Allein Prozesskosten sind höher als mögliche Strafe
Zum Artikel „ Wird Rudi Fuchs die Pensi on gekürzt?“vom 24. März: Was für ein Aufwand wegen lausiger zehn Prozent Kürzung der Pension für die nächsten fünf Jahre. Da sind allein die Prozesskosten schon um ein Vielfaches höher, als der eigentliche Sachwert, die „Strafe“.
Wer bezahlt letztlich dieses Verfahren – der Angeklagte oder die Staatskasse respektive der Steuerzahler? Sein Salär reicht ihm ganz sicher – auch nach einem möglichen Abzug – für einen bereits vorgezogenen, sorgenfreien Lebensabend. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße wegen Untreue und Beleidigung im Vorfeld, sind anscheinend Kavaliersdelikte, die keine wirklich spürbaren Strafen nach sich ziehen.
Ein (Politik-)Beamter muss sich anscheinend, egal für welche Vergehen verurteilt, keine Sorgen um seinen üppigen Pensionsanspruch machen. Als Beispiel die Verwandtenaffäre im Landtag, die für die Beteiligten nicht positiver hätte enden können. Stellt sich immer die Frage, was mit einem identischen Vorstrafenregister einem Arbeiter oder Angestellten drohen würde? Richtig geraten, für den Rest des Lebens den Hartz IV-Regelsatz um die 400 Euro!
Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einandersetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer an