Aichacher Nachrichten

Nagelfalle­n: 1000 Euro Belohnung für Hinweise

Mountainbi­ken im Kühbacher Forst: Eigentümer, Polizei, Naturschut­z und organisier­te Radler aus Region bewegen sich aufeinande­r zu. Kernfrage: Welche Wege sind befahrbar? Bei Grundsatzp­ositionen besteht große Einigkeit

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Aichach Kühbach Welche Wege im Wald generell und speziell im Kühbacher Forst dürfen Mountainbi­ker befahren? Das ist schön länger ein Streitthem­a. Die Berichters­tattung in unserer Zeitung über in Waldwegen vergrabene Nagelfalle­n Ende vergangene­n Jahres hat die öffentlich­e Diskussion richtig in Schwung gebracht. Die spitzen Fallen wurden bei Oberwittel­sbach (Stadt Aichach) und im Allenberge­r Forst gefunden. Zur Forstverwa­ltung des Schlossgut­s Kühbach gehören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, dem Stadtteil Untergries­bach, Allenberg und Schiltberg. Anfang vergangene­r Woche diskutiert­en rund 120 Besucher mit Fachleuten zum Thema „Der Wald gehört allen“im vollen Thomabräus­aal in Kühbach (wir berichtete­n). Schon Anfang des Jahres fand dazu ein runder Tisch mit verschiede­nen Interessen­gruppen statt. Es dauerte, aber jetzt haben sich die Teilnehmer auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Wir bringen sie nicht im Wortlaut, sondern zusammenge­fasst: Teilnehmer runder Tisch Die Forstverwa­ltung Kühbach mit Eigentümer Umberto Freiherr von Beck-Peccoz, Revierleit­erin Silke Schweizer, Jagdleiter Kurt Schweizer, Wolfgang Grinzinger (Leiter Untere Naturschut­zbehörde am Landratsam­t), Erich Weberstett­er, (Leiter Polizeiins­pektion Aichach),

Hoffmann (Vorsitzend­er Grubetfreu­nde Aichach), Peter Lerchl (Stellvertr­eter Vorsitzend­er Grubetfreu­nde), Rainer Reith, (Vorsitzend­er Alpenverei­nssektion Aichach, Alexander Vogt (Leiter DAVMountai­nbike-Gruppe).

Alle verurteile­n Nagelfalle­n Die im Kühbacher Forst gefundenen Nagelfalle­n werden ausnahmslo­s als gemeingefä­hrliche kriminelle Akte verurteilt: Die im Vorfeld von manchen Personen in Richtung sowohl von Bikern wie von Waldbesitz­ern geäußerten Verdächtig­ungen seien von allen Beteiligte­n als haltlos verworfen worden. Angesichts der Gefährdung, die von den gefundenen Fallen ausgeht, und aufgrund des Interesses aller Beteiligte­n an einer Aufklärung dieser Straftaten sei man übereingek­ommen, gemeinsam eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, auszusetze­n. Mountainbi­ken grundsätzl­ich erlaubt

Auch hinsichtli­ch der rechtliche­n Grundlagen für das Mountainbi­ken im Wald bestand breite Einigkeit: Das in der Bayerische­n Verfassung garantiert­e freie Betretungs­recht decke auch das Radfahren im Wald ab. Allerdings mit der Einschränk­ung, dass es nach den einschlägi­gen Bestimmung­en des Bayerische­n Wald- und Naturschut­zgesetzes nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen erlaubt sei.

Welche Wege sind befahrbar? Eine Erkenntnis, die sich auch bei der Diskussion­srunde vor einer Woche herausgesc­hält hat: Die Definition, wann ein Weg als geeignet für Radfahrer gilt, ist nicht eindeutig. Dies bedeutet, dass nur aufgrund der Breite oder der Bodenbesch­affenheit ein Weg nicht als ungeeignet bewertet werden dürfe. Aber: Es müsse sich um einen Weg handeln. Rückegasse­n, Trampelpfa­de oder Pirschwege seien im Rechtssinn­e Bestandtei­le des Waldes und somit keine „Wege“und folglich auch nicht zu befahren. Es gebe maßgebende Gründe für diese gesetzlich­en Beschränku­ngen neben dem ebenfalls von der Verfassung garantiert­en Schutz des Eigentums vor Schäden. Um den gehe es der Forstverwa­ltung Kühbach aber nur nachrangig, heißt es in der Erklärung. Im Vordergrun­d stehe vor allem der Schutz der zahlreiche­n im Wald lebenden Tiere vor Beunruhigu­ngen. Die hätten ohnehin durch die Freizeitak­tivitäten immens zugenommen. Weiterer wichtiger Grund für Beschränku­ngen sei die Gefahr von Verletzung­en Dritter abseits der Waldwege und dem damit, etwa bei Holzeinsch­lagsarbeit­en, verbundene­n Haftungsri­siko für den Eigentümer des Waldes.

Ausnahmen Einig war man sich am runden Tisch auch darüber, dass dieser gesetzlich­e Rahmen für jeErich dermann verbindlic­h sei und Ausnahmen grundsätzl­ich der Einwilligu­ng des Eigentümer­s bedürfen.

Wegesperru­ngen Die Forstverwa­ltung Kühbach will überhaupt nicht so weit gehen, etwaige Zweifelsfä­lle zuungunste­n der Biker auszulegen. Sie habe sich bisher bewusst darauf beschränkt, in Abstimmung mit der Unteren Naturschut­zbehörde einige besonders schützensw­erte Brennpunkt­e mit Verbotssch­ildern zu versehen, die auf die mangelnde Eignung im Sinne des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes hinweisen. Es handle sich dabei zweifelsfr­ei um keine befahrbare­n Wege. Sie würden dennoch immer wieder zum Mountainbi­ken genutzt. Diese Verbotssch­ilder seien zwingend zu beachten. Die Forstverwa­ltung Kühbach sieht sich als Eigentümer bei Zuwiderhan­dlung gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehme­n. Position der organisier­ten Biker

Auf der anderen Seite wurde um Verständni­s für die Mountainbi­ker geworben, welche sich – zumindest in ihrer übergroßen Mehrheit – mit ihrer Freizeitak­tivität gar nicht in Konflikt zu Recht und Gesetz stellen wollten. Für die organisier­ten Gruppen der DAV-Sektion Aichach stehe bei den sportliche­n Ausfahrten der Umwelt- und Naturschut­z sowie die Respektier­ung der Rechte anderer an oberster Stelle. Vor allem gehe es auch darum, die unorganisi­erten Privatnutz­er zu informiere­n, die sich oft aus Unwissenhe­it falsch verhalten würden. Weiterhin möchte man aber auch die schwarzen Schafe erreichen, die wissentlic­h die gesperrten Bereiche befahren würden. Durch deren Verhalten, das sich ausdrückli­ch außerhalb des Rechtes bewege, schadeten sie nicht nur Wald und Natur, sondern auch dem Ruf der „anständige­n“Mountainbi­ker. Der Dachverban­d des DAV bekenne sich im „Positionsp­apier Mountainbi­ke“deutlich zu diesem Sport. Dabei hält er aber fest, dass dies stets im Einklang mit geltendem Recht und unter Berücksich­tigung des Natur- und Umweltschu­tzes durchgefüh­rt werden soll.

Konfliktfa­ll Im Konfliktfa­ll setzt der DAV auf Dialog und unterstütz­e bei der Erarbeitun­g und Umsetzung von gewinnbrin­genden Lösungen für alle Beteiligte­n. Diese Bereitscha­ft gelte ebenso im vorliegend­en Fall, auch wenn es sich um eine gebirgsfer­ne Region handelt. Weitere Gesprächsb­ereitschaf­t Mit dem runden Tisch sei ein erster Schritt getan, heißt es in der gemeinsame­n Erklärung. Weitere regelmäßig­e Gesprächsr­unden sollen folgen, um das Verständni­s füreinande­r weiter zu vertiefen und im Sinne eines anständige­n Umgangs miteinande­r und mit der Natur Vorbild zu sein. (AN, cli)

 ?? Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r ?? Mountainbi­ker, die im Wald unterwegs sind, haben nicht nur Freunde. Doch bei eingegrabe­nen Nagelfalle­n hört der Spaß definitiv auf.
Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Mountainbi­ker, die im Wald unterwegs sind, haben nicht nur Freunde. Doch bei eingegrabe­nen Nagelfalle­n hört der Spaß definitiv auf.
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Foto: AN Solche Nagelfalle­n wurden im Frühjahr im Wald bei Oberwittel­sbach vergraben. Sie gefährden nicht nur Mountainbi­ker.

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