Ab Montag Prozess um Vergewaltigung in Mering
Ein 26-jähriger Flüchtling gilt nach DNA-Test nicht nur als dringend tatverdächtig, sondern ihm werden noch zwei weitere Übergriffe zur Last gelegt. Wie er nach Mering kam und warum der Prozess in Bamberg stattfindet
Am Montag muss sich ein 26-jähriger Asylbewerber vor der Jugendkammer vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Ihm wird die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in Mering zur Last gelegt. Zudem soll er zwei weitere Frauen versucht haben zu vergewaltigen, so die Anklage.
Das Landgericht hat sich auf einen umfangreichen Prozess eingestellt. Es sind sechs Verhandlungstage angesetzt und acht Sachverständige sowie über 20 Zeugen geladen. Wie Gerichtssprecher Nino Goldbeck erläutert, kann sich der Prozess deutlich verkürzen, wenn etwa der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Es können aber auch noch weitere Zeugen aufgerufen werden. Die Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt ist öffentlich angesetzt. Möglich ist aber, dass bei den Aussagen der Opfer die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Wie unter Schock stand im September 2015 die Marktgemeinde Mering. Damals wurde eine 16-jährige Schülerin auf dem Parkplatz des Bahnhaltepunkts in Mering St. Afra von einem unbekannten Mann angesprochen und von hinten gepackt. Er schleifte das verängstigte Mädchen in ein nahegelegenes Gebüsch, bedrängte und vergewaltigte sie. Monatelang lag die Ungewissheit über die Identität des Täters über dem Ort. Erst Ende Juli 2016 wurde der mutmaßliche Täter gefasst.
Wie sich im Rahmen der Ermittlungen der Polizei gezeigt hatte, gab es Übereinstimmungen bei einem DNA-Abgleich mit einem weiteren Vorfall in Mittelfranken, der sich nur einen Tag vor der Tat in Mering ereignet hatte. Eine 20-jährige Auszubildende war zu Fuß nach Schwabach unterwegs. Der mutmaßliche Täter folgte der Frau, packte sie ebenfalls von hinten und zog sie in einen Seitengraben. Auch in diesem Fall wollte er die Frau vergewaltigen. Die 20-Jährige wehrte sich so heftig, dass der Mann von ihr abließ.
DNA-Spuren waren es, die dann im Mai vergangenen Jahres bei einem Fall im fränkischen Forchheim den Zusammenhang zu den früheren Übergriffen herstellten. Dort hatte der mutmaßliche Täter ein 17-jähriges Mädchen auf einem Radweg von hinten angefallen und versucht, sie zu vergewaltigen. Das Mädchen schrie laut um Hilfe, wehrte sich. Die 17-Jährige versuchte wegzurennen, doch der Mann packte und würgte sie. Erst als ein Autofahrer auf die Hilferufe aufmerksam wurde und wendete, ließ der Peiniger von dem Mädchen ab. Kurze Zeit später konnte der mutmaßliche Täter von der Polizei festgenommen werden. Bald stand aufgrund der Spurenlage fest, dass es Verbindungen zu den Taten in Mering und Schwabach gibt.
Der Angeklagte, der wohl aus Tunesien stammt, hatte in Schwaben keinen festen Wohnsitz. Auch in Franken, wo er zuletzt in einer Unterkunft behördlich untergebracht war, war er offenbar nicht wohnhaft. Wie die Polizei bei der Festnahme berichtete, hatte er sich zunächst mit anderen Personalien und anderer Nationalität als Asylbewerber registrieren lassen. Zu Mering hatte er keinen konkreten Bezug. Er war aber wohl regelmäßig mit der Bahn in Bayern unterwegs.
In Mering war es nach der Tat zu vielen Verdächtigungen gekommen. In den Fokus rückten junge Flüchtlinge, die in der Marktgemeinde eine Bleibe gefunden hatten. Doch die DNA-Tests der Polizei ergaben: Es war keiner der Männer, die im Ort untergebracht waren. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler war nach der Ergreifung des Tatverdächtigen „froh, dass nun endlich das Misstrauen und die Stimmung der Angst vorbei sind“.
Seit seiner Festnahme im Mai vergangenen Jahres sitzt der Angeklagte in Bamberg in UntersuEbenfalls chungshaft. Wird der Mann nun wegen der angeklagten Delikte verurteilt, kann dies für ihn neben der eigentlichen Strafe weitere Folgen haben. Weil er nie im Landkreis Aichach-Friedberg gemeldet war, ist die Ausländerbehörde auch nicht für den Flüchtling zuständig. Leiterin Simone Losinger kann jedoch allgemein die Vorgehensweise in solchen Fällen erklären: „Bei einer Verurteilung erhält die zuständige Ausländerbehörde vom Gericht eine Mitteilung.“Dann werden Ausweisungsund Bleibeinteressen gegeneinander abgewogen. Dabei spielen das Strafmaß und die Schwere der Tat eine wichtige Rolle. Losinger: „Sexualtaten sind natürlich schwer wiegende Delikte.“
Verurteilte müssen grundsätzlich ihre Haftstrafen auch verbüßen. Es gibt laut Losinger jedoch die Möglichkeit, auf einen Teil der Haft zugunsten der Abschiebung zu verzichten. Sollte der Täter jemals wieder nach Deutschland einreisen, muss er jedoch die restliche Haft verbüßen.
Er hatte sich unter falschem Namen und anderer Natio nalität registrieren lassen