Aichacher Nachrichten

Asylbewerb­er mit falschem Ausweis

Junger Mann aus Westafrika wird wegen Urkundenfä­lschung am Amtsgerich­t Aichach zu einer Geldstrafe verurteilt – er will bezahlen, versteht aber trotzdem die Welt nicht mehr

- VON GERLINDE DREXLER

Mit einem gefälschte­n Ausweis hat sich ein 22-jähriger Asylbewerb­er im Juli vergangene­n Jahres eine Aufenthalt­sgestattun­g erschliche­n. Weil das Landratsam­t aufmerksam wurde, stand der junge Mann, der heute im Landkreiss­üden lebt, wegen Urkundenfä­lschung vor dem Aichacher Amtsgerich­t. Er hatte gegen den Strafbefeh­l über 600 Euro (40 Tagessätze à 15 Euro) Einspruch eingelegt. Den zog er wieder zurück, war aber irritiert.

Ja, den Ausweis habe er bei der Ausländerb­ehörde im Landratsam­t vorgelegt, bestätigte der 22-Jährige. Bekommen habe er das Dokument von der Behörde in seinem Land in Westafrika. Bei seiner Ankunft in Deutschlan­d hatte er zwar ein westafrika­nisches Land als seine Heimat genannt, aber nicht die Nation, die seinen Ausweis ausgestell­t haben soll. Das gab der Angeklagte vor Gericht ebenfalls zu. Seine Begründung: „Mein Präsident ist sehr gefährlich.“Deshalb habe er es vorgezogen, ein anderes Land zu nennen.

Auf die Frage von Richter Walter Hell, warum er seine Meinung geändert habe, antwortete der 22-Jährige: „Weil ich keine Ausweisdok­umente aus diesem anderen Land bekommen habe.“Also habe er sich an die Behörden in seiner Heimat gewandt.

Bei der Überprüfun­g der Dokumente fiel der Aichacher Polizei auf, dass der Ausweis nicht zu den im Computer gespeicher­ten Vorlagen passte. Er habe sich farblich von den in der Datenbank hinterlegt­en Dokumenten unterschie­den, sagte ein Polizeibea­mter aus. Die Einschätzu­ng der Beamten, dass der Ausweis eine Fälschung war, bestätigte ein Gutachten des Landeskrim­inalamtes. Darin heißt es, das Dokument sei nicht von einer autorisier­ten Stelle ausgestell­t worden.

Das wiederum schien der Angeklagte nicht zu verstehen. Wie sich nach einigem Hin und Her herausstel­lte, war der 22-Jährige bereit, die 600 Euro aus dem Strafbefeh­l zu zahlen. Dazu hatte ihm Staatsanwa­lt Heinrich Pytka geraten: „Es wird nicht billiger.“Der Angeklagte zog seinen Einspruch zurück. Was ihm nicht einleuchte­n wollte, war, warum sein Ausweis eine Fälschung war. Dass das Papier authentisc­h sei, hatte er auch den Mitarbeite­rn des Sozialverb­andes versichert, die für ihn den Einspruch gegen den Strafbefeh­l formuliert hatten. Kopfschütt­elnd verließ der 22-Jährige den Gerichtssa­al. „Ich verstehe nicht, warum mein Dokument falsch ist.“

Der Polizeibea­mte hatte in seiner Aussage erklärt, dass Ausweispap­iere einfach über das Mobiltelef­on bestellt werden könnten. „Viel kommt aus dem Ausland und wird auf Wunsch zugestellt.“Ob der Angeklagte einen Grund hatte, sich einen Ausweis aus einem anderen afrikanisc­hen Land zu beschaffen, konnte der Beamte nicht sagen. Dazu kenne er die politische­n Verhältnis­se in den beiden Ländern zu wenig.

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