Aichacher Nachrichten

Asylbewerb­er bedroht junge Frau mit Messer

Als die Ausländerb­ehörde an die Tür des 36-Jährigen in Dasing klopft, eskaliert die Situation. Schilderun­gen gehen auseinande­r

- VON FELICITAS LACHMAYR

Der Schock saß tief. Noch im Gerichtssa­al standen der Klägerin die Tränen in den Augen. Im August vergangene­n Jahres besuchte die 21-Jährige zusammen mit einem Kollegen von der Ausländerb­ehörde des Landratsam­tes die Flüchtling­sunterkunf­t in Dasing. Es sollte ein normaler Kontrollbe­such werden. Doch die junge Frau erlebte einen Schockmome­nt.

Richter Walter Hell eröffnete die Verhandlun­g mit leichtem Kopfschütt­eln, nachdem der Verteidige­r des Angeklagte­n nicht erschienen war. Immerhin war ein Dolmetsche­r anwesend, um dem Angeklagte­n sprachlich zu helfen. Denn der 36-jährige Nigerianer spricht nur Englisch. Ihm wurde vorgeworfe­n, eine Mitarbeite­rin des Landratsam­tes mit einem Messer bedroht zu haben, als diese an seiner Zimmertür in der Asylunterk­unft klopfte.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe von sich. Er erklärte, er habe gerade Brot geschnitte­n, als es an der Tür klopfte. Mit dem Messer in der rechten und einem Stück Brot in der linken Hand sei er zur Tür gegangen, um diese zu öffnen. Er habe kaum etwas gesagt, da sei die Klägerin schon davongeran­nt. Ein Zimmergeno­sse, der als Zeuge anwesend war, aber am Ende zu keiner Aussage aufgerufen wurde, habe ihn noch gefragt, warum die Frau plötzlich davonrannt­e.

Richter Hell forderte den 36-Jährigen auf, die Situation, wie er die Tür öffnete und dabei das Messer hielt, noch einmal genau darzustell­en. Die Eingangstü­r zum Gerichtssa­al wurde kurzerhand umfunktion­iert und der Angeklagte bemühte sich um eine exakte

Rekonstruk­tion des Vorgangs. „Ich habe die Tür weit geöffnet. Als ich da stand, hielt ich das Messer in der Hand, meinen Arm hatte ich neben mir am Körper“, betonte er.

Dem widersprac­h die Angeklagte. Unter Tränen erklärte sie, er habe das Messer direkt vor seiner Brust gehalten und gerufen, er wolle nicht in eine andere Unterkunft umziehen und sie habe keine Berechtigu­ng, an seine Tür zu klopfen. Der Angeklagte habe auf sie aggressiv gewirkt.

„Seit die Bewohner darüber informiert wurden, dass sie in eine Containeru­nterkunft in Kissing umziehen müssen, hat es in der Unterkunft in Dasing immer wieder gekriselt“,

Erstmals Angst im Job

erklärte die 21-Jährige. „Ich habe in meinem Job noch nie Angst gehabt, aber in dieser Situation ist mir fast das Herz stehen geblieben.“

Das Messer, der aggressive Blick und die lauten Worte des Angeklagte­n hätten ihr Angst gemacht. Auf die Frage, ob der Vorfall auch danach Auswirkung auf ihr Befinden gehabt hätte, reagierte die 21-Jährige erneut mit Schluchzen. „In der ersten Zeit schon“, sagte sie.

Ein Kollege, der an diesem Tag mit der jungen Frau die Unterkunft besuchte, bezeugte, er habe den Vorfall zwar nicht gesehen, aber einen lauten Schrei von seiner Kollegin wahrgenomm­en. Den Angeklagte­n habe er nicht gehört. Er sei danach mit Messer und Brot in der Hand zu ihm gekommen, um die Situation zu erklären.

Die Staatsanwa­ltschaft erklärte am Ende, es gebe keinen Zweifel an der Darstellun­g der Zeugin. Richter Hell betonte, egal, wo man herkommt, sei klar, dass aggressive­s Auftreten und ein Messer in der Hand beim Gegenüber Angst hervorrufe­n. Der 36-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n von 35 Euro verurteilt.

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Symbolfoto: Fotolia

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