Hat sie Mietverträge gefälscht?
Wegen Urkundenfälschung stand eine Aichacherin vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen wurde sie wegen fehlender Beweise freigesprochen
Es war ein komplexer Prozess voller „schillernder Persönlichkeiten“, wie Richter Walter Hell feststellte. Auf der Anklagebank des Aichacher Amtsgerichts saß eine Frau, die zwei Mietverträge gefälscht haben sollte. Sie hatte als Nebenverdienst mit einer eigenen Firma über Ebay Gartengeräte verkauft. 2011 lernte sie ihre Geschäftspartnerin, eine Steuerfachangestellte aus dem nördlichen Landkreis, kennen. Diese machte für die Angeklagte über längere Zeit die Buchhaltung und fand heraus, dass der Angeklagten Geld fehlt. Daraufhin stellte sie ihr ein Darlehen aus. Laut der Angeklagten hatte sie das Geld aber nie ausbezahlt.
2013 zogen dann beide, die Angeklagte mit ihrer Gartengerätefirma und die Steuerfachangestellte mit Buchhalterfirma, in eine Lagerhalle nach Pöttmes, wo zuerst die Steuerfachangestellte alleinige Mieterin war. Als die Halle aber im gleichen Jahr durch eine Versteigerung einen neuen Eigentümer bekam, übernahm die Angeklagte die Miete. Daraufhin machten beide einen Mietvertrag, dies behaupten zumindest die Aichacherin und der damalige Lebensgefährte ihrer ehemaligen Geschäftspartnerin. Laut dem Aichacher hatte seine Exfreundin den Vertrag ausgedruckt und er brachte ihn dann zur Angeklagten, die ihn unterschrieb. Danach scannte er ihn ein und legte per Photoshop die digitalisierte Unterschrift seiner Lebensgefährtin darunter, damit diese nicht erpressbar sei, da sie buchhalterisch in einer „rechtlichen Grauzone“handelte, wie es hieß. Sie habe ihn dazu aufgefordert. Das sei bei allen anderen Geschäftspartnern das gleiche Prozedere gewesen. Er wisse, dass er sich damit strafbar gemacht habe, so der Aichacher. Die Steuerfachangestellte bestritt, davon zu wissen.
Dass ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag nachträglich eingefügt wurde, bewies ein Gutachten des Landeskriminalamts (LKA), das festgestellt hatte, dass die Unterschriften auf Mietvertrag und Darlehensvertrag identisch sind. Der Kontakt der beiden Geschäftspartnerinnen lief aufgrund schlechter Beziehungen nur über den Aichacher. Dieser sagte aus, von seiner damaligen Lebensgefährtin massiv unter Druck gesetzt worden zu sein, unter anderem mit Anklagen wegen angeblicher häuslicher Gewalt. Da die Angeklagte dachte, der Mietvertrag sei rechtens, schickte sie der Steuerfachangestellten auch einige Mahnbescheide und einen Vollstreihrer ckungsbefehl, die diese aber laut eigener Aussage nie erhielt. Den Mietvertrag habe sie 2016 das erste Mal gesehen.
Staatsanwalt Heinrich Pytka plädierte auf Freispruch, da die Unterschriften zwar offensichtlich gefälscht wurden, aber nicht erwiesen sei, dass die Angeklagte dafür verantwortlich ist. Es sei nicht klar, „was wir glauben sollen und was nicht.“Dem schloss sich Rechtsanwalt Ulrich Swoboda an und wies darauf hin, dass sich die Vorwürfe gegen seine Mandantin wegen der sich massiv widersprechenden Aussagen nicht bestätigt hätten. Richter Hell sprach die Angeklagte frei, da er nach zwei Verhandlungsterminen nicht eindeutig sagen konnte, „ob der oder die gelogen hat“. Er war einzig und allein vom LKA-Gutachten überzeugt. Mittlerweile ist die Lagerhalle in Pöttmes abgerissen.