Aichacher Nachrichten

Gesetzesla­ge zum Radeln im Wald falsch ausgelegt

- HIER SAGEN SIE IHRE MEINUNG

Zu unseren Artikeln über die Diskussi onsveranst­altung in Kühbach mit Waldbesitz­ern, Jägern und Mountainbi kern. Im Mittelpunk­t: Welche Wege im Wald dürfen befahren werden? Ende 2016 wurden eingegrabe­ne Nagelfal len im Kühbacher Forst gefunden:

Ich möchte auf unsere Veröffentl­ichung zum Betretungs­recht in Bayern hinweisen. Demnach können Radfahrer auch schmale Wege im Wald befahren, wie der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of 2015 höchstrich­terlich festgestel­lt hat. Es kann auch nicht unterstell­t werden, dass Radfahrer im Wald auf schmalen Wegen generell eine Gefährdung für Fußgänger sind. Dass auch unbefestig­te Wege geeignet sind, ergibt sich schon daraus, dass darauf tatsächlic­h gefahren wird.

Es ist in Studien nachgewies­en, dass Radfahrer eine vergleichb­are Belastung auf die Wege haben wie Fußgänger. Dort wo vereinzelt Spuren zu sehen sind, deutet dies auf eine hohe Nutzung hin. Es käme aber niemand auf die Idee, einen Weg für Fußgänger zu sperren, nur weil dieser häufig begangen wird. Da der Weg an sich schon ein Eingriff in die Natur ist, kann auch nicht von einem Schaden für die Natur gesprochen werden. Mit etwas Wegpflege sind Spuren aber leicht in den Griff zu bekommen. Ein schlechter­er Einfluss auf die Tierwelt durch Radfahrer als durch Fußgänger ist auch nicht nachgewies­en.

Wenn die geltende Rechtslage in der Versammlun­g richtig dargestell­t worden wäre, dann wäre sicherlich leichter ein Grundkonse­ns zu erzielen gewesen. So verbleibt leider der Eindruck, dass mit Vorurteile­n und der falschen Auslegung der Gesetzesla­ge versucht wurde, Stimmung gegen Radfahrer im Wald zu machen.

Die Rechtslage in Bayern ist auf unserer Homepage dargestell­t: https://dimb.de/aktivitaet­en/opentrails/Rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern Heiko Mittelstäd­t, Initiative Deutsche Mountain Bike e.V., Haar

Newspapers in German

Newspapers from Germany