Gestohlenes Tablet bringt 20 Jährigen in Knast
Angeklagter war erst im Mai wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Die Bestohlenen sind Freunde des jungen Mannes. Das nächste Verfahren wartet schon
Die Mehrheit wollte dem nicht folgen. Bürgermeister Schindele hatte zuvor die Folgen einer Auflösung der Flächen skizziert. Die Gemeinde habe viel Geld investiert, um sie auszuweisen. Sie aufzuheben, koste noch einmal viel Zeit und Geld. Eine eventuelle erneute Suche nach weiteren Standorten sei ebenfalls kostspielig. Zudem seien die Konzentrationsflächen nach bisherigem Stand ungeeignet für Windräder.
Das Ladekabel und die leere Verpackung sind noch da, das Tablet einer 29-jährigen Aichacherin ist verschwunden. Ihr Verdacht, dass ein heute 20-jähriger Bekannter bei seinem Besuch Ende Oktober das Tablet gestohlen haben könnte, bestätigte sich gestern am Amtsgericht Aichach. Der Diebstahl des 240 Euro teuren Tablets hat für den Angeklagten schwerwiegende Folgen. Er war im Mai 2016 unter anderem wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zur Frage, ob die Strafe für den 20-Jährigen erneut zur Bewährung ausgesetzt wird, hatten Eva-Maria Grosse, Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, und die Staatsanwaltschaft eine klare Meinung.
Von einem schwierigen Lebenslauf des Angeklagten berichtete Bewährungshelfer Andreas Menner. Abgesehen davon, dass es der 20-Jährige mit der Wahrheit nicht so genau nehme und psychisch auffällig sei, leide er auch unter einer Aufmerksamkeitsstörung. Die äußert sich laut Menner so: „Er will entweder im Mittelpunkt stehen oder er geht in die Opferrolle.“Darüber hinaus zeige der Angeklagte wenig Motivation, für sich Verantwortung zu übernehmen oder sein Verhalten zu reflektieren. Job- und Hilfsangebote laufen letztlich ins Leere. Freunde hat er kaum welche.
Zu den wenigen Freunden zählten wohl die Aichacherin und ihr 38-jähriger Freund. Bei dem Paar war der Angeklagte zum Kaffee eingeladen. Während die Aichacherin beim Einkaufen war, holte ihr Freund Getränke aus dem Keller. Den kurzen Moment, in dem der 20-Jährige alleine in der Wohnung war, nutzte er anscheinend, um das Tablet, das durch die offene Zimmertür zu sehen war, aus dem Schlafzimmer zu holen.
Der Aichacherin war der Verlust erst am nächsten Morgen aufgefallen. Auf der Suche nach dem Tablet habe sie mehrmals die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt und auch bei Verwandten nachgefragt, ob es dort vielleicht sei, sagte sie aus.
Als eine Schlussfolgerung der Aichacherin wertete Verteidiger Reinhard Baade deshalb den Vorwurf, sein Mandant habe das Tablet gestohlen. „Es gibt keine direkten Beweise, nur Indizien.“Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei kein Tablet bei dem 20-Jährigen gefunden. Der Verteidiger forderte deshalb Freispruch. Staatsanwalt Andreas Tonne sah das anders. Für ihn wog die Bewährungsstrafe von einem Jahr zwei Monaten schwer, zu der der Angeklagte fünf Monate vor dem Diebstahl verurteilt worden war. Er hatte zusammen mit Freunden eine wortwörtlich „heiße“Party gefeiert und dabei die sogenannte „Bayer-Hütte“bei Aichach in Brand gesteckt. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe war der 20-Jährige zu 80 Sozialstunden sowie zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Das alles habe ihn von dem Diebstahl nicht abgehalten, so der Staatsanwalt. Er plädierte dafür, die Strafe auf ein Jahr sechs Monate aufzustocken und sie in eine Haftstrafe umzuwandeln.
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr fünf Monaten. Das Suchen der Aichacherin nach dem Tablet sei eine natürliche Reaktion, so Vorsitzende Grosse: „Das macht die Zeugin eher noch glaubwürdiger.“Als dem Angeklagten „sehr wohlgesonnen“, wertete sie das Angebot des Freundes der Aichacherin. Weil er die schwierige finanzielle Lage des 20-Jährigen kannte, hatte er ihm angeboten, den Vorschuss für den Verteidiger auszulegen.
Grosse fand es besonders verwerflich, Leute „die Ihnen wohlgesonnen sind, auch noch zu bestehlen.“Ihr Rat an den Angeklagten: „Sie sollten jetzt die Handbremse ziehen, sonst geht es dahin.“Auf den 20-Jährigen kommt noch ein weiteres Verfahren zu, weil er ohne Führerschein Auto fuhr und dabei einen Unfall verursachte. (drx)