Klage gegen Marktsonntage
Die „Sonntagsallianz“will die Verordnung der Stadt für die beiden verkaufsoffenen Sonntage im Frühjahr und im Herbst kippen. Die City-Initiative hält die Regelungen für veraltet
Die verkaufsoffenen Sonntage in Augsburg sollen demnächst Thema vor dem Verwaltungsgericht werden. Die Augsburger „Allianz für den freien Sonntag“, ein Zusammenschluss von Gewerkschaften und kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen, hat eine Klage gegen die entsprechenden Verordnungen der Stadt angekündigt. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Regelungen gegen das Ladenschlussgesetz.
Die Stadt erlaubt schon seit etlichen Jahren zwei verkaufsoffene Sonntage, an denen sich in der Innenstadt jeweils Zehntausende Menschen tummeln. Als Anlass wird immer der Europatag im Frühjahr (dieses Jahr am 7. Mai) und das Turamichele-Fest im Herbst (heuer 1. Oktober) genommen. Hintergrund ist, dass für eine Ladenöffnung am Sonntag ein äußerer Anlass wie etwa ein Markt oder ein Volksfest gegeben sein muss. Zu den „großen“Marktsonntagen kommen noch die stadtteilbezogenen Marktsonntage in Oberhausen (Herbstplärrer) und in Lechhausen (Kirchweih).
Die Sonntagsallianz will die Verordnungen zu den „großen“Marktsonntagen in Augsburg kippen. „Unser Ziel vor zehn Jahren bei unserer Gründung und auch heute ist es, den Sonntag und den gesetzlichen Ladenschluss zu erhalten, denn ohne Sonntage gibt es nur Werktage“, sagt Erwin Helmer von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. Der freie Sonntag sei ein „Grundstock unserer Sozialordnung“, so Ulrich Gottwald vom evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt. Thomas Gürlebeck von Verdi betont, dass laut Gesetz ein „prägender Anlass“für eine Sonntagsöffnung bestehen muss. „Alles andere geht am Sonntagsschutz vorbei.“Die Sonntagsallianz beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2015, das die Anforderungen für eine Sonntagsöffnung klar gestellt hatte. Während beim Turamichele die Festivität auf dem Rathausplatz als solche meist viele Besucher anzieht, wirkt das Programm am Europatag mitunter etwas bemühter. In der Vergangenheit wurden auch schon Überlegungen angestellt, den Frühjahrs-Marktsonntag lieber mit dem Osterplärrer zu verknüpfen.
Veranstaltet werden die großen Marktsonntage von der City-Initiative. „Aus unserer Sicht ärgerlich, aber natürlich legitim“sei die Klage, so CIA-Geschäftsführer Heinz Stinglwagner. Man werde abwarten, wie das Gericht die Angelegenheit sieht. Stinglwagner kritisiert die gesetzlichen Regelungen grundsätzlich. „Dass es einen ,Anlass‘ für einen offenen Sonntag geben muss, ist eine uralte Regelung und nicht mehr zeitgemäß. Städte sollten, ohne dass es inflationär wird, an ein paar Sonntagen im Jahr die Möglichkeit erteilen können, dass Geschäfte aufmachen, ohne dass man es zwanghaft an ein Ereignis koppeln muss.“Zudem, so Stinglwagner, bestehe ja für kein Geschäft eine Pflicht, zu öffnen.
Politisch haben die Marktsonntage Rückendeckung. Bei einer Abstimmung im Stadtrat Ende Dezember verabschiedete die Mehrheit die Verordnungen, die die Marktsonntage bis ins Jahr 2021 regeln. Allerdings lehnten 15 der insgesamt 60 Stadträte die Regelung ab. Die Gegner kamen aus allen politischen Lagern. Sie beriefen sich auf die Wahrung der Sonntagsruhe.
Seit 2015 sind die großen Marktsonntage nicht mehr für das gesamte Stadtgebiet zulässig. Die Stadt hatte den Bereich auch gegen Widerstand aus Teilen des Einzelhandels auf die erweiterte Innenstadt beschränkt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. „Wir sind der Auffassung, dass die Größe des Öffnungsgebietes rechtskonform ist“, so Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD). Schließlich habe auch die Regierung von Schwaben die Öffnungen 2015 und 2016 genehmigt. Die Klage sehe er „unverkrampft“, so Wurm. „Man kann die Frage der Sonntagsöffnung im Grundsatz unterschiedlich sehen, aber mit einer Gerichtsentscheidung hätten wir Klarheit, ob die Größe des Öffnungsgebietes passt oder nicht.“