Security Mitarbeiter verletzt Besucher des Brauereifestes
Angeklagter nimmt 18-Jährigen offenbar grundlos in den Polizeigriff und zwingt ihn auf die Knie. Was der Aichacher Amtsrichter über die Qualifikation des Aufpassers sagt
Als eine Machtdemonstration wertete Amtsrichter Walter Hell den Auftritt eines Security-Mitarbeiters auf dem Kühbacher Brauereifest im vergangenen Jahr. Der 34-jährige Augsburger hatte einem heute 18-jährigen Besucher den Arm so auf den Rücken gedreht, dass er mehrere Tage lang Schmerzen in der Schulter hatte. Für diese Fixierung sah der Richter keinen Grund. Er verurteilte den Angeklagten am Aichacher Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe.
Wegen einer randalierenden Besuchergruppe war der Angeklagte zusammen mit einem Kollegen im Mai vergangenen Jahres gegen Mitternacht in den Raucherbereich gerufen worden. Während sein Kollege noch mit einem aggressiven Jugendlichen beschäftigt war, sei er von dem 18-Jährigen angegangen worden, sagte der Augsburger aus: „Er hat mich gepackt und mir mit der Hand oder der Faust auf den Rücken geschlagen.“Trotz mehrfacher Aufforderung habe der 18-Jäh- rige weitergemacht, so der Angeklagte. Also packte er ihn im Polizeigriff und führte ihn ab.
Davon, dass der Augsburger ihn im Polizeigriff sogar auf die Knie gezwungen hatte, berichtete auch der 18-Jährige. Er hatte gesehen, dass die Security einen Bekannten von ihm festhielt und wollte wissen, warum. Laut seiner Aussage war er gegenüber dem Mitarbeiter der Sicherheitsfirma nicht handgreiflich geworden. „Ich ging hin und fragte, was los sei. Darauf hat er mich gepackt und runtergezogen.“Seine Freundin, mit der er auf dem Rückweg ins Bierzelt gewesen war, bestätigte die Version. Der Sicherheitsmann habe ihren Freund „gleich zu Boden geschmissen“. Ihr Eindruck: „Es kam mir so vor, als ob die Security überfordert gewesen wäre.“
Arbeitskollegen des Augsburgers berichteten in ihren Aussagen, dass der 18-Jährige zwar „ein bisschen stressig und alkoholisiert“gewesen sei. Geschlagen habe er den Angeklagten jedoch nicht.
Nachdem die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma den 18-Jährigen der Polizei übergeben hatten, war seine Freundin einem Beamten als „un- glaublich provokant“aufgefallen. „Sie ist knapp an einer Beleidigungsklage vorbeigeschrammt“, so der Beamte vor Gericht. Der 18-Jährige selbst sei aufgebracht, aber nicht aggressiv gewesen. Rund ein Promille stellten die Beamten bei ihm bei einem Alkoholtest fest. Für Kühbach sei das „eher unterer Schnitt“, so der Beamte. Sie sprachen zur Verwunderung des 18-Jährigen einen Platzverweis gegen ihn und seine Freundin aus.
Isabelle Hafner, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sah die Anklage bestätigt. Der Angeklagte hat bereits mehrere Vorstrafen, darunter auch einschlägige. Bisher musste er immer Geldstrafen zahlen. Hafner plädierte für eine dreimonatige Bewährungsstrafe sowie für eine Geldauflage von 2000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung.
Verteidiger Frank Jud forderte Freispruch. Der 18-Jährige habe den Ablauf massiv gestört und die Reaktion seines Mandanten sei angemessen gewesen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.
Richter Hell sah das anders. Der Angeklagte habe die Situation „nicht ansatzweise im Griff“gehabt. Unter anderem, weil der Augsburger auch keine Ausbildung als Sicherheitskraft hat. Der Richter zum Angeklagten: „Das Wort Deeskalation ist Ihnen mit Sicherheit vollkommen fremd.“Dem 18-Jährigen, der sich „im Suri um seinen Kumpel kümmert“, müsse man anders beikommen. „Sie hätten ihn wegstampern können.“Hells Urteil: drei Monate auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie als Auflage die Zahlung von 2000 Euro an den Sozialdienst katholischer Männer.