Aichacher Nachrichten

Allein Prozesskos­ten sind höher als mögliche Strafe

- HIER SAGEN SIE IHRE MEINUNG Ernst Grillhiesl,

Zum Artikel „ Wird Rudi Fuchs die Pensi on gekürzt?“vom 24. März: Was für ein Aufwand wegen lausiger zehn Prozent Kürzung der Pension für die nächsten fünf Jahre. Da sind allein die Prozesskos­ten schon um ein Vielfaches höher, als der eigentlich­e Sachwert, die „Strafe“.

Wer bezahlt letztlich dieses Verfahren – der Angeklagte oder die Staatskass­e respektive der Steuerzahl­er? Sein Salär reicht ihm ganz sicher – auch nach einem möglichen Abzug – für einen bereits vorgezogen­en, sorgenfrei­en Lebensaben­d. Eine Freiheitss­trafe auf Bewährung und eine Geldbuße wegen Untreue und Beleidigun­g im Vorfeld, sind anscheinen­d Kavaliersd­elikte, die keine wirklich spürbaren Strafen nach sich ziehen.

Ein (Politik-)Beamter muss sich anscheinen­d, egal für welche Vergehen verurteilt, keine Sorgen um seinen üppigen Pensionsan­spruch machen. Als Beispiel die Verwandten­affäre im Landtag, die für die Beteiligte­n nicht positiver hätte enden können. Stellt sich immer die Frage, was mit einem identische­n Vorstrafen­register einem Arbeiter oder Angestellt­en drohen würde? Richtig geraten, für den Rest des Lebens den Hartz IV-Regelsatz um die 400 Euro!

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einanderse­tzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalte­n. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnum­mer an

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