Aichacher Nachrichten

Wird Rudi Fuchs die Pension gekürzt?

Nach der Verurteilu­ng wegen Untreue muss der frühere Affinger Bürgermeis­ter mit weiteren Folgen rechnen. Darüber befindet am Dienstag das Verwaltung­sgericht in München

- VON CARMEN JUNG

Seit September 2014 ist Rudi Fuchs von der politische­n Bühne im Landkreis abgetreten. Das letzte Kapitel im öffentlich­en Buch des ehemaligen Affinger Bürgermeis­ters ist indes noch nicht geschriebe­n. Es steht noch eine Entscheidu­ng der Disziplina­rkammer des Verwaltung­sgerichts München aus. Das befasst sich am Dienstag, 28. März, mit einer möglichen Kürzung seiner Pensionsbe­züge.

Hintergrun­d ist die Verurteilu­ng des ehemaligen Bürgermeis­ters und stellvertr­etenden Landrats. Wie mehrfach berichtet, hatte sich Fuchs im April 2013 selbst angezeigt, weil er Firmen eigenhändi­g Gewerbeste­uern gestundet hatte, ohne Zinsen zu verlangen. Fuchs räumte Fehler ein, betonte aber, dass der Gemeinde kein finanziell­er Schaden entstanden sei. Was auch zutraf: Die betreffend­en Firmen hatten die ausstehend­en Gelder beglichen. Trotz der Ermittlung­en war Fuchs bei der Kommunalwa­hl im März 2014 erneut angetreten und bei zwei Gegenkandi­daten mit der überzeugen­den Mehrheit von rund 70 Prozent wiedergewä­hlt worden. Wenig später kürte ihn der Kreistag zum stellvertr­etenden Landrat.

Im August 2014 folgte dann die Verurteilu­ng durch das Aichacher Amtsgerich­t. Es verhängte eine Freiheitss­trafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße gegen Fuchs wegen Untreue und Beleidigun­g von Gemeinderä­ten und Mitarbeite­rn der Verwaltung. Im September 2014 trat Fuchs als stellvertr­etender Landrat zurück. Seither war er im Krankensta­nd. Fuchs beantragte den frühzeitig­en Eintritt in den Ruhestand. Zum 1. August 2015 ging der damals 57-Jährige in Pension.

Seit dem Urteil des Amtsgerich­tes war klar, dass der Beamte Fuchs mit disziplina­rrechtlich­en Konsequenz­en rechnen muss. Die Landesanwa­ltschaft ermittelte und kam bereits im September 2015 zu dem Schluss, dass diese auch angebracht sind. Das erklärte Pressespre­cher Oberlandes­anwalt Anton Meyer damals gegenüber unserer Zeitung. Fuchs’ Verfehlung­en seien zwar nicht so schwerwieg­end, dass man ihm das Ruhestands­gehalt komplett aberkennen müsse. Doch eine Kürzung sei „nötig und angemessen“. Die Entscheidu­ng darüber soll am kommenden Dienstag ab 10 Uhr bei der für das Disziplina­rrecht der Beamten aus den Bezirken Oberbayern und Schwaben zuständige­n Kammer in München fallen. Zur Debatte steht eine „fünfjährig­e Kürzung der Ruhegehalt­sbezüge“.

Das strebt zumindest die Landesanwa­ltschaft an. Was das bedeutet, erklärt Christina Schnölzer, Pressespre­cherin des Verwaltung­sgerichts in München: „Das heißt eine monatliche Kürzung der Bezüge um jeweils zehn Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren.“Wie der Ankündigun­g des Verwaltung­sgerichts zur Verhandlun­g zu entnehmen ist, stützt sich die Disziplina­rbehörde in ihrer Argumentat­ion „auf die Verurteilu­ng sowie auf weitere Vorfälle während der Amtszeit des Beklagten, mit denen er gegen seine Pflicht zur Beachtung der Gesetze und gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauens­würdigem Verhalten verstoßen habe“.

Gegen die Pflicht zur Beachtung der Gesetze verstoßen

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Rudi Fuchs

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