Pläne für Dreiseithof in Heretshausen beschlossen
Adelzhauser Gremium legt die Papiere für das Gebäude nun erstmals für die Öffentlichkeit aus
Die erste Etappe für den Bebauungsplan „Heretshausen Mitte“ist geschafft. Einstimmig verabschiedete der Adelzhauser Gemeinderat die Satzung, die nun in die erste Auslegungsrunde startet. Notwendig wurde der Bebauungsplan für die angestrebte Umgestaltung des Dreiseithofes in Heretshausen. Das unter Denkmalschutz stehende Anwesen soll künftig mehrere Wohneinheiten und eine Ladenfläche beherbergen. Mit der erarbeiteten Satzung werden nicht nur die Parkplatzprobleme gelöst, sondern auch klare Regeln festgelegt.
Der Großteil der notwendigen Stellplätze für das Millionenprojekt könne dank des neuen Bebauungsplans an der Nordseite des Anwesens untergebracht werden, sagte Bürgermeister Lorenz Braun. Dadurch werde der weitläufige Innenhof des Anwesens nicht als Parkfläche benötigt und bleibe in seinem ursprünglichen Charakter erhalten. Einschränkungen in der Gestaltung legt der Bebauungsplan vor allem für die Bauplätze fest, die durch die Erschließung der Nordseite des Anwesens geschaffen werden. Der Grund dafür ist, dass die Gebäude des Dreiseithofes bereits unter der Aufsicht des Denkmalschutzes stehen und daher schon klare Richtlinien für die Umgestaltung vorgeschrieben werden, erklärte die Planerin Katrin Mohrenweis.
Anders verhält es sich für die vier Bauplätze nordwestlich des Dreiseithofes. Dort dürfen laut Bebauungsplan keine Toskana- oder Flachdachhäuser errichtet werden. Der Bau eines Doppelhauses sei aus Platzgründen nur im nördlichsten Baufenster zugelassen. Aber auch nur dann, wenn das Grundstück über eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern verfügt. In Zahlen schreibt der Bebauungsplan für die neu geschaffenen Grundstücke eine Firsthöhe von höchstens acht Metern und eine Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad vor. Lediglich für Nebengebäude wie Garagen sei ein Flachdach zulässig. Der Hintergrund für die strenge Regulierung ist, dass sich die möglichen Einfamilienhäuser in unmittelbarer Nähe zu dem Dreiseithof und der Kirche befinden und somit einen enormen Einfluss auf das Gesamtbild des Dorfes haben, so Mohrenweis.
Wie mehrfach diskutiert, soll der typische Hofcharakter des Anwesens erhalten bleiben. Dazu setzt die Gemeinde fest, dass der Großteil des Hofs als Grünfläche angelegt wird. Außerdem dürfen Zäune in Richtung Straße höchstens 110 Zentimeter hoch und nur aus Holz oder Schmiedeeisen sein. Und auch für Stützmauern werden Regeln festgesetzt: Das Mauerwerk darf höchstens zwei Meter hoch sein; sollte eine Überschreitung der Höhe notwendig werden, ist das Einvernehmen des Gemeinderats nötig. Vor allem für die Umgestaltung des Dreiseithofes seien Stützmauern erforderlich, da das Anwesen eine Steigung von bis zu drei Höhenmetern aufweise, so die Einschätzung der Planerin. Für Diskussionen sorgte die Frage, wie viel Gestaltungsfreiheit für die vorgesehenen Gartenabschnitte der einzelnen Wohnungseinheiten zugelassen werden soll. Selbst Einheitszäune waren für das gesamte Areal im Gespräch. Bürgermeister Braun machte sich jedoch für weniger Regelungen stark: Wie auch immer die Gärten in der Hofseite angelegt werden, es werde immer schöner sein als jetzt. Und auch PWG-Rat Johannes Treffler setzte sich dafür ein, nicht zu viele Regeln für die Gartengestaltung vorzuschreiben. (ande)