Betreuer bedient sich an fünf Konten von Senioren
49-jähriger gelernter Altenpfleger scheitert mit seiner Selbstständigkeit und veruntreut rund 11000 Euro. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Warum er nur 300 Euro monatlich zurückzahlen muss
Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben zu regeln, sind auf die Hilfe von Betreuern angewiesen; einem Betreuer wie Hartmut S.* einer war. Der heute 49-Jährige aus dem Landkreis Augsburg stand gestern vor dem Amtsgericht. Wegen Veruntreuung von Geld, das von ihm betreuten, alten Menschen gehört hat. Insgesamt ein Betrag von etwas mehr als 11 000 Euro. Die Polizei hatte im März 2016 nach einer Verdachtsanzeige seiner Sparkasse zu ermitteln begonnen.
Es wurde gestern ein nur kurzer Prozess, der mit einem unerwartet milden Urteil endete. Trotz 22 Fäl- len des gewerbsmäßigen Betrugs bleibt Hartmut S. das Gefängnis erspart. Ein Schöffengericht verhängte gegen den gelernten Altenpfleger lediglich eine 21-monatige Bewährungsstrafe. Es folgte dem Plädoyer von Staatsanwalt Andreas Krause, der sich ebenfalls für eine zur Bewährung ausgesetzte Bestrafung ausgesprochen hatte. 2013 hatte der Angeklagte die Entscheidung getroffen, sich selbstständig zu machen und als Altenpfleger gekündigt. Ein Fehler, wie sich schon bald herausstellen sollte. Seine Einnahmen als Berufsbetreuer reichten der Familie mit zwei Kindern nicht zum Lebensunterhalt. Kredite platzten, er blieb Leasingraten für das Auto und die Miete schuldig. Hinzu ka- Probleme in der Ehe. Eines Tages zogen Frau und Kinder aus.
In dieser Situation verfiel Hartmut S., wie er jetzt im Prozess gestand, auf die Idee, Gelder von fünf Konten von ihm betreuter Senioren für eigene Zwecke abzubuchen. Doch seine Sparkasse schöpfte Verdacht und erstatte Anzeige.
Sein Verteidiger Werner Ruisinger hatte dem Gericht schon vorab ein umfassendes Geständnis seines Mandanten angekündigt. Dieser räumte in der Verhandlung denn auch die Geldabhebungen ein. Einige Male hatte er sich seltsam niedrige Beträge zwischen zehn und 20 Euro angewiesen. Als Richterin Kerstin Wagner erstaunt nachfragte, was es damit auf sich habe, kam heraus: Hartmut S. ist selbst Opfer von Betrügern geworden. Im Vertrauen auf Kreditzusagen, die ihm im Internet gemacht wurden, hatte er wiederholt fremdes Geld nach Afrika auf dortige Konten überwiesen. In der Annahme, damit Anwälte und Gebühren bezahlen zu müssen.
Hartmut S. ist auf die Betrugsmasche der „Nigeria-Connection“hereingefallen. Die Kriminalpolizei warnt schon seit Jahrzehnten vor dieser Gruppierung. Die Täter leben und agieren entweder von Afrimen ka oder von Europa aus. Waren es früher Briefe oder Faxe, verschicken die Betrüger heute E-Mails. Darin sagen sie hohe Geldbeträge zu, machen diese jedoch abhängig, das ihnen die Empfänger vorher anfallende Gebühren und Anwälte bezahlen. Er habe von dieser Betrugsmasche noch nie gehört, bekannte der Angeklagte. Das Gericht machte dem 49-Jährigen zur Auflage, dass er die veruntreuten Gelder den fünf Senioren rückerstattet. Was so schnell nicht möglich sein wird. Der 49-Jährige, der heute wieder als Altenpfleger arbeitet, hat angekündigt, in Kürze Privatinsolvenz anzumelden. Das Gericht legte fest, dass er monatlich mindestens 300 Euro zurückzahlen muss. *Name geändert
Betrugsmasche der „Nigeria Connection“