Nagelfallen: 1000 Euro Belohnung für Hinweise
Mountainbiken im Kühbacher Forst: Eigentümer, Polizei, Naturschutz und organisierte Radler aus Region bewegen sich aufeinander zu. Kernfrage: Welche Wege sind befahrbar? Bei Grundsatzpositionen besteht große Einigkeit
Aichach Kühbach Welche Wege im Wald generell und speziell im Kühbacher Forst dürfen Mountainbiker befahren? Das ist schön länger ein Streitthema. Die Berichterstattung in unserer Zeitung über in Waldwegen vergrabene Nagelfallen Ende vergangenen Jahres hat die öffentliche Diskussion richtig in Schwung gebracht. Die spitzen Fallen wurden bei Oberwittelsbach (Stadt Aichach) und im Allenberger Forst gefunden. Zur Forstverwaltung des Schlossguts Kühbach gehören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, dem Stadtteil Untergriesbach, Allenberg und Schiltberg. Anfang vergangener Woche diskutierten rund 120 Besucher mit Fachleuten zum Thema „Der Wald gehört allen“im vollen Thomabräusaal in Kühbach (wir berichteten). Schon Anfang des Jahres fand dazu ein runder Tisch mit verschiedenen Interessengruppen statt. Es dauerte, aber jetzt haben sich die Teilnehmer auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Wir bringen sie nicht im Wortlaut, sondern zusammengefasst: Teilnehmer runder Tisch Die Forstverwaltung Kühbach mit Eigentümer Umberto Freiherr von Beck-Peccoz, Revierleiterin Silke Schweizer, Jagdleiter Kurt Schweizer, Wolfgang Grinzinger (Leiter Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt), Erich Weberstetter, (Leiter Polizeiinspektion Aichach),
Hoffmann (Vorsitzender Grubetfreunde Aichach), Peter Lerchl (Stellvertreter Vorsitzender Grubetfreunde), Rainer Reith, (Vorsitzender Alpenvereinssektion Aichach, Alexander Vogt (Leiter DAVMountainbike-Gruppe).
Alle verurteilen Nagelfallen Die im Kühbacher Forst gefundenen Nagelfallen werden ausnahmslos als gemeingefährliche kriminelle Akte verurteilt: Die im Vorfeld von manchen Personen in Richtung sowohl von Bikern wie von Waldbesitzern geäußerten Verdächtigungen seien von allen Beteiligten als haltlos verworfen worden. Angesichts der Gefährdung, die von den gefundenen Fallen ausgeht, und aufgrund des Interesses aller Beteiligten an einer Aufklärung dieser Straftaten sei man übereingekommen, gemeinsam eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, auszusetzen. Mountainbiken grundsätzlich erlaubt
Auch hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für das Mountainbiken im Wald bestand breite Einigkeit: Das in der Bayerischen Verfassung garantierte freie Betretungsrecht decke auch das Radfahren im Wald ab. Allerdings mit der Einschränkung, dass es nach den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Wald- und Naturschutzgesetzes nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen erlaubt sei.
Welche Wege sind befahrbar? Eine Erkenntnis, die sich auch bei der Diskussionsrunde vor einer Woche herausgeschält hat: Die Definition, wann ein Weg als geeignet für Radfahrer gilt, ist nicht eindeutig. Dies bedeutet, dass nur aufgrund der Breite oder der Bodenbeschaffenheit ein Weg nicht als ungeeignet bewertet werden dürfe. Aber: Es müsse sich um einen Weg handeln. Rückegassen, Trampelpfade oder Pirschwege seien im Rechtssinne Bestandteile des Waldes und somit keine „Wege“und folglich auch nicht zu befahren. Es gebe maßgebende Gründe für diese gesetzlichen Beschränkungen neben dem ebenfalls von der Verfassung garantierten Schutz des Eigentums vor Schäden. Um den gehe es der Forstverwaltung Kühbach aber nur nachrangig, heißt es in der Erklärung. Im Vordergrund stehe vor allem der Schutz der zahlreichen im Wald lebenden Tiere vor Beunruhigungen. Die hätten ohnehin durch die Freizeitaktivitäten immens zugenommen. Weiterer wichtiger Grund für Beschränkungen sei die Gefahr von Verletzungen Dritter abseits der Waldwege und dem damit, etwa bei Holzeinschlagsarbeiten, verbundenen Haftungsrisiko für den Eigentümer des Waldes.
Ausnahmen Einig war man sich am runden Tisch auch darüber, dass dieser gesetzliche Rahmen für jeErich dermann verbindlich sei und Ausnahmen grundsätzlich der Einwilligung des Eigentümers bedürfen.
Wegesperrungen Die Forstverwaltung Kühbach will überhaupt nicht so weit gehen, etwaige Zweifelsfälle zuungunsten der Biker auszulegen. Sie habe sich bisher bewusst darauf beschränkt, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde einige besonders schützenswerte Brennpunkte mit Verbotsschildern zu versehen, die auf die mangelnde Eignung im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes hinweisen. Es handle sich dabei zweifelsfrei um keine befahrbaren Wege. Sie würden dennoch immer wieder zum Mountainbiken genutzt. Diese Verbotsschilder seien zwingend zu beachten. Die Forstverwaltung Kühbach sieht sich als Eigentümer bei Zuwiderhandlung gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen. Position der organisierten Biker
Auf der anderen Seite wurde um Verständnis für die Mountainbiker geworben, welche sich – zumindest in ihrer übergroßen Mehrheit – mit ihrer Freizeitaktivität gar nicht in Konflikt zu Recht und Gesetz stellen wollten. Für die organisierten Gruppen der DAV-Sektion Aichach stehe bei den sportlichen Ausfahrten der Umwelt- und Naturschutz sowie die Respektierung der Rechte anderer an oberster Stelle. Vor allem gehe es auch darum, die unorganisierten Privatnutzer zu informieren, die sich oft aus Unwissenheit falsch verhalten würden. Weiterhin möchte man aber auch die schwarzen Schafe erreichen, die wissentlich die gesperrten Bereiche befahren würden. Durch deren Verhalten, das sich ausdrücklich außerhalb des Rechtes bewege, schadeten sie nicht nur Wald und Natur, sondern auch dem Ruf der „anständigen“Mountainbiker. Der Dachverband des DAV bekenne sich im „Positionspapier Mountainbike“deutlich zu diesem Sport. Dabei hält er aber fest, dass dies stets im Einklang mit geltendem Recht und unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes durchgeführt werden soll.
Konfliktfall Im Konfliktfall setzt der DAV auf Dialog und unterstütze bei der Erarbeitung und Umsetzung von gewinnbringenden Lösungen für alle Beteiligten. Diese Bereitschaft gelte ebenso im vorliegenden Fall, auch wenn es sich um eine gebirgsferne Region handelt. Weitere Gesprächsbereitschaft Mit dem runden Tisch sei ein erster Schritt getan, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Weitere regelmäßige Gesprächsrunden sollen folgen, um das Verständnis füreinander weiter zu vertiefen und im Sinne eines anständigen Umgangs miteinander und mit der Natur Vorbild zu sein. (AN, cli)