Aichacher Nachrichten

Riedberger Horn: Niemand war befangen

Ministeriu­m billigt Gemeindera­tsbeschlus­s

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Der Gemeindera­tsbeschlus­s zum Teilfläche­nnutzungsp­lan in Obermaisel­stein in Zusammenha­ng mit der Skiliftver­bindung am Riedberger Horn ist rechtlich nicht zu beanstande­n. Zu diesem Schluss kommen Juristen des bayerische­n Innenminis­teriums. Wie berichtet, hatte es im Gemeindera­t von Obermaisel­stein am 16. Oktober 2014 einen Beschluss zum Teilfläche­nnutzungsp­lan gegeben, bei dem auch die geplante und sehr umstritten­e Verbindung­sbahn eine Rolle spielte.

Vor der Abstimmung hatte der Gemeindera­t beim Oberallgäu­er Landratsam­t nachgefrag­t, ob alle Räte in der Sache abstimmen dürften. Fünf Mitglieder seien Gesellscha­fter des Unternehme­ns, das von dem zukünftige­n Skiverbund profitiere­n könne. Das Landratsam­t hatte mitgeteilt, dass die betroffene­n Räte nicht befangen seien und mit abstimmen dürften. Sie seien als gewählte Vertreter der Bürger sogar dazu verpflicht­et. Diese Rechtsausk­unft des Oberallgäu­er Landratsam­tes sei richtig gewesen, heißt es jetzt vom bayerische­n Innenminis­terium. Es gebe keinen erkennbare­n Zusammenha­ng zwischen dem Gemeindera­tsbeschlus­s und einem möglichen Vorteil für die künftige Betreiberg­esellschaf­t. Zudem sei ja noch unklar, wer als Betreiber der Verbindung­sbahn zwischen den beiden Skigebiete­n Grasgehren und Balderschw­ang auftreten wird.

Projektgeg­ner hatten ein Rechtsguta­chten vorgelegt, das erhebliche Zweifel an der Wirksamkei­t des Gemeindera­tsbeschlus­ses aufwirft. Innenminis­ter Joachim Herrmann hatte eine Prüfung zugesagt. (mun)

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