Sexuelle Gewalt: Was Sportvereine und ihre Mitglieder tun können
Offene Kommunikation Vereine, die das Thema bei Versammlungen offen ansprechen, können Tabus brechen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Opfer sexueller Gewalt sich anvertrauen.
Klare Linien Machen Vereine öffent lich, etwa in der Vereinsordnung, ihre Ablehnung sexueller Gewalt deutlich, können sie Täter abschrecken.
Präventionskonzept Entwickeln Vereine einen systematischen Hand lungsplan, geben sie ihren Trainern Si cherheit im Umgang mit den Kindern.
Beauftragte Setzen Vereine auch personell auf Prävention, ist das nicht nur ein klares Zeichen an Täter und Be troffene. Ist jemand verantwortlich, wird auch schneller Hilfe organisiert.
Transparenz im Training Lassen Vereine und Übungsleiter die Eltern manchmal beim Training zuschauen („Offene Sportstunden“), lassen sie offenen Austausch zu und schützen sich vor falschem Verdacht.
Handlungsleitfaden Um unange nehme Diskussionen zu vermeiden, können Vereine mit ihren Mitgliedern gemeinsam Regeln für die Arbeit in der Gruppe aufstellen. Festgelegt wer den sollte etwa, wer die Dusch und Umkleideräume betritt, wie Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern betreut werden, wie ein individuelles Fördertraining erfolgt, welche Frei zeitaktivitäten es gibt und welche Um gangsformen gepflegt werden.
Kinder stärken Kinder und Jugendli che, die ihre Rechte kennen, können besser auf sexuelle Gewalt reagieren. Eltern und Vereinsmitglieder sollten deshalb offen und altersgerecht mit den Kindern über ihr Recht auf Gewalt freiheit und sexuelle Selbstbestimmung sprechen. Dabei sollen die Kinder auch erfahren, an wen sie sich wenden, wenn etwas nicht kindgerecht zugeht.
Mitarbeiter prüfen Im Gespräch mit neuen Übungsleitern sollten Vereins funktionäre die Themen Kinderschutz und Prävention sexueller Gewalt an sprechen. Ebenso empfiehlt sich, bei Vereinen, in denen der Mitarbeiter zuvor beschäftigt war, Informationen über seine Haltung einzuholen. Wenn ein Verein dies transparent macht, kön nen potenzielle Täter noch vor einem Engagement das Interesse verlieren.
Führungszeugnis Das erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft über Straftaten, die für Kinder und Jugend schutz relevant sind. Vereine sollten es sich von Trainern und Betreuern vor legen lassen und prüfen, ob ein En gagement im Verein möglich ist.
Verdachtsmomente Gibt es im Ver ein Verdachtsfälle sexueller Gewalt, sollten Mitglieder und Funktionäre diese genau prüfen und protokollieren. Nur tatsächlich beobachtetes Verhalten und Aussagen berichtender Personen werden aufgeschrieben. Mutmaßungen und Interpretationen dagegen nicht.
Externe Fachstellen Intervention bei sexueller Gewalt erfordert professio nelles Handeln, es sollte so früh wie möglich eine externe Fachstelle ein geschaltet werden. Dazu zählen Kinder schutzbünde, Weißer Ring, Jugend ämter und Polizeidienststellen.
Interne Kommunikation Das Opfer und eventuell die Eltern brauchen klare Informationen über das Vorgehen des Vereins. Dazu dient sachliche und an Fakten orientierte Information.
Voreilige Urteile vermeiden Wer Opfer schützen will, sollte auch dafür sorgen, dass mutmaßliche Täter nicht vorschnell verurteilt werden. So wird deren Ruf und der des Vereins im Falle eines falschen Verdachts geschützt.
Öffentlichkeit Ist ein Vorfall erwie sen, sollte er öffentlich gemacht wer den, bevor Gerüchte entstehen. (zian) Quelle: Deutsche Sportjugend