Asylbewerber mit falschem Ausweis
Junger Mann aus Westafrika wird wegen Urkundenfälschung am Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe verurteilt – er will bezahlen, versteht aber trotzdem die Welt nicht mehr
Mit einem gefälschten Ausweis hat sich ein 22-jähriger Asylbewerber im Juli vergangenen Jahres eine Aufenthaltsgestattung erschlichen. Weil das Landratsamt aufmerksam wurde, stand der junge Mann, der heute im Landkreissüden lebt, wegen Urkundenfälschung vor dem Aichacher Amtsgericht. Er hatte gegen den Strafbefehl über 600 Euro (40 Tagessätze à 15 Euro) Einspruch eingelegt. Den zog er wieder zurück, war aber irritiert.
Ja, den Ausweis habe er bei der Ausländerbehörde im Landratsamt vorgelegt, bestätigte der 22-Jährige. Bekommen habe er das Dokument von der Behörde in seinem Land in Westafrika. Bei seiner Ankunft in Deutschland hatte er zwar ein westafrikanisches Land als seine Heimat genannt, aber nicht die Nation, die seinen Ausweis ausgestellt haben soll. Das gab der Angeklagte vor Gericht ebenfalls zu. Seine Begründung: „Mein Präsident ist sehr gefährlich.“Deshalb habe er es vorgezogen, ein anderes Land zu nennen.
Auf die Frage von Richter Walter Hell, warum er seine Meinung geändert habe, antwortete der 22-Jährige: „Weil ich keine Ausweisdokumente aus diesem anderen Land bekommen habe.“Also habe er sich an die Behörden in seiner Heimat gewandt.
Bei der Überprüfung der Dokumente fiel der Aichacher Polizei auf, dass der Ausweis nicht zu den im Computer gespeicherten Vorlagen passte. Er habe sich farblich von den in der Datenbank hinterlegten Dokumenten unterschieden, sagte ein Polizeibeamter aus. Die Einschätzung der Beamten, dass der Ausweis eine Fälschung war, bestätigte ein Gutachten des Landeskriminalamtes. Darin heißt es, das Dokument sei nicht von einer autorisierten Stelle ausgestellt worden.
Das wiederum schien der Angeklagte nicht zu verstehen. Wie sich nach einigem Hin und Her herausstellte, war der 22-Jährige bereit, die 600 Euro aus dem Strafbefehl zu zahlen. Dazu hatte ihm Staatsanwalt Heinrich Pytka geraten: „Es wird nicht billiger.“Der Angeklagte zog seinen Einspruch zurück. Was ihm nicht einleuchten wollte, war, warum sein Ausweis eine Fälschung war. Dass das Papier authentisch sei, hatte er auch den Mitarbeitern des Sozialverbandes versichert, die für ihn den Einspruch gegen den Strafbefehl formuliert hatten. Kopfschüttelnd verließ der 22-Jährige den Gerichtssaal. „Ich verstehe nicht, warum mein Dokument falsch ist.“
Der Polizeibeamte hatte in seiner Aussage erklärt, dass Ausweispapiere einfach über das Mobiltelefon bestellt werden könnten. „Viel kommt aus dem Ausland und wird auf Wunsch zugestellt.“Ob der Angeklagte einen Grund hatte, sich einen Ausweis aus einem anderen afrikanischen Land zu beschaffen, konnte der Beamte nicht sagen. Dazu kenne er die politischen Verhältnisse in den beiden Ländern zu wenig.