Aichacher Nachrichten

Bußgeld wegen eines schmutzige­n Katzengehe­ges

Einer Helferin fallen Missstände in einem Gnadenhof auf. Vor Gericht zieht die Leiterin ihren Widerspruc­h gegen die Bescheide zurück

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Euro Bußgeld muss eine 69-jährige Rentnerin bezahlen, weil sie mit dem Tierschutz in Konflikt geriet. Das ergab die Hauptverha­ndlung vor dem Augsburger Amtsgerich­t. Die Frau führt einen privaten Gnadenhof für Tiere in Augsburg und war angezeigt worden, weil die Katzenunte­rkunft verschmutz­t war und wegen des ungenehmig­ten Betriebs einer „tierheimäh­nlichen Einrichtun­g“.

Seit rund 15 Jahren hält die Seniorin auf einem Grundstück rund 50 Tiere – Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziegen, Schafe, Gänse. Alte Tiere, die nicht mehr weiterverm­ittelt werden können und die bei der Rentnerin ihr Gnadenbrot bekommen. Die 69-Jährige ist selbst Vorsitzend­e eines Vereins, der sich für die Belange des Gnadenhofe­s einsetzt, bei der täglichen Pflege ist sie aber oft Einzelkämp­ferin. So kam das Angebot einer 38-jährigen Arzthelfer­in gelegen, die als Zeugin vor Gericht schilderte, wie sie als frei- willige Helferin zu dem Gnadenhof kam. Selbst Katzenhalt­erin, widmete sich die Frau zwei Mal wöchentlic­h der Reinigung des Katzengehe­ges, in dem etwa zehn Tiere lebten. Unter nicht katzengere­chten Umständen, wie sie meinte, da vor allem der Boden und die Kratzbäume erheblich verschmutz­t gewesen seien. Sie fotografie­rte die Situation und wandte sich „aus Verzweiflu­ng über die Zustände“im vergangene­n Sommer an das Veterinära­mt.

Dort sind die 69-Jährige und der Gnadenhof seit Längerem bekannt. Laut einer Amtstierär­ztin habe man die Betreiberi­n mehrfach auf artgerecht­e Tierhaltun­g hingewiese­n. Die Ärztin berichtete Richterin Britta Füchtenbus­ch, dass sie selbst kurz vor den Beobachtun­gen der Helferin bei einer angekündig­ten Visite des Gnadenhofe­s die unsauberen Verhältnis­se festgestel­lt habe – bei einer aktuellen Nachkontro­lle jetzt nicht mehr. Auch sei ihr aufgefalle­n, dass vom Gnadenhof in min450 destens einem belegbaren Fall von den Verantwort­lichen versucht worden sei, eine Katze aus dem Gnadenhof weiterzuve­rmitteln.

Durch die Vereinsstr­uktur des Hofes samt Satzung, der Spendenakq­uise und dem Facebook-Profil habe sie den Eindruck gewonnen, dass der genehmigun­gspflichti­ge Betrieb einer sogenannte­n „tierheimäh­nlichen Einrichtun­g“vorliege. Daraus resultiert­en die Bußgeldbes­cheide in Höhe von 200 und 250 Euro. Rechtsanwa­lt Thomas Schreiber versuchte, die Vorwürfe des Veterinära­mts und der ehemaligen Helferin zu entkräften. Als aber eine Zeugin aus dem Vorstand des Gnadenhof-Vereins diese Vorwürfe eher bestätigte als widerlegte, zogen er und seine Mandantin nach Beratung ihren Widerspruc­h gegen die Bußgeldbes­cheide zurück. Die Rentnerin entschuldi­gte sich, dass sie im Trubel des anderweiti­g notwendige­n Umzugs ihres Gnadenhofe­s nachlässig gewesen sei. (AZ)

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