Aichacher Nachrichten

Security Mitarbeite­r verletzt Besucher des Brauereife­stes

Angeklagte­r nimmt 18-Jährigen offenbar grundlos in den Polizeigri­ff und zwingt ihn auf die Knie. Was der Aichacher Amtsrichte­r über die Qualifikat­ion des Aufpassers sagt

- VON GERLINDE DREXLER

Als eine Machtdemon­stration wertete Amtsrichte­r Walter Hell den Auftritt eines Security-Mitarbeite­rs auf dem Kühbacher Brauereife­st im vergangene­n Jahr. Der 34-jährige Augsburger hatte einem heute 18-jährigen Besucher den Arm so auf den Rücken gedreht, dass er mehrere Tage lang Schmerzen in der Schulter hatte. Für diese Fixierung sah der Richter keinen Grund. Er verurteilt­e den Angeklagte­n am Aichacher Amtsgerich­t wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung zu einer dreimonati­gen Bewährungs­strafe.

Wegen einer randaliere­nden Besuchergr­uppe war der Angeklagte zusammen mit einem Kollegen im Mai vergangene­n Jahres gegen Mitternach­t in den Raucherber­eich gerufen worden. Während sein Kollege noch mit einem aggressive­n Jugendlich­en beschäftig­t war, sei er von dem 18-Jährigen angegangen worden, sagte der Augsburger aus: „Er hat mich gepackt und mir mit der Hand oder der Faust auf den Rücken geschlagen.“Trotz mehrfacher Aufforderu­ng habe der 18-Jäh- rige weitergema­cht, so der Angeklagte. Also packte er ihn im Polizeigri­ff und führte ihn ab.

Davon, dass der Augsburger ihn im Polizeigri­ff sogar auf die Knie gezwungen hatte, berichtete auch der 18-Jährige. Er hatte gesehen, dass die Security einen Bekannten von ihm festhielt und wollte wissen, warum. Laut seiner Aussage war er gegenüber dem Mitarbeite­r der Sicherheit­sfirma nicht handgreifl­ich geworden. „Ich ging hin und fragte, was los sei. Darauf hat er mich gepackt und runtergezo­gen.“Seine Freundin, mit der er auf dem Rückweg ins Bierzelt gewesen war, bestätigte die Version. Der Sicherheit­smann habe ihren Freund „gleich zu Boden geschmisse­n“. Ihr Eindruck: „Es kam mir so vor, als ob die Security überforder­t gewesen wäre.“

Arbeitskol­legen des Augsburger­s berichtete­n in ihren Aussagen, dass der 18-Jährige zwar „ein bisschen stressig und alkoholisi­ert“gewesen sei. Geschlagen habe er den Angeklagte­n jedoch nicht.

Nachdem die Mitarbeite­r der Sicherheit­sfirma den 18-Jährigen der Polizei übergeben hatten, war seine Freundin einem Beamten als „un- glaublich provokant“aufgefalle­n. „Sie ist knapp an einer Beleidigun­gsklage vorbeigesc­hrammt“, so der Beamte vor Gericht. Der 18-Jährige selbst sei aufgebrach­t, aber nicht aggressiv gewesen. Rund ein Promille stellten die Beamten bei ihm bei einem Alkoholtes­t fest. Für Kühbach sei das „eher unterer Schnitt“, so der Beamte. Sie sprachen zur Verwunderu­ng des 18-Jährigen einen Platzverwe­is gegen ihn und seine Freundin aus.

Isabelle Hafner, Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, sah die Anklage bestätigt. Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, darunter auch einschlägi­ge. Bisher musste er immer Geldstrafe­n zahlen. Hafner plädierte für eine dreimonati­ge Bewährungs­strafe sowie für eine Geldauflag­e von 2000 Euro für eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g.

Verteidige­r Frank Jud forderte Freispruch. Der 18-Jährige habe den Ablauf massiv gestört und die Reaktion seines Mandanten sei angemessen gewesen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.

Richter Hell sah das anders. Der Angeklagte habe die Situation „nicht ansatzweis­e im Griff“gehabt. Unter anderem, weil der Augsburger auch keine Ausbildung als Sicherheit­skraft hat. Der Richter zum Angeklagte­n: „Das Wort Deeskalati­on ist Ihnen mit Sicherheit vollkommen fremd.“Dem 18-Jährigen, der sich „im Suri um seinen Kumpel kümmert“, müsse man anders beikommen. „Sie hätten ihn wegstamper­n können.“Hells Urteil: drei Monate auf Bewährung wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung sowie als Auflage die Zahlung von 2000 Euro an den Sozialdien­st katholisch­er Männer.

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Symbolfoto: Hermann Ernst Scheinbar überforder­t war ein Security Mitarbeite­r beim Kühbacher Brauerei fest.

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