Aichacher Nachrichten

Mann wegen Kinderporn­os verurteilt

33-Jähriger aus dem Landkreis-Süden stellt Videos ins Internet. Richter Walter Hell spricht von einer „Sauerei“. Dennoch kommt Angeklagte­r mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon

- VON ELISA MADELEINE GLÖCKNER

Für Richter Walter Hell ist es „das Schlimmste, was man sich unter Kinderporn­ografie vorstellen kann“. Auch Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger sprach von „massivem“Material, das dem Prozess zugrunde lag. Dennoch kam der 33-jährige Angeklagte, der sich wegen der Verbreitun­g einschlägi­ger Videos vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en musste, mit einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung davon.

Laut Anklage habe der 33-Jährige im Jahr 2015 über einen Zeitraum von vier Monaten insgesamt drei Videos von seinem Wohnort im Landkreis-Süden aus über ein Netzwerk anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Entscheide­nd für die Verurteilu­ng waren die sichergest­ellten Geräte des Angeklagte­n: ein Computer sowie eine externe Festplatte. Zwar hatte der Angeklagte das Filmmateri­al zwischenze­itlich gelöscht. Trotzdem kamen ihm die Ermittler auf die Schliche: Durch digitale Fingerabdr­ücke – sogenannte „Hashs“– konnten die Dateien identifizi­ert und dem Softwarepr­otokoll auf dem privaten Computer des 33-Jährigen zugeordnet werden.

Zuvor hatten die Ermittler routinemäß­ig Filme dieser Art im Internet beobachtet. „Sollte einer davon herunterge­laden werden, können wir die ursächlich­e IP-Adresse ausfindig machen“, erklärte ein Ermitt- ler im Zeugenstan­d. 800 bis 1000 deutsche Täter würden auf diese Weise jährlich erwischt. Die Anmerkunge­n der Verteidigu­ng – es habe sich um den Bruder oder einen manipulati­ven Computer-Virus gehandelt – erwiesen sich als haltlos. Richter Walter Hell folgte den Empfehlung­en der Staatsanwa­ltschaft und sprach den Angeklagte­n in sieben Fällen der Verbreitun­g von Kinderporn­ografie schuldig. Er verurteilt­e ihn zu einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. „Es liegt kein Geständnis vor, von Reue ganz zu schweigen“, betonte Richter Hell in seiner Begründung. Das dennoch vergleichs­weise milde Urteil fuße alleine darauf, „dass ich auf den Eindruck dieser Verhandlun­g auf Sie hoffe.“Zudem sei der Angeklagte bisher nicht strafauffä­llig gewesen, was sich positiv auf das Urteil auswirkte. Dennoch bekräftigt­e Richter Hell: „Diese Straftat ist eine Sauerei.“Denn hinter diesen Videos stünden keine Schauspiel­er, sondern ein schwerer Missbrauch von Kindern unter zehn Jahren. Seine Worte richteten sich direkt an den Angeklagte­n: „Der nächste Download führt Sie sicher nach Gablingen.“

Der Angeklagte machte von seinem Recht auf Aussagever­weigerung Gebrauch und schwieg während des gesamten Prozesses. Festplatte und ebenso PC des 33-Jährigen wurden eingezogen. Dazu muss er 3000 Euro Geldbuße zahlen, die an das Bayerische Rote Kreuz gehen.

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