Vorbestrafter muss nicht ins Gefängnis
Richter verurteilt 53-Jährigen, weil er bei Dasing betrunken und ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde
Seine letzte Chance hat ein Angeklagter im Amtsgericht in Aichach bekommen. Gleich zwei Verstöße hatte sich der 53-Jährige im Herbst geleistet. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis war im Oktober mit 1,5 Promille auf der B300 bei Dasing unterwegs gewesen, als die Polizei ihn betrunken und ohne Führerschein in seinem Mercedes aufgehalten hatte.
Im Gerichtssaal erklärte der Baggerfahrer jetzt, dass er zu diesem Zeitpunkt keinen Chauffeur gehabt habe, aber irgendwie wieder nach Hause kommen musste, nachdem er in einer Wirtschaft in Aichach Alkohol getrunken hatte. Seit 2014 lebt der Mann in Deutschland, weil er in seiner Heimat arbeitslos gewesen sei. Allerdings war ihm wegen Alkohols am Steuer bereits im November 2015 der Führerschein abgenommen worden. Dazu kam eine Freiheitsstrafe wegen eines Sexualdelikts, die nur zwei Monate vor seiner Trunkenheitsfahrt verhängt worden war. Dieser Verurteilung auf Bewährung wurde dann auch in den nachfolgenden Plädoyers ein großer Stellenwert eingeräumt. Dass es wieder zu einer Freiheitsstrafe kommen würde, war für alle Beteiligten im Gerichtssaal klar. Der 53-Jährige gab die Tat auch zu. Nur die Frage der Bewährung musste geklärt werden. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger forderte neben einem 24-monatigen Fahrverbot sechs Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Nachdem der vorbestrafte Angeklagte während der Bewährung betrunken gefahren war, wollte er ihm keine günstige Sozialprognose ausstellen.
Verteidiger Florian Wehner plädierte für eine Bewährungsstrafe und betonte, dass sich sein Mandant seines Alkoholproblems bewusst sei und eine Abstinenzkontrolle und verkehrspsychologische Maßnahmen in Anspruch nehme. Zudem besuche der 53-Jährige eine Selbsthilfegruppe und gehe einer geregelten Tätigkeit nach, weshalb Wehner eine positive Sozialprognose ausstellte. Hinzu komme, dass die Verurteilung, wegen der der Angeklagte noch auf Bewährung war, in keinem Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt stehe.
Richter Walter Hell nannte die Maßnahmen, die der Angeklagte freiwillig absolviere, „fast schon bilderbuchmäßig“und verurteilte den 53-Jährigen, der sich einsichtig und geständig gab, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Dieser bekommt für weitere 24 Monate seinen Führerschein nicht zurück und muss 4000 Euro an eine Suchtberatung in Aichach bezahlen. Hell machte klar, dass dies die letzte Chance sei. Wenn er noch einmal straffällig werde, müsse er definitiv mit Gefängnis rechnen. (kiem)