Freispruch aus Mangel an Beweisen
„Reichsbürger“kann kein Betrug nachgewiesen werden
Die Sicherheitsvorkehrungen im Augsburger Justizzentrum waren hoch. Zuschauer des Prozesses mussten nicht nur durch die Schleuse am Eingang, sondern wurden vor dem Sitzungssaal noch einmal kontrolliert. Ihre Handys mussten sie abgeben, im Saal saßen mehrere Polizisten. Man weiß ja nie, wenn ein Reichsbürger vor Gericht steht.
Mitglieder der Bewegung erkennen die Existenz der Bundesrepublik nicht an. Voriges Jahr war es in Kaufbeuren zu Tumulten gekommen, als dort am Amtsgericht eine Frau auf der Anklagebank saß: Zuschauer, die zu der Gruppierung gehörten, schnappten sich Akten vom Richtertisch, filmten den Diebstahl und machten sich davon. Szenen, die Gerichte vermeiden wollen, daher die verschärften Kontrollen.
Ein 51-jähriger Mann, der nun vor dem Augsburger Amtsgericht angeklagt war, soll den Reichsbürgern nahestehen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte soll den Staat um etwa 32000 Euro betrogen haben, indem er von März 2011 bis Februar 2014 zwar Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II kassierte, währenddessen jedoch beruflich tätig war und dieses Einkommen dem Jobcenter verschwieg. So sei der Angeklagte als Hypnotiseur tätig gewesen, habe im Internet Trachtenmode verkauft und Magnetschmuck vertrieben.
Es wäre natürlich kurios gewesen: Ein Angeklagter, der den Staat möglicherweise ablehnt, sich aber Sozialleistungen erschleicht. Nur: Nachweisen ließen sich die Vorwürfe nicht. Der Angeklagte wurde von Richterin Susanne Scheiwiller freigesprochen, nachdem nicht nur Verteidiger Hermann Kühn, sondern auch Staatsanwältin Katharina Kling auf Freispruch plädiert hatten. Zu dünn war die Beweislage.
Dass es so enden könnte, hatte sich bereits am ersten Prozesstag Anfang Februar angedeutet. Zur Verhandlung war es gekommen, da der 51-Jährige einen Strafbefehl über 6000 Euro nicht akzeptierte. Nach der ersten Verhandlung sah das Gericht Nachforschungsbedarf. Doch ein eindeutiges Bild ergab sich nicht. Unklar blieb etwa, ob Gelder, die auf ein dem Angeklagten zugeordnetes Konto flossen, tatsächlich für ihn bestimmt waren oder für einen Verein, bei dem er im Vorstand saß. Unklar blieb, ob der 51-Jährige die Geschäfte verantwortlich führte und wie gewinnbringend sie waren. Es habe zwar Bestellungen auf seinen Namen gegeben, so Richterin Scheiwiller, aber nirgends eine Unterschrift des Angeklagten.