Polizeischüler fliegen wegen Hitler Bildern raus
Angehende Beamte der Königsbrunner Bereitschaftspolizei haben übers Handy fragwürdige Comics ausgetauscht. Das Amtsgericht sprach zwei junge Männer zunächst frei. Warum sie sich trotzdem neue Jobs suchen mussten
Sie fanden die Bilder lustig. Deshalb verschickten zwei Königsbrunner Polizeischüler mehrere Bilder, die Adolf Hitler zeigen, an ihre Kollegen. Doch die vermeintlichen Scherze hatten für die jungen Männer gravierende Folgen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die beiden Polizeischüler, sie wurden verurteilt und mussten die Ausbildung abbrechen. Sie kämpften vor Gericht vergeblich gegen ihre Entlassung. Die Beamtenlaufbahn blieb ihnen damit verwehrt, bei der Polizei wollte man sie nicht mehr haben. Dabei waren sich die Gerichte bei der Bewertung der Bilder nicht alle einig.
Es handelte sich in erster Linie um Comics, welche die Polizeischüler im Internet entdeckt hatten. Die Bilder von Adolf Hitler waren mit ironischen Kommentaren versehen. Er habe das „lustig“gefunden und nicht weiter darüber nachgedacht, sagte einer der Männer in einem Prozess vor dem Amtsgericht aus. Mehr als 20 Polizeischüler der Bereitschaftspolizei hatten sich über das Chatprogramm „Whatsapp“mit ihren Handys zusammengeschlossen. In dieser Gruppe teilten die beiden Männer die Bilder. Beschwerden von den anderen Gruppenmitgliedern gab es angesichts der fragwürdigen Bilder zunächst nicht. Der Fall wurde erst aktenkundig, als ein Ausbilder davon Wind bekam und der Sache nachging.
Vor dem Amtsgericht wurden die beiden Männer zunächst freigesprochen. Der Richter hielt den Inhalt der Bilder nicht für strafbar. Die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung dagegen ein. In zweiter Instanz vor dem Landgericht wurden voriges Jahr dann beide zu relativ milden Strafen verurteilt. Sie wurden nach dem Jugendstrafrecht bestraft, weil sie zur Tatzeit Ende 2014 noch jünger als 21 waren. Einer der Männer musste wegen Volksverhetzung eine Geldauflage von 1400 Euro zahlen. Beim Zweiten verhängte das 2000 Euro Geldauflage und zusätzlich 40 Sozialstunden. Er hatte auch noch ein tierpornografisches Video an seine damalige Freundin geschickt. Im Verfahren beteuerte er, keine rechtsextremen Ansichten zu vertreten. Unter seinen Freunden seien zahlreiche Migranten. Im Präsidium der Bereitschaftspolizei kam man aber trotz der milden Urteile zum Ergebnis, dass die Männer nicht für den Polizeidienst geeignet sind.
Für Polizeibeamte müsse der Maßstab, was solche Veröffentlichungen angehe, besonders eng an- gelegt werden, hieß es zur Begründung. Und man wollte wohl auch in der Öffentlichkeit zeigen, dass man bei solchen Vorfällen streng vorgeht. Einer der Männer scheiterte im vorigen Jahr mit einer Klage gegen seine Suspendierung. Die Richter des Augsburger Verwaltungsgerichts folgten der Ansicht der Polizeiführung. Der Anwalt des Mannes, Michael Menzel, kann das nicht nachvollziehen. „Es waren Karikaturen, die Adolf Hitler lächerlich machen“, sagt er. Eine Entlassung sei aus seiner Sicht „nicht gerechtfertigt“. Sein Mandant habe sich inGericht zwischen aber eine neue Tätigkeit gesucht. Auch der zweite Polizeischüler ist nicht mehr bei der Polizei. Er arbeitet jetzt als Verkäufer. Er hatte gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe geklagt. Am Donnerstag zog er die Klage aber zurück. Er selbst erschien gar nicht mehr zum Termin im Verwaltungsgericht, er wartete draußen. Sein Anwalt Michael Zimpel sagte, ein weiteres Prozessieren ergebe „keinen Sinn“. Es hatte sich abgezeichnet, dass sich die Richter wohl auch in diesem Fall der Sichtweise der Polizei anschließen.
Die „Whatsapp-Affäre“bei der Königsbrunner Bereitschaftspolizei ist damit juristisch erledigt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nach Informationen unserer Redaktion auch noch gegen weitere Polizeischüler ermittelt, die der Whatsapp-Gruppe angehörten. Bei ihnen wurden die Verfahren aber eingestellt. Man habe den Fall zum Anlass genommen, die Schüler noch intensiver aufzuklären, welche Folgen vermeintlich lustige Bilder oder Kommentare haben können, die sie über Handy und Internet tauschten, heißt es bei der Bereitschaftspolizei.