Nach Operation auf einem Auge blind
76-Jährige klagt gegen Kemptener Arzt
Muss ein Arzt einen Patienten vor einer Operation informieren, wenn er gehandicapt ist – beispielsweise wegen zittriger Hände? Mit dieser Frage beschäftigt sich in einem Zivilprozess derzeit das Landgericht Kaufbeuren. Geklagt hat eine heute 76 Jahre alte Frau. Denn nach einer Operation wegen eines Grauen Stars am rechten Auge ist die Sehkraft von zuvor 60 Prozent mit Brille auf null gesunken. Mit anderen Worten: Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff haben dazu geführt, dass die 76-jährige Schwangauerin nun auf dem rechten Auge blind ist.
Die Frau fordert vom damaligen Operateur, einem in Kempten niedergelassenen Augenarzt, eine Entschädigung für das verlorene rechte Augenlicht. In einer Expertise würden dem damaligen Operateur Probleme mit der Feinmotorik attestiert, sagte der Vorsitzende Richter in der gestrigen Verhandlung. Diese Beeinträchtigung sei Folge eines erlittenen Schlaganfalls. „Meine Mandantin hätte sich auf gar keinen Fall operieren lassen, wenn sie vorher davon gewusst hätte“, sagte Rechtsanwältin Brigitte Pabel.
Demgegenüber verwies der Verteidiger des Augenarztes darauf, dass jeder Eingriff mit einem Restrisiko verbunden sei. Zudem hätte sein Mandant kurz vor dem Eingriff am rechten Auge ja bereits das linke operiert. Dieser Eingriff sei gut verlaufen und das zeige, dass sein Mandant zum Operieren fähig gewesen sei. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass die Operation an sich nicht zu beanstanden gewesen sei. Der Vorsitzende Richter regte einen Vergleich an: Demnach soll der Augenarzt der Patientin aus Schwangau 5000 Euro zahlen. Bis 20. März haben jetzt beide Seiten Zeit, um sich zum Vorschlag zu äußern.