch nicht die Nachtruhe anderer stören – es sei denn, es handelt sich um ein Bürger- oder Gemeindefest unter freiem Hilmmel. Dann ist Musikende um Mitternacht, Ausschankende um halb eins und Veranstaltungsende
um ein Uhr. In geschlossenen Räumen sind Musik- und Ausschankende dann um 1.30 Uhr, Festende ist um 2 Uhr nachts.
Häuslesbesitzer und Gartenfreunde müssen sich voraussichtlich ebenfalls auf eine Einschränkung einstellen. Denn Haus- und Gartenarbeiten, „die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können“, sollen künftig an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Die Regelung, dass sie zwischen 20 und 7 Uhr verboten sind, bleibt werktags erhalten.
Bei öffentlichen Spielplätzen gibt es eine Lockerung. Sie dürfen laut künftiger Verordnung abends länger benutzt werden, nämlich bis 22 Uhr statt bisher 20 Uhr. Das gilt allerdings nicht für
Spielplätze nur für Kinder bis 14 Jahre. Hintergrund ist eine Entscheidung des Gemeinderats vom Dezember zu den Schulhöfen. Danach dürfen Kinder und Jugendliche sich an Schultagen nach der Unterrichts- und Betreuungszeit zwischen 17 und 22 Uhr, an schulfreien Tagen zwischen 8 und 22 Uhr auf Schulhöfen aufhalten.
Beim Rauchen: Das ist künftig auf öffentlichen Spielplätzen zum Gesundheitsschutz, insbesondere von Kindern, ausdrücklich untersagt. Die gewünschte Änderung geht zurück auf eine erfolgreiche Elternpetition, die auch Oberbürgermeister Frederick Brütting unterstützt hatte.
Bei grob ungehörigem Handeln: „Dieser Aspekt war bisher nicht explizit in der Polizeiverordnung
enthalten“, schreibt die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Insbesondere das Grölen und Ausspucken fallen unter diesen Tatbestand, der speziell auf öffentlichen Verkehrsf lächen, Kinderspielplätzen sowie Grünund Erholungsanlagen untersagt werden soll. Die Maßnahme ziele darauf ab, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen und ebenso die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Über die Neufassung der Polizeiverordnung wird der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 10. April, ab 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses beraten.