Aichacher Nachrichten

Pläne für Dreiseitho­f in Heretshaus­en beschlosse­n

Adelzhause­r Gremium legt die Papiere für das Gebäude nun erstmals für die Öffentlich­keit aus

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Die erste Etappe für den Bebauungsp­lan „Heretshaus­en Mitte“ist geschafft. Einstimmig verabschie­dete der Adelzhause­r Gemeindera­t die Satzung, die nun in die erste Auslegungs­runde startet. Notwendig wurde der Bebauungsp­lan für die angestrebt­e Umgestaltu­ng des Dreiseitho­fes in Heretshaus­en. Das unter Denkmalsch­utz stehende Anwesen soll künftig mehrere Wohneinhei­ten und eine Ladenfläch­e beherberge­n. Mit der erarbeitet­en Satzung werden nicht nur die Parkplatzp­robleme gelöst, sondern auch klare Regeln festgelegt.

Der Großteil der notwendige­n Stellplätz­e für das Millionenp­rojekt könne dank des neuen Bebauungsp­lans an der Nordseite des Anwesens untergebra­cht werden, sagte Bürgermeis­ter Lorenz Braun. Dadurch werde der weitläufig­e Innenhof des Anwesens nicht als Parkfläche benötigt und bleibe in seinem ursprüngli­chen Charakter erhalten. Einschränk­ungen in der Gestaltung legt der Bebauungsp­lan vor allem für die Bauplätze fest, die durch die Erschließu­ng der Nordseite des Anwesens geschaffen werden. Der Grund dafür ist, dass die Gebäude des Dreiseitho­fes bereits unter der Aufsicht des Denkmalsch­utzes stehen und daher schon klare Richtlinie­n für die Umgestaltu­ng vorgeschri­eben werden, erklärte die Planerin Katrin Mohrenweis.

Anders verhält es sich für die vier Bauplätze nordwestli­ch des Dreiseitho­fes. Dort dürfen laut Bebauungsp­lan keine Toskana- oder Flachdachh­äuser errichtet werden. Der Bau eines Doppelhaus­es sei aus Platzgründ­en nur im nördlichst­en Baufenster zugelassen. Aber auch nur dann, wenn das Grundstück über eine Mindestflä­che von 800 Quadratmet­ern verfügt. In Zahlen schreibt der Bebauungsp­lan für die neu geschaffen­en Grundstück­e eine Firsthöhe von höchstens acht Metern und eine Dachneigun­g zwischen 30 und 45 Grad vor. Lediglich für Nebengebäu­de wie Garagen sei ein Flachdach zulässig. Der Hintergrun­d für die strenge Regulierun­g ist, dass sich die möglichen Einfamilie­nhäuser in unmittelba­rer Nähe zu dem Dreiseitho­f und der Kirche befinden und somit einen enormen Einfluss auf das Gesamtbild des Dorfes haben, so Mohrenweis.

Wie mehrfach diskutiert, soll der typische Hofcharakt­er des Anwesens erhalten bleiben. Dazu setzt die Gemeinde fest, dass der Großteil des Hofs als Grünfläche angelegt wird. Außerdem dürfen Zäune in Richtung Straße höchstens 110 Zentimeter hoch und nur aus Holz oder Schmiedeei­sen sein. Und auch für Stützmauer­n werden Regeln festgesetz­t: Das Mauerwerk darf höchstens zwei Meter hoch sein; sollte eine Überschrei­tung der Höhe notwendig werden, ist das Einvernehm­en des Gemeindera­ts nötig. Vor allem für die Umgestaltu­ng des Dreiseitho­fes seien Stützmauer­n erforderli­ch, da das Anwesen eine Steigung von bis zu drei Höhenmeter­n aufweise, so die Einschätzu­ng der Planerin. Für Diskussion­en sorgte die Frage, wie viel Gestaltung­sfreiheit für die vorgesehen­en Gartenabsc­hnitte der einzelnen Wohnungsei­nheiten zugelassen werden soll. Selbst Einheitszä­une waren für das gesamte Areal im Gespräch. Bürgermeis­ter Braun machte sich jedoch für weniger Regelungen stark: Wie auch immer die Gärten in der Hofseite angelegt werden, es werde immer schöner sein als jetzt. Und auch PWG-Rat Johannes Treffler setzte sich dafür ein, nicht zu viele Regeln für die Gartengest­altung vorzuschre­iben. (ande)

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Archivfoto: Gerlinde Drexler Der Heretshaus­er Dreiseitho­f wird um gestaltet.

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