Aichacher Nachrichten

Doppelmörd­er von Eching verurteilt

Ein 52-Jähriger hat am Ammersee seine Ex-Freundin und den gemeinsame­n Sohn erwürgt. Warum er trotz einer lebenslang­en Haftstrafe auf eine Rückkehr in die Freiheit hoffen kann

- VON STEPHANIE MILLONIG

Wegen zweifachen Mordes ist am Donnerstag ein 52-jähriger Franzose zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Die achte Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg stellte aber keine Schwere der Schuld fest, wie dies der Staatsanwa­lt gefordert hatte. Somit hat der Mann die Chance, nach 15 Jahren auf Bewährung freizukomm­en.

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 17. August 2016 seine Ex-Freundin in Eching am Ammersee erwürgt und dann das im selben Zimmer schlafende Kind auf gleiche Weise getötet. Danach unternahm er einen Suizidvers­uch.

Vorsitzend­er Richter Michael Schneider bekannte zu Beginn der Urteilsver­kündung, dass es Fälle gebe, die auch ein erfahrener Rich- nicht leicht hinter sich lasse. Trotzdem gelte es, mit profession­eller Distanz zu urteilen. Schneider rekapituli­erte die Vorgeschic­hte, basierend auf den Aussagen des Angeklagte­n und der Zeugen: Der Mann und die Frau hatten sich 2005 in Südfrankre­ich kennengele­rnt, 2008 kam das Wunschkind, danach folgte ein Hin- und Her der Aufenthalt­e von Mutter und Sohn in Frankreich und in Deutschlan­d. Täter und Opfer hatten laut Schneider unterschie­dliche Wahrnehmun­gen ihrer Beziehung: Sie fürchtete sein cholerisch­es Temperamen­t, er fühlte sich ihren Entscheidu­ngen, immer wieder nach Deutschlan­d zu gehen, ausgeliefe­rt.

Ein endgültige­r Schlussstr­ich sei weder von ihr noch von ihm gezogen worden, so Schneider. Der Angeklagte habe vor der tatsächlic­hen Situation die Augen verschloss­en. Als er dann einige Tage vor der Tat von seiner Ex-Freundin erfahren habe, dass diese wieder liiert sei und mit dem neuen Mann zusammenzi­ehen wolle, sei „eine Illusion zerplatzt“. Laut Aussage des Angeklagte­n ging der Tat ein Gespräch über den Geburtstag des Buben im November voraus. Die Mutter habe gesagt, dass sie mit dem neuen Freund feiern werde und er in der Küche bleiben müsse. „Der Kessel explodiert­e, das Fass an Frustratio­n und Trauer lief über“, so Schneider. Der Mann ging der Frau an die Kehle und tötete dann den Sohn.

Das Gericht sieht hier in beiden Fällen das Mordmerkma­l der Heimtücke erfüllt: Beide Opfer waren arglos. Bei der Ermordung der Frau folgte die achte Strafkamme­r der Einschätzu­ng des Psychiater­s Dr. Richard Gruber, dass der Mann im Affekt gehandelt hat und verminter dert steuerungs­fähig war. Warum der Bub sterben musste, dazu habe der Angeklagte keine plausible Erklärung geliefert, so Schneider. Ungeklärt blieb auch, wie eine kleine, unterhalb einer therapeuti­schen Wirkung liegende Menge Schlafmitt­el in das Blut des Kindes kam.

Als Einzelstra­fen sprach das Gericht zwölf Jahre für die Ermordung der Frau und lebensläng­lich für den Mord an dem Buben aus. Die Frage der Schwere der Schuld wurde verneint, da der Angeklagte von Anfang an gestanden hatte. Für Schneider war es ein von Reue und Einsicht geprägtes Geständnis. Und die Tat sei nicht geplant gewesen. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Verteidige­r Michael Weiss sagte, man akzeptiere es. Die Mutter der jungen Frau bewertete das Urteil des Landgerich­ts als angemessen: „Der Mann ist gestraft genug.“

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