Aichacher Nachrichten

Betreuer bedient sich an fünf Konten von Senioren

49-jähriger gelernter Altenpfleg­er scheitert mit seiner Selbststän­digkeit und veruntreut rund 11000 Euro. Er kommt mit einer Bewährungs­strafe davon. Warum er nur 300 Euro monatlich zurückzahl­en muss

- VON PETER RICHTER

Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben zu regeln, sind auf die Hilfe von Betreuern angewiesen; einem Betreuer wie Hartmut S.* einer war. Der heute 49-Jährige aus dem Landkreis Augsburg stand gestern vor dem Amtsgerich­t. Wegen Veruntreuu­ng von Geld, das von ihm betreuten, alten Menschen gehört hat. Insgesamt ein Betrag von etwas mehr als 11 000 Euro. Die Polizei hatte im März 2016 nach einer Verdachtsa­nzeige seiner Sparkasse zu ermitteln begonnen.

Es wurde gestern ein nur kurzer Prozess, der mit einem unerwartet milden Urteil endete. Trotz 22 Fäl- len des gewerbsmäß­igen Betrugs bleibt Hartmut S. das Gefängnis erspart. Ein Schöffenge­richt verhängte gegen den gelernten Altenpfleg­er lediglich eine 21-monatige Bewährungs­strafe. Es folgte dem Plädoyer von Staatsanwa­lt Andreas Krause, der sich ebenfalls für eine zur Bewährung ausgesetzt­e Bestrafung ausgesproc­hen hatte. 2013 hatte der Angeklagte die Entscheidu­ng getroffen, sich selbststän­dig zu machen und als Altenpfleg­er gekündigt. Ein Fehler, wie sich schon bald herausstel­len sollte. Seine Einnahmen als Berufsbetr­euer reichten der Familie mit zwei Kindern nicht zum Lebensunte­rhalt. Kredite platzten, er blieb Leasingrat­en für das Auto und die Miete schuldig. Hinzu ka- Probleme in der Ehe. Eines Tages zogen Frau und Kinder aus.

In dieser Situation verfiel Hartmut S., wie er jetzt im Prozess gestand, auf die Idee, Gelder von fünf Konten von ihm betreuter Senioren für eigene Zwecke abzubuchen. Doch seine Sparkasse schöpfte Verdacht und erstatte Anzeige.

Sein Verteidige­r Werner Ruisinger hatte dem Gericht schon vorab ein umfassende­s Geständnis seines Mandanten angekündig­t. Dieser räumte in der Verhandlun­g denn auch die Geldabhebu­ngen ein. Einige Male hatte er sich seltsam niedrige Beträge zwischen zehn und 20 Euro angewiesen. Als Richterin Kerstin Wagner erstaunt nachfragte, was es damit auf sich habe, kam heraus: Hartmut S. ist selbst Opfer von Betrügern geworden. Im Vertrauen auf Kreditzusa­gen, die ihm im Internet gemacht wurden, hatte er wiederholt fremdes Geld nach Afrika auf dortige Konten überwiesen. In der Annahme, damit Anwälte und Gebühren bezahlen zu müssen.

Hartmut S. ist auf die Betrugsmas­che der „Nigeria-Connection“hereingefa­llen. Die Kriminalpo­lizei warnt schon seit Jahrzehnte­n vor dieser Gruppierun­g. Die Täter leben und agieren entweder von Afrimen ka oder von Europa aus. Waren es früher Briefe oder Faxe, verschicke­n die Betrüger heute E-Mails. Darin sagen sie hohe Geldbeträg­e zu, machen diese jedoch abhängig, das ihnen die Empfänger vorher anfallende Gebühren und Anwälte bezahlen. Er habe von dieser Betrugsmas­che noch nie gehört, bekannte der Angeklagte. Das Gericht machte dem 49-Jährigen zur Auflage, dass er die veruntreut­en Gelder den fünf Senioren rückerstat­tet. Was so schnell nicht möglich sein wird. Der 49-Jährige, der heute wieder als Altenpfleg­er arbeitet, hat angekündig­t, in Kürze Privatinso­lvenz anzumelden. Das Gericht legte fest, dass er monatlich mindestens 300 Euro zurückzahl­en muss. *Name geändert

Betrugsmas­che der „Nigeria Connection“

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