Mann wegen Kinderpornos verurteilt
33-Jähriger aus dem Landkreis-Süden stellt Videos ins Internet. Richter Walter Hell spricht von einer „Sauerei“. Dennoch kommt Angeklagter mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon
Für Richter Walter Hell ist es „das Schlimmste, was man sich unter Kinderpornografie vorstellen kann“. Auch Staatsanwalt Benjamin Rüdiger sprach von „massivem“Material, das dem Prozess zugrunde lag. Dennoch kam der 33-jährige Angeklagte, der sich wegen der Verbreitung einschlägiger Videos vor dem Amtsgericht Aichach verantworten musste, mit einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung davon.
Laut Anklage habe der 33-Jährige im Jahr 2015 über einen Zeitraum von vier Monaten insgesamt drei Videos von seinem Wohnort im Landkreis-Süden aus über ein Netzwerk anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Entscheidend für die Verurteilung waren die sichergestellten Geräte des Angeklagten: ein Computer sowie eine externe Festplatte. Zwar hatte der Angeklagte das Filmmaterial zwischenzeitlich gelöscht. Trotzdem kamen ihm die Ermittler auf die Schliche: Durch digitale Fingerabdrücke – sogenannte „Hashs“– konnten die Dateien identifiziert und dem Softwareprotokoll auf dem privaten Computer des 33-Jährigen zugeordnet werden.
Zuvor hatten die Ermittler routinemäßig Filme dieser Art im Internet beobachtet. „Sollte einer davon heruntergeladen werden, können wir die ursächliche IP-Adresse ausfindig machen“, erklärte ein Ermitt- ler im Zeugenstand. 800 bis 1000 deutsche Täter würden auf diese Weise jährlich erwischt. Die Anmerkungen der Verteidigung – es habe sich um den Bruder oder einen manipulativen Computer-Virus gehandelt – erwiesen sich als haltlos. Richter Walter Hell folgte den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten in sieben Fällen der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig. Er verurteilte ihn zu einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Es liegt kein Geständnis vor, von Reue ganz zu schweigen“, betonte Richter Hell in seiner Begründung. Das dennoch vergleichsweise milde Urteil fuße alleine darauf, „dass ich auf den Eindruck dieser Verhandlung auf Sie hoffe.“Zudem sei der Angeklagte bisher nicht strafauffällig gewesen, was sich positiv auf das Urteil auswirkte. Dennoch bekräftigte Richter Hell: „Diese Straftat ist eine Sauerei.“Denn hinter diesen Videos stünden keine Schauspieler, sondern ein schwerer Missbrauch von Kindern unter zehn Jahren. Seine Worte richteten sich direkt an den Angeklagten: „Der nächste Download führt Sie sicher nach Gablingen.“
Der Angeklagte machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und schwieg während des gesamten Prozesses. Festplatte und ebenso PC des 33-Jährigen wurden eingezogen. Dazu muss er 3000 Euro Geldbuße zahlen, die an das Bayerische Rote Kreuz gehen.