Wird Rudi Fuchs die Pension gekürzt?
Nach der Verurteilung wegen Untreue muss der frühere Affinger Bürgermeister mit weiteren Folgen rechnen. Darüber befindet am Dienstag das Verwaltungsgericht in München
Seit September 2014 ist Rudi Fuchs von der politischen Bühne im Landkreis abgetreten. Das letzte Kapitel im öffentlichen Buch des ehemaligen Affinger Bürgermeisters ist indes noch nicht geschrieben. Es steht noch eine Entscheidung der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München aus. Das befasst sich am Dienstag, 28. März, mit einer möglichen Kürzung seiner Pensionsbezüge.
Hintergrund ist die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters und stellvertretenden Landrats. Wie mehrfach berichtet, hatte sich Fuchs im April 2013 selbst angezeigt, weil er Firmen eigenhändig Gewerbesteuern gestundet hatte, ohne Zinsen zu verlangen. Fuchs räumte Fehler ein, betonte aber, dass der Gemeinde kein finanzieller Schaden entstanden sei. Was auch zutraf: Die betreffenden Firmen hatten die ausstehenden Gelder beglichen. Trotz der Ermittlungen war Fuchs bei der Kommunalwahl im März 2014 erneut angetreten und bei zwei Gegenkandidaten mit der überzeugenden Mehrheit von rund 70 Prozent wiedergewählt worden. Wenig später kürte ihn der Kreistag zum stellvertretenden Landrat.
Im August 2014 folgte dann die Verurteilung durch das Aichacher Amtsgericht. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Geldbuße gegen Fuchs wegen Untreue und Beleidigung von Gemeinderäten und Mitarbeitern der Verwaltung. Im September 2014 trat Fuchs als stellvertretender Landrat zurück. Seither war er im Krankenstand. Fuchs beantragte den frühzeitigen Eintritt in den Ruhestand. Zum 1. August 2015 ging der damals 57-Jährige in Pension.
Seit dem Urteil des Amtsgerichtes war klar, dass der Beamte Fuchs mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Die Landesanwaltschaft ermittelte und kam bereits im September 2015 zu dem Schluss, dass diese auch angebracht sind. Das erklärte Pressesprecher Oberlandesanwalt Anton Meyer damals gegenüber unserer Zeitung. Fuchs’ Verfehlungen seien zwar nicht so schwerwiegend, dass man ihm das Ruhestandsgehalt komplett aberkennen müsse. Doch eine Kürzung sei „nötig und angemessen“. Die Entscheidung darüber soll am kommenden Dienstag ab 10 Uhr bei der für das Disziplinarrecht der Beamten aus den Bezirken Oberbayern und Schwaben zuständigen Kammer in München fallen. Zur Debatte steht eine „fünfjährige Kürzung der Ruhegehaltsbezüge“.
Das strebt zumindest die Landesanwaltschaft an. Was das bedeutet, erklärt Christina Schnölzer, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts in München: „Das heißt eine monatliche Kürzung der Bezüge um jeweils zehn Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren.“Wie der Ankündigung des Verwaltungsgerichts zur Verhandlung zu entnehmen ist, stützt sich die Disziplinarbehörde in ihrer Argumentation „auf die Verurteilung sowie auf weitere Vorfälle während der Amtszeit des Beklagten, mit denen er gegen seine Pflicht zur Beachtung der Gesetze und gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verstoßen habe“.
Gegen die Pflicht zur Beachtung der Gesetze verstoßen