Vorstoß gegen Kläranlage
Werner Böhm und Karin Asam sammeln Unterschriften für Erhalt der Kläranlagen in Kühbach und in Paar. Vor einem Jahr lehnte die Kommune ein Begehren ab. Was jetzt anders ist
Neuer Vorstoß gegen die Kühbacher Kläranlage. Die Initiatoren Werner Böhm und Karin Asam sammeln Unterschriften gegen den Neubau.
„Handelt Kühbach’s Bürgermeister zum Wohle der Bürger???“So lautet die Überschrift auf einem Infoblatt, das derzeit in der Gemeinde Kühbach kursiert. Werner Böhm, der Unterzeichner, möchte damit ein „Bürgerbegehren II wegen Abwasserbeseitigung im Markt Kühbach“anstoßen. Ein erstes Bürgerbegehren, das die Bürgerinitiative (BI) für den Erhalt der Kläranlagen in Kühbach und Paar und gegen den Neubau einer Kläranlage initiieren wollte, war vom Gemeinderat vor rund einem Jahr abgelehnt worden. Anwälte, die im Auftrag der Kommune die Unterlagen geprüft hatten, stellten mehrere Mängel an der Fragestellung fest.
Wie mehrfach berichtet, planen die Gemeinden Kühbach und Inchenhofen für rund 5,2 Millionen Euro den Bau einer gemeinsamen Kläranlage. Dagegen versuchte die BI Anfang 2016 mit einem Bürgerbegehren vorzugehen. 467 Unterschriften hatte die BI auf ihren Listen gesammelt. 449 davon waren gültig, hatte die von der Gemeinde angestrengte rechtliche Überprüfung ergeben. Die für das Bürgerbegehren notwendige Anzahl von 330 Unterschriften war damit erreicht.
In fünf anderen Punkten war es jedoch nicht mit der Rechtsordnung in Einklang zu bringen – zu diesem Schluss kamen Rechtsanwälte von Gemeinde, Landratsamt und Gemeindetag. Unter anderem verstieß die Fragestellung des Bürgerbegehrens, bei der es um die Beibehaltung der beiden Kläranlagen in Kühbach und Paar gegangen war, gegen das Kopplungsverbot.
Weitere Gründe für die Ablehnung waren: Die im Bürgerbegehren aufgeführte Begründung sei irreführend, in der Begründung würden unzutreffende Tatsachen behauptet beziehungsweise die Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert. Es verstoße außerdem gegen wasserrechtliche Vorschriften und die Zielsetzung verletze die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft.
Der Gemeinderat hatte daraufhin einstimmig das Bürgerbegehren abgelehnt. Dagegen hätten die BI, damals noch unterstützt von Walter Böhm, vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen können, darauf jedoch verzichtet. Die Ausführungen im Infoblatt zum aktuell angestrebten Bürgerbegehren unterscheiden sich nicht wesentlich von den Formulierungen der früheren Unterlagen. Auch hier stellen die beiden Initiatoren Werner Böhm und Karin Asam unter anderem die Frage, ob „die Abwasserreinigung weiterhin dezentral (Anlagen in Kühbach und Paar) in gemeindeeigener Zuständigkeit“erfolgen soll.
Auch die Forderung, die „Anlage in Paar vom Kühlwasser der Holzindustrie Unterbernbach“zu entfrachten, ist nicht neu. Die Gemeinde könne laut Entwässerungssatzung den gewerblichen Betrieben das Einleiten von Abwasser in die gemeindliche Kläranlage nicht verweigern, so die Rechtsauffassung der Anwälte bei der Prüfung des ersten Bürgerbegehrens.
Ungeachtet des erneuten Vorstoßes der BI laufen die Planungen zum Bau der neuen Kläranlage. Der Abwasserzweckverband, dem die Gemeinden Kühbach und Inchenhofen angehören, ist gegründet und demnächst werden Planer die Varianten vorstellen, die für die Kläranlage in Frage kommen. Erst danach können die genauen Kosten für den Neubau ermittelt werden.
Auf den Bürgerversammlungen rechnete Bürgermeister Johann Lotterschmid bereits vor, dass auf Besitzer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses Kosten in Höhe von rund 3000 Euro zukommen werden. Ob diese Summe pro Grundstück erhoben oder zumindest teilweise über die Abwassergebühren verrechnet wird, muss der Gemeinderat noch beschließen.
Der Zweckverband Paartal tagt am Donnerstag, 16. März, um 19 Uhr im Kühbacher Rathaus. Planer stellen mögliche Varianten für den Neubau der Kläranlage vor.