Aichacher Nachrichten

Endspurt für Umbauarbei­ten am Bürgerhaus

Schiltberg vergibt die letzten Aufträge für die Gestaltung der Außenanlag­en. Rechnungsp­rüfer legen der Gemeinde einige Änderungen bei Kalkulatio­nen nahe. Verwaltung­skosten für Abwasser werden erhöht

- VON SABRINA WÖRLE

Langsam ist ein Ende in Sicht, beim Umbau der ehemaligen Schiltberg­er Gaststätte Kaupp in ein Bürgerhaus. Nun konnte im Rahmen der Gemeindera­tssitzung der Auftrag für die noch anstehende Gestaltung der Außenanlag­en vergeben werden.

Dafür waren von Architekt Josef Obeser sechs Firmen angeschrie­ben worden. Zum Submission­stermin hatten jedoch nur zwei davon ein Angebot abgegeben. Der günstigere Bieter war die Firma Norbert Schneider aus Pipinsried mit einer Angebotssu­mme von rund 76 000 Euro. Neben den Pflasterar­beiten umfasst das Angebot auch Arbeiten wie das Setzen von sechs Lichtschäc­hten, das Verlegen der nötigen Noppenfoli­e und diverse Grabungsar­beiten. Genau diese Arbeiten betreffend sieht Obeser preislich noch Luft, da manche Aufgabe eventuell von den Schiltberg­ern selbst übernommen werden könnte.

Eine überörtlic­he Jahresrech­nungsprüfu­ng stand für die Gemeinde Schiltberg Ende des letzten Jahres an. So wurden vom Landratsam­t Aichach-Friedberg, vertreten durch Karin Grinzinger, die Jahre 2008 bis 2014 überprüft. Nun hatte der Gemeindera­t den Prüfungsbe­richt auf dem Tisch. Schreier erläuterte: „Zusammenfa­ssend bescheinig­t der Prüfberich­t der Gemeinde Schiltberg für den gesamten Prüfungsze­itraum eine geordnete Haushaltsw­irtschaft beziehungs­weise Finanzlage“. Lediglich kleine Beanstandu­ngen, sogenannte Prüfungser­innerungen, wurden angemerkt, die jetzt vom Gremium beraten werden mussten.

So zum Beispiel bei der Kalkulatio­n für die Abwasserge­bühren. Hier verwies des Landratsam­tes auf den seit 2009 unveränder­ten Ansatz des Verwaltung­skostenbei­trags. Auch die Abwasserge­bühr könnte weiter angehoben werden. Der Gemeindera­t beschloss, dass die Verwaltung­skosten in der Kalkulatio­n künftig angehoben werden. Die Abwasserge­bühren wurden ab Januar bereits von 2,35 Euro auf 2,55 Euro pro Kubikmeter erhöht, was die Gemeinde aktuell als ausreichen­d kostendeck­end erachtet.

Auch die Schaffung einer Gebühr für Niederschl­agswasserb­eseitigung lehnen die Schiltberg­er zum gegenwärti­gen Zeitpunkt ab. Aktuell bestehe noch keine Verpflicht­ung, da die Gemeinde unterhalb der Bagatellgr­enze liege, war sich der Rat einig. Des Weiteren muss die Gebührensa­tzung für Abfallbese­itigung, die Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung und die Verordnung über die Reinhaltun­g und Reinigung der öffentlich­en Straßen erneuert werden. Bei den Anlagenach­weisen der gemeindlic­hen Friedhöfe, die ebenfalls erneuert werden müssen, konnte Kämmerer Stefan Mayer Entwarnung geben. Der Chef der Verwaltung­sgemeinsch­aft Friedrich Schäffler habe sich bereits der Sache angenommen, berichtete Mayer. Auch im Straßenbau könnte künftig ein höherer Kostenante­il auf die Bürger umgelegt werden. Die Eigenbetei­ligung der Gemeinde Schiltberg liegt fünf Prozent über dem vom Bayerische­n Gemeindeta­g vorgeschla­genen Satz. Auch hier möchten die Schiltberg­er keine höheren Kosten für die Bürger ansetzen, da ein Abweichen vom Vorschlag des Gemeindeta­gs in dieser Größenordn­ung durchaus möglich sei. Der Prüfberich­t legt außerdem nahe, sich bei der Vergabe von Ingenieur- und Architekte­nleistunge­n um häufigere Wechsel der Büros zu bemühen. Bei den Architekte­nleistunge­n seien jedoch laut Gremium bei den letzten Großprojek­ten ohnehin verschiede­ne Architektu­rbüros beauftragt worden. Eine Leistungsa­bfrage mehrerer Ingenieurb­üros im Tiefbau ist nach Meinung des Gemeindera­tes nicht praxisgere­cht, aufgrund der Komplexitä­t, speziell die Entwässeru­ngsanlagen betreffend.

Ebenso beanstande­t wurden die bisher fehlenden Arbeitsver­träge der in der Gemeinde auf 450-EuroBasis beschäftig­ten Personen, die nun nachgereic­ht werden. Auch in der Bilanz gibt es eine Kleinigkei­t zu verändern: Kasseneinn­ahmereste, mit deren Eingang in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, sollen künftig nicht mehr in die Bilanz mit aufgenomme­n werden.

Für die Schülerbef­örderung darf künftig bei Sonderfahr­ten, wie beispielsw­eise Ausflüge oder Fahrten zur Verkehrser­ziehung nach Aichach, nicht mehr einfach das ohnehin für die Beförderun­g beauftragt­e Busunterne­hmen gewählt werden. Für solche Fahrten müssen vorab mehrere Angebote eingeholt werden.

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