Bußgeld wegen eines schmutzigen Katzengeheges
Einer Helferin fallen Missstände in einem Gnadenhof auf. Vor Gericht zieht die Leiterin ihren Widerspruch gegen die Bescheide zurück
Euro Bußgeld muss eine 69-jährige Rentnerin bezahlen, weil sie mit dem Tierschutz in Konflikt geriet. Das ergab die Hauptverhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht. Die Frau führt einen privaten Gnadenhof für Tiere in Augsburg und war angezeigt worden, weil die Katzenunterkunft verschmutzt war und wegen des ungenehmigten Betriebs einer „tierheimähnlichen Einrichtung“.
Seit rund 15 Jahren hält die Seniorin auf einem Grundstück rund 50 Tiere – Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziegen, Schafe, Gänse. Alte Tiere, die nicht mehr weitervermittelt werden können und die bei der Rentnerin ihr Gnadenbrot bekommen. Die 69-Jährige ist selbst Vorsitzende eines Vereins, der sich für die Belange des Gnadenhofes einsetzt, bei der täglichen Pflege ist sie aber oft Einzelkämpferin. So kam das Angebot einer 38-jährigen Arzthelferin gelegen, die als Zeugin vor Gericht schilderte, wie sie als frei- willige Helferin zu dem Gnadenhof kam. Selbst Katzenhalterin, widmete sich die Frau zwei Mal wöchentlich der Reinigung des Katzengeheges, in dem etwa zehn Tiere lebten. Unter nicht katzengerechten Umständen, wie sie meinte, da vor allem der Boden und die Kratzbäume erheblich verschmutzt gewesen seien. Sie fotografierte die Situation und wandte sich „aus Verzweiflung über die Zustände“im vergangenen Sommer an das Veterinäramt.
Dort sind die 69-Jährige und der Gnadenhof seit Längerem bekannt. Laut einer Amtstierärztin habe man die Betreiberin mehrfach auf artgerechte Tierhaltung hingewiesen. Die Ärztin berichtete Richterin Britta Füchtenbusch, dass sie selbst kurz vor den Beobachtungen der Helferin bei einer angekündigten Visite des Gnadenhofes die unsauberen Verhältnisse festgestellt habe – bei einer aktuellen Nachkontrolle jetzt nicht mehr. Auch sei ihr aufgefallen, dass vom Gnadenhof in min450 destens einem belegbaren Fall von den Verantwortlichen versucht worden sei, eine Katze aus dem Gnadenhof weiterzuvermitteln.
Durch die Vereinsstruktur des Hofes samt Satzung, der Spendenakquise und dem Facebook-Profil habe sie den Eindruck gewonnen, dass der genehmigungspflichtige Betrieb einer sogenannten „tierheimähnlichen Einrichtung“vorliege. Daraus resultierten die Bußgeldbescheide in Höhe von 200 und 250 Euro. Rechtsanwalt Thomas Schreiber versuchte, die Vorwürfe des Veterinäramts und der ehemaligen Helferin zu entkräften. Als aber eine Zeugin aus dem Vorstand des Gnadenhof-Vereins diese Vorwürfe eher bestätigte als widerlegte, zogen er und seine Mandantin nach Beratung ihren Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide zurück. Die Rentnerin entschuldigte sich, dass sie im Trubel des anderweitig notwendigen Umzugs ihres Gnadenhofes nachlässig gewesen sei. (AZ)