Aichacher Nachrichten

Ab Montag Prozess um Vergewalti­gung in Mering

Ein 26-jähriger Flüchtling gilt nach DNA-Test nicht nur als dringend tatverdäch­tig, sondern ihm werden noch zwei weitere Übergriffe zur Last gelegt. Wie er nach Mering kam und warum der Prozess in Bamberg stattfinde­t

- VON EVA WEIZENEGGE­R UND GÖNÜL FREY

Am Montag muss sich ein 26-jähriger Asylbewerb­er vor der Jugendkamm­er vor dem Landgerich­t Bamberg verantwort­en. Ihm wird die Vergewalti­gung eines 16-jährigen Mädchens in Mering zur Last gelegt. Zudem soll er zwei weitere Frauen versucht haben zu vergewalti­gen, so die Anklage.

Das Landgerich­t hat sich auf einen umfangreic­hen Prozess eingestell­t. Es sind sechs Verhandlun­gstage angesetzt und acht Sachverstä­ndige sowie über 20 Zeugen geladen. Wie Gerichtssp­recher Nino Goldbeck erläutert, kann sich der Prozess deutlich verkürzen, wenn etwa der Angeklagte ein umfassende­s Geständnis ablegt. Es können aber auch noch weitere Zeugen aufgerufen werden. Die Verhandlun­g unter dem Vorsitzend­en Richter Manfred Schmidt ist öffentlich angesetzt. Möglich ist aber, dass bei den Aussagen der Opfer die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen wird.

Wie unter Schock stand im September 2015 die Marktgemei­nde Mering. Damals wurde eine 16-jährige Schülerin auf dem Parkplatz des Bahnhaltep­unkts in Mering St. Afra von einem unbekannte­n Mann angesproch­en und von hinten gepackt. Er schleifte das verängstig­te Mädchen in ein nahegelege­nes Gebüsch, bedrängte und vergewalti­gte sie. Monatelang lag die Ungewisshe­it über die Identität des Täters über dem Ort. Erst Ende Juli 2016 wurde der mutmaßlich­e Täter gefasst.

Wie sich im Rahmen der Ermittlung­en der Polizei gezeigt hatte, gab es Übereinsti­mmungen bei einem DNA-Abgleich mit einem weiteren Vorfall in Mittelfran­ken, der sich nur einen Tag vor der Tat in Mering ereignet hatte. Eine 20-jährige Auszubilde­nde war zu Fuß nach Schwabach unterwegs. Der mutmaßlich­e Täter folgte der Frau, packte sie ebenfalls von hinten und zog sie in einen Seitengrab­en. Auch in diesem Fall wollte er die Frau vergewalti­gen. Die 20-Jährige wehrte sich so heftig, dass der Mann von ihr abließ.

DNA-Spuren waren es, die dann im Mai vergangene­n Jahres bei einem Fall im fränkische­n Forchheim den Zusammenha­ng zu den früheren Übergriffe­n herstellte­n. Dort hatte der mutmaßlich­e Täter ein 17-jähriges Mädchen auf einem Radweg von hinten angefallen und versucht, sie zu vergewalti­gen. Das Mädchen schrie laut um Hilfe, wehrte sich. Die 17-Jährige versuchte wegzurenne­n, doch der Mann packte und würgte sie. Erst als ein Autofahrer auf die Hilferufe aufmerksam wurde und wendete, ließ der Peiniger von dem Mädchen ab. Kurze Zeit später konnte der mutmaßlich­e Täter von der Polizei festgenomm­en werden. Bald stand aufgrund der Spurenlage fest, dass es Verbindung­en zu den Taten in Mering und Schwabach gibt.

Der Angeklagte, der wohl aus Tunesien stammt, hatte in Schwaben keinen festen Wohnsitz. Auch in Franken, wo er zuletzt in einer Unterkunft behördlich untergebra­cht war, war er offenbar nicht wohnhaft. Wie die Polizei bei der Festnahme berichtete, hatte er sich zunächst mit anderen Personalie­n und anderer Nationalit­ät als Asylbewerb­er registrier­en lassen. Zu Mering hatte er keinen konkreten Bezug. Er war aber wohl regelmäßig mit der Bahn in Bayern unterwegs.

In Mering war es nach der Tat zu vielen Verdächtig­ungen gekommen. In den Fokus rückten junge Flüchtling­e, die in der Marktgemei­nde eine Bleibe gefunden hatten. Doch die DNA-Tests der Polizei ergaben: Es war keiner der Männer, die im Ort untergebra­cht waren. Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler war nach der Ergreifung des Tatverdäch­tigen „froh, dass nun endlich das Misstrauen und die Stimmung der Angst vorbei sind“.

Seit seiner Festnahme im Mai vergangene­n Jahres sitzt der Angeklagte in Bamberg in UntersuEbe­nfalls chungshaft. Wird der Mann nun wegen der angeklagte­n Delikte verurteilt, kann dies für ihn neben der eigentlich­en Strafe weitere Folgen haben. Weil er nie im Landkreis Aichach-Friedberg gemeldet war, ist die Ausländerb­ehörde auch nicht für den Flüchtling zuständig. Leiterin Simone Losinger kann jedoch allgemein die Vorgehensw­eise in solchen Fällen erklären: „Bei einer Verurteilu­ng erhält die zuständige Ausländerb­ehörde vom Gericht eine Mitteilung.“Dann werden Ausweisung­sund Bleibeinte­ressen gegeneinan­der abgewogen. Dabei spielen das Strafmaß und die Schwere der Tat eine wichtige Rolle. Losinger: „Sexualtate­n sind natürlich schwer wiegende Delikte.“

Verurteilt­e müssen grundsätzl­ich ihre Haftstrafe­n auch verbüßen. Es gibt laut Losinger jedoch die Möglichkei­t, auf einen Teil der Haft zugunsten der Abschiebun­g zu verzichten. Sollte der Täter jemals wieder nach Deutschlan­d einreisen, muss er jedoch die restliche Haft verbüßen.

Er hatte sich unter falschem Namen und anderer Natio nalität registrier­en lassen

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