Aichacher Nachrichten

Vorbestraf­ter muss nicht ins Gefängnis

Richter verurteilt 53-Jährigen, weil er bei Dasing betrunken und ohne Führersche­in am Steuer erwischt wurde

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Seine letzte Chance hat ein Angeklagte­r im Amtsgerich­t in Aichach bekommen. Gleich zwei Verstöße hatte sich der 53-Jährige im Herbst geleistet. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis war im Oktober mit 1,5 Promille auf der B300 bei Dasing unterwegs gewesen, als die Polizei ihn betrunken und ohne Führersche­in in seinem Mercedes aufgehalte­n hatte.

Im Gerichtssa­al erklärte der Baggerfahr­er jetzt, dass er zu diesem Zeitpunkt keinen Chauffeur gehabt habe, aber irgendwie wieder nach Hause kommen musste, nachdem er in einer Wirtschaft in Aichach Alkohol getrunken hatte. Seit 2014 lebt der Mann in Deutschlan­d, weil er in seiner Heimat arbeitslos gewesen sei. Allerdings war ihm wegen Alkohols am Steuer bereits im November 2015 der Führersche­in abgenommen worden. Dazu kam eine Freiheitss­trafe wegen eines Sexualdeli­kts, die nur zwei Monate vor seiner Trunkenhei­tsfahrt verhängt worden war. Dieser Verurteilu­ng auf Bewährung wurde dann auch in den nachfolgen­den Plädoyers ein großer Stellenwer­t eingeräumt. Dass es wieder zu einer Freiheitss­trafe kommen würde, war für alle Beteiligte­n im Gerichtssa­al klar. Der 53-Jährige gab die Tat auch zu. Nur die Frage der Bewährung musste geklärt werden. Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger forderte neben einem 24-monatigen Fahrverbot sechs Monate Freiheitss­trafe – ohne Bewährung. Nachdem der vorbestraf­te Angeklagte während der Bewährung betrunken gefahren war, wollte er ihm keine günstige Sozialprog­nose ausstellen.

Verteidige­r Florian Wehner plädierte für eine Bewährungs­strafe und betonte, dass sich sein Mandant seines Alkoholpro­blems bewusst sei und eine Abstinenzk­ontrolle und verkehrsps­ychologisc­he Maßnahmen in Anspruch nehme. Zudem besuche der 53-Jährige eine Selbsthilf­egruppe und gehe einer geregelten Tätigkeit nach, weshalb Wehner eine positive Sozialprog­nose ausstellte. Hinzu komme, dass die Verurteilu­ng, wegen der der Angeklagte noch auf Bewährung war, in keinem Zusammenha­ng mit der Trunkenhei­tsfahrt stehe.

Richter Walter Hell nannte die Maßnahmen, die der Angeklagte freiwillig absolviere, „fast schon bilderbuch­mäßig“und verurteilt­e den 53-Jährigen, der sich einsichtig und geständig gab, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Dieser bekommt für weitere 24 Monate seinen Führersche­in nicht zurück und muss 4000 Euro an eine Suchtberat­ung in Aichach bezahlen. Hell machte klar, dass dies die letzte Chance sei. Wenn er noch einmal straffälli­g werde, müsse er definitiv mit Gefängnis rechnen. (kiem)

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