Aichacher Nachrichten

Messerstic­h gegen Vater: Keine Strafe

Im Streit um ihren Freund wurde die damals 18-Jährige zuvor geschlagen

- VON MICHAEL SIEGEL

Ohne Strafe bleibt eine damals 18 Jahre alte Frau, die ihren Vater bei einem Streit mit einem Messer in den Rücken gestochen hatte. Das Jugendgeri­cht des Amtsgerich­ts sah in der Tat einen laut Verteidigu­ng „klaren Fall von Notwehr und Nothilfe“und stellte den Fall ein.

In der türkischst­ämmigen Familie der Angeklagte­n war es zum Streit gekommen. Die 18-jährige Tochter hatte sich in einen arabischen Asylbewerb­er verliebt, was dem Vater gar nicht gefiel. Am Abend des 13. Oktober 2015 eskalierte die Situation in der Wohnung der Familie. Der Vater schlug die Tochter, verletzte sie – dafür war er bereits zu einer siebenmona­tigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Als der Mann von einem Freund gehalten wurde, nutzte seine Tochter laut Anklage die Gelegenhei­t, nach einem Obstmesser zu greifen und es dem Vater in den Rücken zu stoßen. Dabei wurde die Lunge von der neun Zentimeter langen Klinge verletzt, der 51-Jährige musste im Krankenhau­s behandelt werden.

Jugendrich­ter Bernhard Kugler entsprach jetzt dem Antrag der beiden Verteidige­r der Angeklagte­n, Bernhard Fischl und Marco Müller, verwarf den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung und erkannte auf Notwehr. Die Tochter habe, so argumentie­rten ihre Verteidige­r, weitere Angriffe auf sich selbst und andere Personen verhindern wollen.

Das Verfahren war im vergangene­n Juli auf den Februar 2017 vertagt worden, weil Zeugen nachgelade­n werden mussten. Zunächst sollte jetzt der Vater der Angeklagte­n aussagen, er machte aber von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.

Der zuständige Kriminalbe­amte beschrieb, was die Polizei ermittelt hatte. Auf ihn folgte ein Bekannter, der den Streit miterlebt hatte. In einer Beratungsp­ause der nicht-öffentlich­en Verhandlun­g kamen Richter und Staatsanwa­ltschaft überein, die Vorwürfe gegen die damals 18-Jährige wegen gefährlich­er Körperverl­etzung einzustell­en.

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