Asylbewerber bedroht junge Frau mit Messer
Als die Ausländerbehörde an die Tür des 36-Jährigen in Dasing klopft, eskaliert die Situation. Schilderungen gehen auseinander
Der Schock saß tief. Noch im Gerichtssaal standen der Klägerin die Tränen in den Augen. Im August vergangenen Jahres besuchte die 21-Jährige zusammen mit einem Kollegen von der Ausländerbehörde des Landratsamtes die Flüchtlingsunterkunft in Dasing. Es sollte ein normaler Kontrollbesuch werden. Doch die junge Frau erlebte einen Schockmoment.
Richter Walter Hell eröffnete die Verhandlung mit leichtem Kopfschütteln, nachdem der Verteidiger des Angeklagten nicht erschienen war. Immerhin war ein Dolmetscher anwesend, um dem Angeklagten sprachlich zu helfen. Denn der 36-jährige Nigerianer spricht nur Englisch. Ihm wurde vorgeworfen, eine Mitarbeiterin des Landratsamtes mit einem Messer bedroht zu haben, als diese an seiner Zimmertür in der Asylunterkunft klopfte.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe von sich. Er erklärte, er habe gerade Brot geschnitten, als es an der Tür klopfte. Mit dem Messer in der rechten und einem Stück Brot in der linken Hand sei er zur Tür gegangen, um diese zu öffnen. Er habe kaum etwas gesagt, da sei die Klägerin schon davongerannt. Ein Zimmergenosse, der als Zeuge anwesend war, aber am Ende zu keiner Aussage aufgerufen wurde, habe ihn noch gefragt, warum die Frau plötzlich davonrannte.
Richter Hell forderte den 36-Jährigen auf, die Situation, wie er die Tür öffnete und dabei das Messer hielt, noch einmal genau darzustellen. Die Eingangstür zum Gerichtssaal wurde kurzerhand umfunktioniert und der Angeklagte bemühte sich um eine exakte
Rekonstruktion des Vorgangs. „Ich habe die Tür weit geöffnet. Als ich da stand, hielt ich das Messer in der Hand, meinen Arm hatte ich neben mir am Körper“, betonte er.
Dem widersprach die Angeklagte. Unter Tränen erklärte sie, er habe das Messer direkt vor seiner Brust gehalten und gerufen, er wolle nicht in eine andere Unterkunft umziehen und sie habe keine Berechtigung, an seine Tür zu klopfen. Der Angeklagte habe auf sie aggressiv gewirkt.
„Seit die Bewohner darüber informiert wurden, dass sie in eine Containerunterkunft in Kissing umziehen müssen, hat es in der Unterkunft in Dasing immer wieder gekriselt“,
Erstmals Angst im Job
erklärte die 21-Jährige. „Ich habe in meinem Job noch nie Angst gehabt, aber in dieser Situation ist mir fast das Herz stehen geblieben.“
Das Messer, der aggressive Blick und die lauten Worte des Angeklagten hätten ihr Angst gemacht. Auf die Frage, ob der Vorfall auch danach Auswirkung auf ihr Befinden gehabt hätte, reagierte die 21-Jährige erneut mit Schluchzen. „In der ersten Zeit schon“, sagte sie.
Ein Kollege, der an diesem Tag mit der jungen Frau die Unterkunft besuchte, bezeugte, er habe den Vorfall zwar nicht gesehen, aber einen lauten Schrei von seiner Kollegin wahrgenommen. Den Angeklagten habe er nicht gehört. Er sei danach mit Messer und Brot in der Hand zu ihm gekommen, um die Situation zu erklären.
Die Staatsanwaltschaft erklärte am Ende, es gebe keinen Zweifel an der Darstellung der Zeugin. Richter Hell betonte, egal, wo man herkommt, sei klar, dass aggressives Auftreten und ein Messer in der Hand beim Gegenüber Angst hervorrufen. Der 36-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von 35 Euro verurteilt.