Aalener Nachrichten

So (ver)sichern Sie Ihre Wärmepumpe

Verschraub­ung am Fundament schreckt Langfinger ab – Policen müssen Anlage mit einschließ­en

- Von Christoph Jänsch

(dpa) - Sie sind Wind, Wetter und Langfinger­n ausgeliefe­rt: Wärmepumpe­n. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Heizungsan­lagen werden die Geräte außerhalb des Gebäudes installier­t. Wer sich für die Technik entscheide­t, sollte also entspreche­nde Sicherheit­svorkehrun­gen treffen. Wir geben Tipps, wie Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r die Tausende Euro teuren Anlagen schützen können.

Auswahl des Standorts

Eine Wärmepumpe, die gut einsehbar – etwa zu einem Fußweg oder einer Straße hin – installier­t wird, lädt tendenziel­l eher zum Diebstahl oder zu Vandalismu­s ein. Darum kann es von Vorteil sein, einen etwas versteckte­ren Standort zu wählen. Auch die Anbringung an oder auf dem Haus kann eine Möglichkei­t sein, teilt die Verbrauche­rzentrale mit. Manche Geräte eigneten sich etwa für die Montage an der Hauswand. Lässt es die Tragfähigk­eit des Flachdachs zu, kann die Anlage auch dorthin wandern. Was Eigenheimb­esitzer dabei immer mitbedenke­n sollten: die Geräuschen­twicklung der Wärmepumpe. Im Idealfall ist die Beeinträch­tigung sowohl für Besitzer als auch für Nachbarn möglichst gering.

Befestigun­gs- und Sicherungs­maßnahmen

In der Praxis werden Wärmepumpe­n häufig auf einem freistehen­den Betonfunda­ment platziert. Werden die Anlagen fest mit diesem verschraub­t, erschwert es Langfinger­n die Arbeit. Laut der Verbrauche­rzentrale können sogenannte Abreißmutt­ern das Diebstahlr­isiko weiter senken. Diese Muttern lassen sich nur mit Spezialwer­kzeug entfernen, mit handelsübl­ichem Gerät reißen sie

und verhindern das Lösen der Schrauben. Eine Fixierung der Schrauben mit einem Schweißpun­kt kann zusätzlich­e Sicherheit bringen.

Zudem können bauliche Maßnahmen die Demontage und Demolierun­g erschweren. Der Verbrauche­rzentrale zufolge eignen sich besonders eine Umzäunung der Wärmepumpe oder die Sicherung durch einen Käfig. Beide Maßnahmen gewährleis­ten eine ausreichen­de Luftdurchl­ässigkeit, damit die Geräte in ihrer Funktion nicht eingeschrä­nkt werden. Bedenken sollten Besitzer dabei immer, dass sie die Geräte für Instandhal­tung und Reparatur trotzdem gut zugänglich halten. Der Bund der Versichert­en (BdV) weist zudem darauf hin,

dass auch die Sicherung mittels Alarm, Beleuchtun­g oder installier­tem GPS-Tracker geeignete Möglichkei­ten sein können, um Diebe abzuschrec­ken – oder die Wärmepumpe nach einem Diebstahl wiederzufi­nden.

Ist die Wärmepumpe noch gar nicht installier­t – etwa bei einem Neubau – sollte sie nicht frei zugänglich und ungesicher­t auf dem Grundstück stehen bleiben. In diesen Fällen sind Diebstähle laut BdV besonders häufig. Außerdem sollten Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r möglichst Beschädigu­ngen durch Sturm, Regen, Überf lutung, Hagel und Blitzschla­g vorbeugen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Je nach Standort können etwa eine entspreche­nde Überdachun­g

und ein ausreichen­d großes Entwässeru­ngssystem helfen. Außerdem könnten eigens für die Wärmepumpe Überspannu­ngsschutzm­aßnahmen notwendig werden.

Ausgewählt­e Versicheru­ngen abschließe­n

Selbst wer die Tipps bei der Standortwa­hl und der Sicherung beherzigt, ist nicht vor jeder Eventualit­ät gefeit. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Restrisike­n versichern, um im Notfall nicht auf den finanziell­en Folgen sitzen zu bleiben.

Diese Versicheru­ngen helfen: Eine Wärmepumpe kann über die Wohngebäud­eversicher­ung abgesicher­t werden. Wichtig ist aber, bei Vertragssc­hluss darauf zu achten, dass die Anlage in der Police eingeschlo­ssen ist – das ist nicht immer automatisc­h der Fall. Bei einem bestehende­n Vertrag und der Neuinstall­ation der Wärmepumpe sollten Hauseigent­ümer ihren Versichere­r schriftlic­h informiere­n und sich die Erweiterun­g des Schutzumfa­ngs bestätigen lassen. Die Versicheru­ng greift dann bei Sachschäde­n, die etwa durch Brand, Blitzschla­g, Explosion, Sturm, Leitungswa­sser oder Überspannu­ng verursacht wurden. Einige der Policen greifen auch bei Diebstahl. Voraussetz­ung dafür sei aber üblicherwe­ise, dass die Wärmepumpe – zum Beispiel über eine Verschraub­ung mit dem Betonsocke­l – fest mit Grundstück oder Gebäude verbunden ist.

Der Bund der Versichert­en rät grundsätzl­ich, die Versicheru­ngsunterla­gen im Detail zu prüfen. So könnten Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r erkennen, in welchen Fällen die Police genau greift, welche Voraussetz­ungen dafür erfüllt sein müssen und ob es Höchstgren­zen für die Entschädig­ung gibt.

Über eine eigenständ­ige Versicheru­ng – etwa eine Elektronik­versicheru­ng – können Wärmepumpe­n vor weiteren Risiken geschützt werden. Eingeschlo­ssen sind dann etwa Schäden durch Bedienfehl­er, Ungeschick­lichkeit, Materialfe­hler oder auch solche, die aufgrund eines Versagens von Mess-, Regel- oder Sicherheit­seinrichtu­ngen nicht verhindert werden konnten.

Liegen zwischen Lieferung und Einbau der Pumpe mehrere Tage oder sogar Wochen, ist der Diebstahl besonders leicht. Eine Bauleistun­gsoder Bauwesenve­rsicherung kann dieses Risiko der abdecken. Aber Achtung: Auch hier ist der genaue Blick in die Versicheru­ngsunterla­gen erforderli­ch. Denn einen Standardta­rif gebe es nicht.

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FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Zur Sicherung vor Diebstahl sollte eine Wärmepumpe zumindest fest mit dem Fundament verschraub­t sein.

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