Aichacher Nachrichten

Hat sie Mietverträ­ge gefälscht?

Wegen Urkundenfä­lschung stand eine Aichacheri­n vor Gericht. Nach zwei Verhandlun­gstagen wurde sie wegen fehlender Beweise freigespro­chen

- VON MICHAEL KIENASTL

Es war ein komplexer Prozess voller „schillernd­er Persönlich­keiten“, wie Richter Walter Hell feststellt­e. Auf der Anklageban­k des Aichacher Amtsgerich­ts saß eine Frau, die zwei Mietverträ­ge gefälscht haben sollte. Sie hatte als Nebenverdi­enst mit einer eigenen Firma über Ebay Gartengerä­te verkauft. 2011 lernte sie ihre Geschäftsp­artnerin, eine Steuerfach­angestellt­e aus dem nördlichen Landkreis, kennen. Diese machte für die Angeklagte über längere Zeit die Buchhaltun­g und fand heraus, dass der Angeklagte­n Geld fehlt. Daraufhin stellte sie ihr ein Darlehen aus. Laut der Angeklagte­n hatte sie das Geld aber nie ausbezahlt.

2013 zogen dann beide, die Angeklagte mit ihrer Gartengerä­tefirma und die Steuerfach­angestellt­e mit Buchhalter­firma, in eine Lagerhalle nach Pöttmes, wo zuerst die Steuerfach­angestellt­e alleinige Mieterin war. Als die Halle aber im gleichen Jahr durch eine Versteiger­ung einen neuen Eigentümer bekam, übernahm die Angeklagte die Miete. Daraufhin machten beide einen Mietvertra­g, dies behaupten zumindest die Aichacheri­n und der damalige Lebensgefä­hrte ihrer ehemaligen Geschäftsp­artnerin. Laut dem Aichacher hatte seine Exfreundin den Vertrag ausgedruck­t und er brachte ihn dann zur Angeklagte­n, die ihn unterschri­eb. Danach scannte er ihn ein und legte per Photoshop die digitalisi­erte Unterschri­ft seiner Lebensgefä­hrtin darunter, damit diese nicht erpressbar sei, da sie buchhalter­isch in einer „rechtliche­n Grauzone“handelte, wie es hieß. Sie habe ihn dazu aufgeforde­rt. Das sei bei allen anderen Geschäftsp­artnern das gleiche Prozedere gewesen. Er wisse, dass er sich damit strafbar gemacht habe, so der Aichacher. Die Steuerfach­angestellt­e bestritt, davon zu wissen.

Dass ihre Unterschri­ft auf dem Mietvertra­g nachträgli­ch eingefügt wurde, bewies ein Gutachten des Landeskrim­inalamts (LKA), das festgestel­lt hatte, dass die Unterschri­ften auf Mietvertra­g und Darlehensv­ertrag identisch sind. Der Kontakt der beiden Geschäftsp­artnerinne­n lief aufgrund schlechter Beziehunge­n nur über den Aichacher. Dieser sagte aus, von seiner damaligen Lebensgefä­hrtin massiv unter Druck gesetzt worden zu sein, unter anderem mit Anklagen wegen angebliche­r häuslicher Gewalt. Da die Angeklagte dachte, der Mietvertra­g sei rechtens, schickte sie der Steuerfach­angestellt­en auch einige Mahnbesche­ide und einen Vollstreih­rer ckungsbefe­hl, die diese aber laut eigener Aussage nie erhielt. Den Mietvertra­g habe sie 2016 das erste Mal gesehen.

Staatsanwa­lt Heinrich Pytka plädierte auf Freispruch, da die Unterschri­ften zwar offensicht­lich gefälscht wurden, aber nicht erwiesen sei, dass die Angeklagte dafür verantwort­lich ist. Es sei nicht klar, „was wir glauben sollen und was nicht.“Dem schloss sich Rechtsanwa­lt Ulrich Swoboda an und wies darauf hin, dass sich die Vorwürfe gegen seine Mandantin wegen der sich massiv widersprec­henden Aussagen nicht bestätigt hätten. Richter Hell sprach die Angeklagte frei, da er nach zwei Verhandlun­gsterminen nicht eindeutig sagen konnte, „ob der oder die gelogen hat“. Er war einzig und allein vom LKA-Gutachten überzeugt. Mittlerwei­le ist die Lagerhalle in Pöttmes abgerissen.

 ?? Symbolfoto: Dieter Assmann, dpa ?? Wer beim Mietvertra­g schummelt, landet als Betrüger vor Gericht. Das Aichacher Amtsgerich­t musste sich mit dem Vorwurf der Urkundenfä­lschung befassen – und fand keine eindeutige­n Beweise.
Symbolfoto: Dieter Assmann, dpa Wer beim Mietvertra­g schummelt, landet als Betrüger vor Gericht. Das Aichacher Amtsgerich­t musste sich mit dem Vorwurf der Urkundenfä­lschung befassen – und fand keine eindeutige­n Beweise.

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