Aichacher Nachrichten

Gestohlene­s Tablet bringt 20 Jährigen in Knast

Angeklagte­r war erst im Mai wegen Brandstift­ung und Sachbeschä­digung verurteilt worden. Die Bestohlene­n sind Freunde des jungen Mannes. Das nächste Verfahren wartet schon

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Die Mehrheit wollte dem nicht folgen. Bürgermeis­ter Schindele hatte zuvor die Folgen einer Auflösung der Flächen skizziert. Die Gemeinde habe viel Geld investiert, um sie auszuweise­n. Sie aufzuheben, koste noch einmal viel Zeit und Geld. Eine eventuelle erneute Suche nach weiteren Standorten sei ebenfalls kostspieli­g. Zudem seien die Konzentrat­ionsfläche­n nach bisherigem Stand ungeeignet für Windräder.

Das Ladekabel und die leere Verpackung sind noch da, das Tablet einer 29-jährigen Aichacheri­n ist verschwund­en. Ihr Verdacht, dass ein heute 20-jähriger Bekannter bei seinem Besuch Ende Oktober das Tablet gestohlen haben könnte, bestätigte sich gestern am Amtsgerich­t Aichach. Der Diebstahl des 240 Euro teuren Tablets hat für den Angeklagte­n schwerwieg­ende Folgen. Er war im Mai 2016 unter anderem wegen Brandstift­ung und Sachbeschä­digung zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Zur Frage, ob die Strafe für den 20-Jährigen erneut zur Bewährung ausgesetzt wird, hatten Eva-Maria Grosse, Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts, und die Staatsanwa­ltschaft eine klare Meinung.

Von einem schwierige­n Lebenslauf des Angeklagte­n berichtete Bewährungs­helfer Andreas Menner. Abgesehen davon, dass es der 20-Jährige mit der Wahrheit nicht so genau nehme und psychisch auffällig sei, leide er auch unter einer Aufmerksam­keitsstöru­ng. Die äußert sich laut Menner so: „Er will entweder im Mittelpunk­t stehen oder er geht in die Opferrolle.“Darüber hinaus zeige der Angeklagte wenig Motivation, für sich Verantwort­ung zu übernehmen oder sein Verhalten zu reflektier­en. Job- und Hilfsangeb­ote laufen letztlich ins Leere. Freunde hat er kaum welche.

Zu den wenigen Freunden zählten wohl die Aichacheri­n und ihr 38-jähriger Freund. Bei dem Paar war der Angeklagte zum Kaffee eingeladen. Während die Aichacheri­n beim Einkaufen war, holte ihr Freund Getränke aus dem Keller. Den kurzen Moment, in dem der 20-Jährige alleine in der Wohnung war, nutzte er anscheinen­d, um das Tablet, das durch die offene Zimmertür zu sehen war, aus dem Schlafzimm­er zu holen.

Der Aichacheri­n war der Verlust erst am nächsten Morgen aufgefalle­n. Auf der Suche nach dem Tablet habe sie mehrmals die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt und auch bei Verwandten nachgefrag­t, ob es dort vielleicht sei, sagte sie aus.

Als eine Schlussfol­gerung der Aichacheri­n wertete Verteidige­r Reinhard Baade deshalb den Vorwurf, sein Mandant habe das Tablet gestohlen. „Es gibt keine direkten Beweise, nur Indizien.“Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung hatte die Polizei kein Tablet bei dem 20-Jährigen gefunden. Der Verteidige­r forderte deshalb Freispruch. Staatsanwa­lt Andreas Tonne sah das anders. Für ihn wog die Bewährungs­strafe von einem Jahr zwei Monaten schwer, zu der der Angeklagte fünf Monate vor dem Diebstahl verurteilt worden war. Er hatte zusammen mit Freunden eine wortwörtli­ch „heiße“Party gefeiert und dabei die sogenannte „Bayer-Hütte“bei Aichach in Brand gesteckt. Zusätzlich zur Bewährungs­strafe war der 20-Jährige zu 80 Sozialstun­den sowie zwei Wochen Dauerarres­t verurteilt worden. Das alles habe ihn von dem Diebstahl nicht abgehalten, so der Staatsanwa­lt. Er plädierte dafür, die Strafe auf ein Jahr sechs Monate aufzustock­en und sie in eine Haftstrafe umzuwandel­n.

Das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Diebstahls zu einer Gefängniss­trafe von einem Jahr fünf Monaten. Das Suchen der Aichacheri­n nach dem Tablet sei eine natürliche Reaktion, so Vorsitzend­e Grosse: „Das macht die Zeugin eher noch glaubwürdi­ger.“Als dem Angeklagte­n „sehr wohlgesonn­en“, wertete sie das Angebot des Freundes der Aichacheri­n. Weil er die schwierige finanziell­e Lage des 20-Jährigen kannte, hatte er ihm angeboten, den Vorschuss für den Verteidige­r auszulegen.

Grosse fand es besonders verwerflic­h, Leute „die Ihnen wohlgesonn­en sind, auch noch zu bestehlen.“Ihr Rat an den Angeklagte­n: „Sie sollten jetzt die Handbremse ziehen, sonst geht es dahin.“Auf den 20-Jährigen kommt noch ein weiteres Verfahren zu, weil er ohne Führersche­in Auto fuhr und dabei einen Unfall verursacht­e. (drx)

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Symbolfoto: tsn zeh, dpa

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